Zwangsvollstreckung Fischergasse 19
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der nachstehend bezeichnete Grundbesitz am
Donnerstag, 20. Oktober 2011, 8.00 Uhr
im Sitzungssaal E.520 des Amtsgerichts Bayreuth, Friedrichstraße 18, versteigert werden.
Versteigerungsobjekt:
Das im Grundbuch des Amtsgerichts Bayreuth von Waischenfeld Blatt 1773 eingetragene Grundstück
Flst. 908/4 Fischergasse 19, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche . . . . . . . . . . . . . . zu 2192m2
(Laut Gutachten: Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Baujahr ca. 1963, ca. 170m2 Wohnfläche)
Der Versteigerungsvermerk ist am 30. 04. 2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Rechte die zur Zeit der Eintragung aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht,
glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten
nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,
Zinsen und Kosten der Kündigung und der Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung
mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu
erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung
des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten
Gegenstandes tritt.
Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 ZVG: 145.000,00 EUR.
Bieter haben in der Regel 10%des Verkehrswertes als Sicherheit zu leisten.