Re: R1 Sättel dran nix gesagt 2 Jahre TÜV
Ja, die für vorn haben ganz genau die gleiche Prüfnummer wie die gelben Blinker...
Ja, die für vorn haben ganz genau die gleiche Prüfnummer wie die gelben Blinker...
geh mal eben nachschauen
OK OK gib mich geschlagen!!!!!!
Also besteht Versicherungsschutz????
Zitat: knaller
Also besteht Versicherungsschutz????
Ja klar! Wundert dich das?
Zitat: Johnson
Ja, die für vorn haben ganz genau die gleiche Prüfnummer wie die gelben Blinker...
Genau..... nur gilt die nicht für die weißen Gläser
die E-Nummer wurde für die gelben Gläser erstellt....
die Nummer auf den weißen ist nur "abgekupfert"
Ergo: Keine Zulassung was aber wahrscheinlich keiner merkt...(wobei.....wenn dein Unfallgegner sagt er hat nicht gesehen dass du geblinkt hast.... und ein Sachverständiger deine Karre genau unter die Lupe nimmt.... dann wird´s eng)
das Thema wurde aber hier schon mal durchgekaut...
CU
bazi
Roland du bist ein Fuchs
Das Leben ist viel zu kurz um alles eintragen zu lassen
GRüßle
Jürgen
Zitat: knaller
Die für vorne?ßDie selbst gemachten??
Die wirst du wohl NIE übern tüv kriegen.... ohne unfangreiche prüfungen
Zitat: bazi
Ergo: Keine Zulassung was aber wahrscheinlich keiner merkt...(wobei.....wenn dein Unfallgegner sagt er hat nicht gesehen dass du geblinkt hast.... und ein Sachverständiger deine Karre genau unter die Lupe nimmt.... dann wird´s eng)
Naja wohl eher nicht, denn der Sachverständige wird den Blinker einschalten, sehen das die Blinkerleistung vollkommen normal ist und dem Unfallgegner die Schuld geben, wegen kronischer Blindheit.
Gruß Henry
Zitat: Frontera
Zitat: bazi
Ergo: Keine Zulassung was aber wahrscheinlich keiner merkt...(wobei.....wenn dein Unfallgegner sagt er hat nicht gesehen dass du geblinkt hast.... und ein Sachverständiger deine Karre genau unter die Lupe nimmt.... dann wird´s eng)
Naja wohl eher nicht, denn der Sachverständige wird den Blinker einschalten, sehen das die Blinkerleistung vollkommen normal ist und dem Unfallgegner die Schuld geben, wegen kronischer Blindheit.
Gruß Henry
Naja, also jetzt mal ehrlich. Ich glaube nicht das ein Sachverständiger nach einem Unfall einen riesen Zauber wegen ein paar Blinkergläsern macht wenn diese eine E-Nr. haben. Ob diese Nr. nun wirklich zu den Blinkergläsern passt oder nicht wird der sicherlich nicht im Kopf haben. Und ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Sachverständiger weiß, das es für die FJ offiziell keine weißen bzw. schwarzen Blinkergläser gibt. Also denke ich mir, das der nach einem Blick auf die Blinkergläser und dem erblicken einer E-Nr. alles für rechtens hält.
Viel mehr Sorgen würde ich mir machen wenn ich eine offene FJ fahren würde, im Schein aber (nur um ein paar Euro zu sparen) 72 KW stehen hätte. Das gibt dann aber richtig Ärger. Dagegen ist das mit den Blinkergläsern Kindergeburtstag.
Gruß Henry
oder der sachverständige liest hier im forum fleißig mit ....
Gruß Ricky
FJ 1200 CV BJ 1988
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