Hüter des Friedens

Rgeln in der Gilde

Rgeln in der Gilde

§1 Das Verhalten anderen Mitgliedern gegenüber

 

Jedes Mitglied sollte sich jedem anderen Mitglied gegenüber korrekt verhalten. Das heißt, andere nicht beschimpfen, betrügen und nicht schlecht hinter ihrem Rücken reden. Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Ausschluss geahndet.

Jedes Mitglied sollte den Anweisungen eines jeden, übergeordneten Ranges in dem Falle Folge leisten, so sie den ersten Absatz betrifft.

Jedes Mitglied sollte sein eigenes Verhalten so gestalten und alle so behandeln, das das eigene Vergnügen niemals das Vergnügen eines anderen beeinträchtigt und auf das Verhalten aller ihm unterstellten Ränge mit achten.

 

§2 Das Verhalten Außenstehenden gegenüber

 

Jedes Mitglied sollte sich darüber im Klaren sein, das es mit seinem Verhalten, Außenstehen-den gegenüber auch jedes andere Gildenmitglied repräsentiert. Also sollte an das eigene Ver-halten ein Maßstab gesetzt werden, wie man ihn von Fremden nicht selbst erwarten würde.

 

§3 Die Ränge innerhalb der Gilde

 

Jedes neue Mitglied durchläuft eine zumindest 4-wöchige Bewährungszeit. Es besteht während dieser Zeit keinerlei Verpflichtung der Gilde gegenüber und keine Anwesenheits-pflicht. Die Zeit dient lediglich dem gegenseitigen Kennenlernen und kann von beiden Seiten aus jederzeit, einvernehmlich beendet werden.

Nach Ende der Zeit sollte sich das Mitglied an ein Ratsmitglied wenden und bekannt geben, dass seine Probe vorüber ist. Der Rat wird dann über den Antrag zur dauerhaften Aufnahme befinden. Wird der Antrag angenommen, wird der Aspirant auf dem nächsten Gildentreffen feierlich in die Gilde aufgenommen.

Dauerhafte Mitglieder werden dann in mehr oder weniger regelmäßigen zeitlichen Abständen um jeweils einen Rang befördert. Beförderungen bedürfen einer Mehrheit im Rat und werden ebenfalls auf den Gildentreffen durchgeführt.

Die Ränge sind nicht hierarchischer Natur und deshalb haben übergeordnete Ränge keinerlei Befehlsgewalt. Höherrangige Mitglieder sind lediglich weisungsbefugt in Bezug auf das Verhalten.

 

§4 Der Rat 

 

Der Rat, bestehend aus 13 Mitgliedern, befindet über alle, die Gilde betreffenden Angelegen-heiten über den Mehrheitsbeschluss. Darunter Fallen die dauerhafte Aufnahme neuer Mit-glieder, Beförderungen / Ausschlüsse und die allgemeine Planung von besonderen Ereig-nissen. Sollte ein Mitglied ein Problem oder eine Idee haben, sollte es sich zuerst damit an den für es zuständigen Offizier wenden, oder wenn nicht verfügbar an ein anderes Ratsmit-glied oder einen Adjutanten. Auch Ratsmitglieder haben keine direkte Befehlsgewalt, sollten aber als Vertrauenspersonen gesehen und mit Respekt behandelt werden.

Jedem Ratsmitglied steht ein Adjutant zur Seite, der ihn in Abwesenheit vertritt. Adjutanten haben das Recht, Ratsversammlungen beizuwohnen, haben aber keine Stimmberechtigung bei Entscheidungen, außer in Vertretung ihres Vorgesetzten.

 

§5 Das Gildenwams

 

Aspiranten haben kein Recht, das Symbol der Gilde zu tragen. Wird ein Aspirant mit dem Wams gesehen, führt das zum sofortigen Ausschluss.

Allen dauerhaften Mitgliedern ist es freigestellt, ein Gildenwams zu tragen. Bei der Beförderung zum Vertrauten wird das Wams auf jeden Fall verliehen.

Adjutanten und Ratsmitglieder sollten auf jeden Fall das Symbol der Gilde tragen.

 

Diese Regeln sollten zum Wohle der Allgemeinheit beachtet werden und menschlich (zwergisch / elfisch / gnomisch) eigentlich als selbstverständlich zu betrachten sein.

 

Euer Rat