Ich -als Vertreter der grünen Trachtengruppe- hatte heute ein interessantes Gespräch mit dem Kraftfahrbundesamt in Flensburg.
Sämtliche "Nachrüstsets" für Xenonlicht entsprechen nicht der StVZO oder ECE-Normen. Aber das ist ja schon lange bekannt...
BMW hat dieses Problem sehr nett gelöst. Als HERSTELLER von Motorrädern haben sie einfach ein Griff ins Regal gemacht und einen bereits genehmigten Xenon-Scheinwerfer der AUTO-Produktion für ihre dicke K 1200 modifiziert. Im Zuge der Typengehmigung beim KBA wurde der Scheinwerfer dann zähneknirschend gehmigt, da BMW irgendwo im Europarecht eine Lücke gefunden hat. Da fiel mir spontan ein, dass ich mir irgendeinen genehmigten Xenon-Scheinwerfer schnappe, ihn in die FJ verbaue und diese Kombi beim TÜV/Dekra abnehmen lasse. Dies ist aber nicht möglich - da ich kein HERSTELLER bin.
Nach Aussage des Sachbearbeiters ist die Verwendung von Xenon-Licht bei Motorrädern nicht vorgesehen. Darauf hat sich irgendein Ministerrat bei irgendeiner Konferenz verständigt. Er persönlich sieht auch hohe Gefahren bei der Blendwirkung in Kurven oder mit Sozia, eben aufgrund der fehlenden Niveau-Regulierung.
Also, wenn ein Unfall passiert und der andere Beteiligte sagt: "Das Mopped hat mich geblendet.", dann ist möglicherweise ein Gutachter im Rennen und der findet das Lichtschwert garantiert. Und nix ist mit Versicherung.
Weine nicht weil es vorbei ist, lächle, weil es schön war.
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Interessant.... war aber (wie du bereits geschrieben hast) fast klar. Andererseits gibt es im bereich mopped einige dubiose ?rechtliche? regelungen, die mit EU/deutschen recht kollidiert. Meine frage an einen "insider": was ist mit den sissybars ? Die sind immer mal wieder ein streitgespräch beim TÜV. Obwohl es keinerlei einschränkungen/rechtliche handhabe gibt. Einzige aussage: maximale fzg höhe, die dann aber auch (bei moppeds) in die breite mündet, wegen der schräglage Auch die sache mit der "reifenabdeckung" (schutzblech) schreibt das EU-recht nur für 4-rädrige (4-sitzige) fzg vor.... Denke das mit den Xenons ist nur eine weitere episode in dieser selsamen rechtschreibung
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Also gegen die Sissybars "hab ich nix". Ich wüßte ad hoc auch keine rechtliche Grundlage um die Dinger wieder abschrauben zu lassen. Mit den Radabdeckungen ist das so ne Sache. In der StVZO, § 36a, steht drin, dass alle Kraftfahrzeuge, bis auf wenige Ausnahmen, Radabdeckungen haben müssen. Mit der ECE-Norm kennt sich kaum ein Bulle aus. Wenn hier also EU-Recht Bundesrecht bricht, dann solltet ihr immer die passende Norm, klein photokopiert, dabei haben.
Weine nicht weil es vorbei ist, lächle, weil es schön war.
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Hallo Grizuu,
zunächst danke für Deine gute Recherche, sehr interessant (scheinbar hat BMW sich da sauber durchgemogelt).
Bei der Geschichte mit dem Hersteller ist mir nur etwas eingefallen. Ich habe einen DEGET-Umbau am Hinterrad, habe ich in anderen Beiträgen beschrieben. Die Fa. DEGET hat meine Original-Felge genommen, die Felgenhörner abgedreht und neue Felgenhörner gemäß meiner Bestellung (17 x 5,5 Zoll) draufgeschweisst. Am Ende wurde das DEGET-Zeichen reingeschlagen und eine 4-stellige DEGET-Nummer, das ganze dann ausgeliefert mit Teilegutachten für die FJ und fertig. Es ist also keine YAMAHA-Felge mehr, sondern eine DEGET-Felge. DEGET ist aber auch kein Mopped-Hersteller. Und trotzdem wurde das Ding eingetragen.
