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Gewalt auf dem Schulhof -Schmerzengeld für Schüler
Einem Schüler, der von vier Mitschülern mehrere Wochen lang auf dem Gelände eines Schulzentrums misshandelt worden war, wurde nun ein Schmerzengeld in Höhe von 4.000 Euro zugesprochen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Die beklagten Mitschüler- zwei Jungen und zwei Mädchen- waren zurzeit der Vorfälle zwischen 11 und 13 Jahren alt. Sie drängten ihr 11-jähriges Opfer jeweils in den großen Pausen an den Rand des Schulhofs, um von den aufsichtführenden Lehrern nicht gesehen zu werden. Dort hielten sie den Jungen fest und traten und schlugen auf ihn ein. Dabei vermieden sie Schläge ins Gesicht, um keine Spuren zu hinterlassen. Ein Ende fanden die täglichen Misshandlungen erst nach fast zwei Monaten, als die Eltern des Jungen dessen nachlassende Schulleistungen bemerkten und ihn zur Rede stellten. Der Junge trug Blutergüsse und Schürfwunden an beiden Armen und Beinen davon. Er musste sich wegen einer depressiven Verstimmung und einer Angsterkrankung in psychiatrische Behandlung begeben.
Das Landgericht Oldenburg hatte die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4.000 Euro verurteilt. Außerdem wurde festgestellt, dass die Beklagten zum Ersatz eventueller zukünftiger Schäden verpflichtet sind. Zu Recht, wie nun das OLG Oldenburg das Urteil bestätigte. Die Richter betonten, dass nicht nur die aktiven Schläger für die Verletzungen haften. Verantwortlich sind auch die Schüler, die die Haupttäter psychisch unterstützt haben, indem sie mit ihnen während der Misshandlungen in einer Runde standen. Es bestehe kein Zweifel, dass die Beklagten trotz ihres geringen Alters für die Verletzungen zivilrechtlich verantwortlich waren. Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes habe das Landgericht eine sorgfältige Abwägung aller Umstände vorgenommen und dabei auch das Alter der Beklagten berücksichtigt.
OLG Oldenburg Az.: 4 O 3620/04
(Meldung vom 14.09.2006)