Grundsicherung: Rentner dürfen nicht länger als vier Wochen ins Ausland, ohne ihre Bezüge zu verlier
Rentner dürfen nicht länger als vier Wochen ins Ausland, ohne ihre Bezüge zu verlieren
Ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen sich nun nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten - ohne ihre Bezüge zu verlieren. Diese Änderung wurde bereits im Dezember 2016 bei der Reform von SGB II und XII beschlossen und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rentner-duerfen-nicht-laenger-als-vier-wochen-ins-ausland-ohne-ihre-bezuege-zu-verlieren-a2183168.html
Es betrifft NICHT die normalen Rentner, es betrifft die, die von Grundsicherung leben.
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