Taschengeld Von jugendlichen wichtiger als jugendschutz
Mit Alkohol feiern bis es nicht mehr geht
Landrats-Vorschlag zur Begrenzung von Festen im Sinne des Bürger- und des Jugendschutzes ist gescheitert
VON DIETER KÖCHEL
Die Argumente für und wider sind in jeder Gemeinde des Landkreises ausgetauscht. Die Anregung des Landrates, eine freiwillige Vereinbarung zum Schutz der Bürger und zum präventiven Jugendschutz zu unterzeichnen, ist nur bei neun von 29 Gemeinden auf offene Ohren gestoßen.
FORCHHEIM Im Kern wollte Landrat Reinhardt Glauber damit erreichen, dass die Gemeinden den Beginn von Musikveranstaltungen auf spätestens 21 Uhr, das Ende der Musik spätestens auf ein Uhr festlegen. Der Getränkeausschank sollte demnach um zwei Uhr eingestellt werden. Der Schallpegel im lautesten Publikumsbereich sollte unter 100 dB (A) liegen.
Begleitend sollten die Gemeinden Auflagen zum Jugendschutz machen, besonders was den Alkoholausschank auf Feiern betrifft. Bedienungen an Bars müssten mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem sollte für jedes Fest ein Jugendschutzbeauftragter benannt werden. Einlass- und Alterskontrollen hätten als verbindlich zu gelten.
Schadet den Vereinen
Die Gegner des Landkreisvorschlags die sich auch in den Gemeinden finden, die mehrheitlich dem Vorschlag zugestimmt haben befürchten, dass durch eine solche Reglementierung vor allem Vereinsfeste benachteiligt würden. Gerade für Vereine seien Feiern eine wichtige Einnahmequelle. Andere hielten dagegen, dass es absurd sei durch den Verkauf von Schnaps an Jugendliche Geld für die eigene Jugendarbeit zu verdienen.
Quer Beet gingen die Debatten in den Gremien auch über die Schlusszeiten von Festen. Vielfach hieß es da, dass man die Bürger doch nicht einfach schon um zwei Uhr aus dem Zelt werfen könne, wenn schon mal was los sei im Dorf. Es sei halt heute nicht mehr so, dass Feste zwischen 20 und 24 Uhr stattfinden. Das Feierverhalten habe sich geändert. Dass durch grölende, alkoholisierte Spätheimkehrer die Nachtruhe anderer Bürger empfindlich gestört werde, führten die Befürworter der Vereinbarung ins Feld. Im übrigen spräche auch die Polizei dafür, die zwischen zwei und drei Uhr morgens besonders viele alkoholbedingte Delikte registriert.
Die Mehrzahl der Bürgermeister hebt hervor, dass selbstverständlich in ihrem Hoheitsgebiet auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes geachtet werde. Dagegen sprechen die vielen Meldungen der Polizei, nach denen schwer betrunkene Jugendliche nach Kirchweihen und Vereinsfesten randalierend durch die Ortschaften ziehen. Man müsse ein Zeichen setzen, betonen daher die Befürworter in der Minderzahl.
DER KOMMENTAR
Falsches Signal
Scheitern der Vereinbarung
Eigentlich wollte Landrat Reinhardt Glauber, dass die Bürgermeister par ordre de mufti die Vereinbarung in ihren Gemeinden umsetzen. Damit ist er auf die Nase gefallen. Die Bürgermeister legten den Vereinbarungsvorschlag ihren Gemeinderäten zur Diskussion vor.
Das ist gut, weil demokratisch. Was dabei herauskam, stimmt freilich nachdenklich. Offenbar ist die Vereinskasse wichtiger als der Jugendschutz, offenbar ist die Toleranzschwelle bei Alkohol sehr hoch. Das gilt nicht für alle. Beispielhaft hat die FFW Reuth jüngst bei ihrem Vereinsjubiläum Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt zur Bar verwehrt.
Aber viele Gemeinderäte haben es abgelehnt, ein Zeichen zu setzen für den präventiven Jugendschutz. Verlierer der Debatte ist deshalb nicht nur der Landrat, der sich mit seinem Vorschlag eine blutige Nase geholt hat. Verlierer sind auch die Erwachsenen, die sich als unfähig erweisen, den Jugendlichen zu ihrem Wohl Grenzen zu setzen.
Verlierer ist vor allem die Jugend, der keine Grenzen gesetzt werden. Ihr fehlen Vorbilder und zunehmend auch Hemmnisse, an denen sie sich abarbeiten kann. DIETER KÖCHEL