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Albert Schweizer Stiftung: lesen, nachdenken, mitmachen!

Albert Schweizer Stiftung: lesen, nachdenken, mitmachen!

Aus einer meiner E-Mails:

Liebe(r) Tierfreund_in,

wussten Sie, dass in den meisten
Bundesländern weder Tierschutz- noch Tierrechtsorganisationen das Recht
haben, die Gerichte anzurufen, wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen
wird?

In Niedersachsen, dem Bundesland mit der größten Dichte an Tierfabriken, besteht jetzt die Chance, das zu ändern. Unterzeichnen Sie unseren Appell an die Landesregierung!

Die
Einführung eines sogenannten Verbandsklagerechts würde dafür sorgen,
dass endlich »Waffengleichheit« zwischen Tiernutzern und Tierschützern
geschaffen wird. Wenn sich Tiernutzer im Unrecht fühlen, können sie sich
durch alle Instanzen klagen. Tierschutzorganisationen können dagegen
nur Strafanzeigen einreichen, die sich zum einen für viele Unrechtsfälle
nicht eignen und zum anderen meistens verpuffen, weil die
Staatsanwaltschaften weisungsgebunden und oft nicht engagiert genug
sind.

Die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens hat bereits in
ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie ein Verbandsklagerecht
für Tierschutzorganisationen einführen will. Derzeit ist allerdings ein
viel zu schwaches Klagerecht geplant. Bliebe es bei den bisherigen
Planungen, dann wäre die Folge, dass Gerichte zwar Verstöße feststellen
würden, sich daraus aber keinerlei rechtlich bindende Konsequenzen
ergäben. Das wäre ein fauler Kompromiss. Unterzeichnen Sie daher unseren Appell und fordern Sie ein echtes Klagerecht!

Herzliche Grüße
Ihr Team der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

PS:
Auf unserer Appellseite verlinken wir zu weiterführenden Artikeln, in
denen wir die Hintergründe dieser wichtigen Thematik noch näher
erläutern.