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Taschengeld Von jugendlichen wichtiger als jugendschutz

Taschengeld Von jugendlichen wichtiger als jugendschutz

Mit Alkohol feiern — bis es nicht mehr geht

Landrats-Vorschlag zur Begrenzung von Festen im Sinne des Bürger- und des Jugendschutzes ist gescheitert


VON DIETER KÖCHEL


Die Argumente für und wider sind in jeder Gemeinde des Landkreises aus­getauscht. Die Anregung des Landra­tes, eine freiwillige Vereinbarung zum Schutz der Bürger und zum präventi­ven Jugendschutz zu unterzeichnen, ist nur bei neun von 29 Gemeinden auf offene Ohren gestoßen.

FORCHHEIM — Im Kern wollte Landrat Reinhardt Glauber damit erreichen, dass die Gemeinden den Beginn von Musikveranstaltungen auf spätestens 21 Uhr, das Ende der Musik spätestens auf ein Uhr festle­gen. Der Getränkeausschank sollte demnach um zwei Uhr eingestellt wer­den. Der Schallpegel im lautesten Publikumsbereich sollte unter 100 dB (A) liegen.

Begleitend sollten die Gemeinden Auflagen zum Jugendschutz machen, besonders was den Alkoholausschank auf Feiern betrifft. Bedienungen an Bars müssten mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem sollte für jedes Fest ein Jugendschutzbeauftragter benannt werden. Einlass- und Alterskontrol­len hätten als verbindlich zu gelten.

„Schadet den Vereinen“

Die Gegner des Landkreisvor­schlags — die sich auch in den Gemein­den finden, die mehrheitlich dem Vor­schlag zugestimmt haben — befürch­ten, dass durch eine solche Reglemen­tierung vor allem Vereinsfeste benach­teiligt würden. Gerade für Vereine seien Feiern eine wichtige Einnahme­quelle. Andere hielten dagegen, dass es absurd sei durch den Verkauf von Schnaps an Jugendliche Geld für die eigene Jugendarbeit zu verdienen.

Quer Beet gingen die Debatten in den Gremien auch über die Schlusszei­ten von Festen. Vielfach hieß es da, dass man die Bürger doch nicht ein­fach schon um zwei Uhr aus dem Zelt werfen könne, wenn schon mal was los sei im Dorf. Es sei halt heute nicht mehr so, dass Feste zwischen 20 und 24 Uhr stattfinden. Das Feierverhal­ten habe sich geändert. Dass durch grölende, alkoholisierte Spätheimkeh­rer die Nachtruhe anderer Bürger empfindlich gestört werde, führten die Befürworter der Vereinbarung ins Feld. Im übrigen spräche auch die Polizei dafür, die zwischen zwei und drei Uhr morgens besonders viele — alkoholbedingte — Delikte registriert.
Die Mehrzahl der Bürgermeister hebt hervor, dass selbstverständlich in ihrem Hoheitsgebiet auf die Einhal­tung der Bestimmungen des Jugend­schutzes geachtet werde. Dagegen sprechen die vielen Meldungen der Polizei, nach denen schwer betrun­kene Jugendliche nach Kirchweihen und Vereinsfesten randalierend durch die Ortschaften ziehen. Man müsse ein Zeichen setzen, betonen daher die Befürworter — in der Minderzahl.



DER KOMMENTAR

Falsches Signal

Scheitern der Vereinbarung


Eigentlich wollte Landrat Rein­hardt Glauber, dass die Bürger­meister „par ordre de mufti“ die Vereinbarung in ihren Gemein­den umsetzen. Damit ist er auf die Nase gefallen. Die Bürgermeister legten den Vereinbarungsvor­schlag ihren Gemeinderäten zur Diskussion vor.

Das ist gut, weil demokratisch. Was dabei herauskam, stimmt freilich nachdenklich. Offenbar ist die Vereinskasse wichtiger als der Jugendschutz, offenbar ist die Toleranzschwelle bei Alkohol sehr hoch. Das gilt nicht für alle. Beispielhaft hat die FFW Reuth jüngst bei ihrem Vereinsjubiläum Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt zur Bar verwehrt.

Aber viele Gemeinderäte haben es abgelehnt, ein Zeichen zu set­zen für den präventiven Jugend­schutz. Verlierer der Debatte ist deshalb nicht nur der Landrat, der sich mit seinem Vorschlag eine blutige Nase geholt hat. Ver­lierer sind auch die Erwachsenen, die sich als unfähig erweisen, den Jugendlichen zu ihrem Wohl Grenzen zu setzen.

