uns wurde unser Schadensfreiheitrabatt aus Deutschland hier angerechnet. Allerdings geht es nicht unter 50 %. Wir legten hier eine Bescheinigung unserer Versicherung vor.
Als wir damals von Namibia nach Deutschland zurückgingen, räumte uns auch die Bayern-Versicherung wieder einen günstigen Rabatt ein. Ich weiß nun allerdings nicht mehr, ob es der gleiche war, den wir beim ersten Wegzug hatten. Meine Unterlagen dazu schlummern noch eingepackt, sonst hätte ich nachsehen können.
Gruß Tschicki
--------------------
Und hier gings um die Frage ob die Police der deutschen Versicherung uebersetzt werden muss:
Weder - noch, es war eine Kopie unserer Versicherungspolice (unsere Unterlagen waren ja zu dem Zeitpunkt noch per Container unterwegs), mit kurzer Bestätigung der Bayern-Versicherung und ging per Fax rüber an die Firma, die uns das Auto verkaufte und die Versicherungsanmeldung in die Wege leitete.
Gruß Rita
So und nun weiss ich nicht ob das heute noch gueltig ist - aber denkt daran!!!!!
Sammle deine hellen Stunden ein und verwahre sie fuer die dunkle Zeit (von Ursula Dette - aus "Perlen der Hoffnung"