Klage gegen Kinderschutzbund Tuttlingen am 13.07.2010 (2)
Bericht über meine Klage gegen den Kinderschutzbund Tuttlingen 2010
Die Mutter meiner Tochter J., geb. xx.03.2007, hat sich kurz nach der Geburt von mir getrennt und ist nach Tuttlingen, Baden-Württemberg, gezogen (Entfernung zu meinem Wohnort in Waiblingen 130 km).
Mein Umgang wurde gerichtlich wöchentlich betreut beim Kinderschutzbund (KSB) Tuttlingen festgelegt. Dort fand der Umgang zwischen Oktober 2007 und Dezember 2009 statt. Eine Alternative zum KSB gab es nicht. Der betreute Umgang wird dort maßgeblich von Frau B., einer älteren Sozialpädagogin, gestaltet. Die betreuten Umgänge werden von ihr durchgeführt.
Ein betreuter Umgang durch Frau B. ist väterfeindlich:
Frau B. erkennt nicht, dass das Kind längt von der Mutter gegen mich programmiert ist (PAS) und gibt mir die Schuld, dass der betreute Umgang nicht vorankommt
Frau B. ist der (falschen) Ansicht, ein 2 1/2jähriges Kind könne selbst entscheiden, wie und wann es Umgang möchte
Frau B. ist parteiisch, mehrmals hat sie mich aufgefordert: Wann geben Sie endlich ihr Sorgerecht ab
Frau B. lässt den wöchentlichen Umgang öfters ausfallen, weil sie einen wöchentlichen Umgang nicht einsieht und lieber einen zweiwöchentlichen Umgang machen möchte
Frau B. ist dominant und duldet keine andere Meinung, schon gar nicht die eines entsorgten Vaters
Frau B. wird vor dem Kind laut
Frau B. bricht auch mal einen Umgang ab.
Ich kann nur warnen, sich auf einen betreuten Umgang beim Kinderschutzbund Tuttlingen einzulassen.
Seit Mai 2010 findet mein betreuter Umgang bei Muptol, einer Jungendhilfeeinrichtung in Tuttlingen statt. Dort gibt es keine Probleme.
Weil der Kinderschutzbund Tuttlingen ab Dezember 2009 entgegen einer gerichtlichen Vereinbarung den Umgang einfach für immer abgesagt hat und deswegen bis zum Mai 2010 gar kein Umgang statt fand, habe ich eine Schadensersatzklage gegen den KSB beim AG Tuttlingen angestrengt.
Die Verhandlung war am 13.07.2010, siehe beiliegende Zeitungsartikel. Das Gericht war der Ansicht, dass eine Schadensersatzklage gegen den KSB nicht möglich sei, weil er lediglich im Auftrag des Jugendamts tätig wird. Wenn, dann müsste ich das Jugendamt verklagen. Aus Kostengründen habe ich dann die Klage zurückgezogen.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an mich wenden: ruediger-burkhardt@web.de.
Rüdiger Burkhardt aus Waiblingen, 27.08.2010
Edition: Wegen der Persönlichkeitsrechte wurden Klarnamen entfernt