Verlierer ist vor allem die Jugend, der keine Grenzen ge­setzt werden. Ihr fehlen Vorbilder und zunehmend auch Hemm­nisse, an denen sie sich abarbei­ten kann. DIETER KÖCHEL

Re: Taschengeld Von jugendlichen wichtiger als jugendschutz

Frankens Brauereien können auf ihren Erfolg anstoßen

Programm gegen Alkoholvorbeugung ist vom Tisch — Widerstand aus Oberfranken zeigte Erfolg — „Kesseltreiben“


BAYREUTH (shf) — Das umstrit­tene nationale Aktionsprogramm ge­gen Alkoholprävention der Bundes­drogenbeauftragten Sabine Bätzing (SPD) ist vom Tisch.

Das Bundeskabinett werde sich ent­gegen der ursprünglichen Intention nicht mehr mit dem Programm befas­sen, erklärten übereinstimmend der Hauptgeschäftsführer der Handwerks­kammer für Oberfranken Horst Eggers und der parlamentarische CSU-Landesgruppengeschäftsführer und Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk (CSU) bei einer gemeinsa­men Pressekonferenz in Bayreuth.

Der Programmentwurf, der ur­sprünglich unter anderem eine Sen­kung der Promillegrenze im Straßen­verkehr auf null, ein Werbeverbot für alkoholische Getränke und eine Erhö­hung der Alkoholsteuer vorsah, hätte insbesondere den Regierungsbezirk Oberfranken mit seinen rund 200 Brauereien hart getroffen, erklärte Eggers. Zudem hätte es nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, da sei­ner Aussage zufolge nur eine Minder­heit der Bevölkerung nicht zum ver­antwortungsvollen Umgang mit alko­holischen Getränken in der Lage sei.

Verbrauch geht zurück

Getroffen hätte das Programm aber nicht unbedingt diese Gruppe von Menschen, sondern alle Konsumen­ten. Zum anderen gehe nach den Zah­len des Bayerischen Brauerbundes der Pro-Kopf-Bierverbrauch seit vielen Jahren kontinuierlich zurück.

Hartmut Koschyk bezeichnete das vorgeschlagene Programm der Bun­desdrogenbeauftragten als deutlich überzogen. Statt einen verordnungspo­litischen Rundumschlag zu starten, müssten die Eigenverantwortung des Bürgers und ein verantwortungsbe­wusster Umgang mit seiner Gesund­heit gestärkt werden. Koschyk erin­nerte auch an das gesellschaftspoliti­sche Engagement der Brauereien für Bereiche wie Jugendarbeit oder Sport. Dieses gesamtgesellschaftliche Engagement sei sinnvoll, richtig und notwendig, könne aber nur geleistet werden, wenn den Brauereien nicht die Umsätze wegbrechen. Falsch nannte der Abgeordnete die Blockade­vorwürfe seitens der Drogenbeauftrag­ten gegen die CSU. Selbst der Deut­sche Verkehrsgerichtstag und Bundes­verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hätten sich bereits gegen eine Null-Promille-Grenze im Straßenver­kehr ausgesprochen.

Froh darüber, dass das Aktionspro­gramm vom Tisch ist, zeigten sich auch Hermann-Josef Boerger, Ge­schäftsführer der Brauerei Gebrüder Maisel in Bayreuth, und Peter Rutzen­höfer, Vorstand der Bayreuther Bier­brauerei AG. Boerger sprach von einer „pseudovolkspolitischen Poli­tik“, die man in den momentan ohne­hin schwierigen Zeiten nicht gebrau­chen könne.

Als politisches Kesseltreiben gegen die Brauwirtschaft bezeichnete Rut­zenhöfer die ursprünglichen Vor­schläge der Bundesdrogenbeauftrag­ten. Nicht nur eine Vielzahl von Braue­reien wäre in Oberfranken existen­ziell bedroht gewesen, sondern auch zahlreiche Gastronomiebetriebe insbe­sondere im ländlichen Bereich. „Wir sollten aufhören, den Bierkonsum an den Pranger zu stellen“, sagte Rutzen­höfer. Brauereien würden als Förde­rer oder gar Verursacher von Alkohol­missbrauch immer wieder gerne in eine Ecke gestellt, in die sie definitiv nicht gehören.