Wenn ich jetzt solch ein XENON-Lichtschwert z. B. aus einem BMW-Motorrad nehme (Hersteller ? vielleicht HELLA, keine Ahnung) nehme und einbaue, braucht HELLA dann doch auch nicht der Mopped-Hersteller sein. Eigentlich dürfte der TÜVi doch nur prüfen, ob ich die gleichen Restriktionen einhalte (Verstellbarkeit, mechanische Befestigung, usw.) wie BMW, oder. Wenn die BMW keine Niveauregulierung hat, warum sollte dann meine FJ eine haben?
Warum geht das bei Felgen und nicht beim Scheinwerfer?
Gruß
Tom
Der guten Ordnung halber, ich fahre H4, allerdings mit Relais und 4mm2-Leitungen.
Re: Xenon-Licht für Moppeds
jau tom
du bist meiner meinung nach auf dem 100% richtigen (gedanklichen) wege.
wobei ich der meinung bin, dass sich mit der zeit auch das xenon für die mopeds durchsetzen wird analog zu den ehemals mit bußgeld belegten 3. bremsleuchten bei den pkw´s
und die blendwirkung bei schräglage ist bei normalem h4-licht nahezu die gleiche würde ich mal tippen
und noch etwas - was hätte die niveau-regulierung bei schräglage zu tun? rein gar nichts - denn darauf zielt sie ja gar nicht ab, sondern nur auf eine mehrbelastung / absenkung des hecks, bei zuladung !!! hö hö hö
ach ja und noch etwas - dank der verstellbarkeit der fj-scheinwerfer, habe ich meinen soweit runter gestellt, dass definitiv keine blendwirkung bei normaler fahrt gegeben ist und ich dennoch eine wesentlich bessere ausleuchtung erziele als bei allen anderen lampen.
frag mal schadowgalaxie - ich habe mit ihm hintendrauf beim fj-treffen bei muffel, bei stockfinsterer acht, ne kurze probefahrt gemacht und das sogar bei gegenverkehr und ohne weitere nachjustireung des scheinwerfers alles paletti sage ich dir.
Gruß aus Berlin Frank der, der mit dem Xenonlicht-Brenn-Schwert unterwegs ist und die vom Trachtenverein interessiert´s bislang nicht die Bohne
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Zitat: Tom
Hallo Grizuu,
zunächst danke für Deine gute Recherche, sehr interessant (scheinbar hat BMW sich da sauber durchgemogelt).
Bei der Geschichte mit dem Hersteller ist mir nur etwas eingefallen. Ich habe einen DEGET-Umbau am Hinterrad, habe ich in anderen Beiträgen beschrieben. Die Fa. DEGET hat meine Original-Felge genommen, die Felgenhörner abgedreht und neue Felgenhörner gemäß meiner Bestellung (17 x 5,5 Zoll) draufgeschweisst. Am Ende wurde das DEGET-Zeichen reingeschlagen und eine 4-stellige DEGET-Nummer, das ganze dann ausgeliefert mit Teilegutachten für die FJ und fertig. Es ist also keine YAMAHA-Felge mehr, sondern eine DEGET-Felge. DEGET ist aber auch kein Mopped-Hersteller. Und trotzdem wurde das Ding eingetragen.
Wenn ich jetzt solch ein XENON-Lichtschwert z. B. aus einem BMW-Motorrad nehme (Hersteller ? vielleicht HELLA, keine Ahnung) nehme und einbaue, braucht HELLA dann doch auch nicht der Mopped-Hersteller sein. Eigentlich dürfte der TÜVi doch nur prüfen, ob ich die gleichen Restriktionen einhalte (Verstellbarkeit, mechanische Befestigung, usw.) wie BMW, oder. Wenn die BMW keine Niveauregulierung hat, warum sollte dann meine FJ eine haben?
Warum geht das bei Felgen und nicht beim Scheinwerfer?
Gruß
Tom
Der guten Ordnung halber, ich fahre H4, allerdings mit Relais und 4mm2-Leitungen.
Hi Tom,
mal offen gefragt, bringt der Aufwand auch den AHA-Effekt ? Von wo ziehst du die 4mm Leitung , direkt von der Batterie ?
Gruß Rainer
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Zitat: FJRainer
mal offen gefragt, bringt der Aufwand auch den AHA-Effekt ? Von wo ziehst du die 4mm Leitung , direkt von der Batterie ?
Ja, es gibt deutlich mehr Licht mit dicker Strippe und Relais. Direkt an der Batterie abgreifen, aber nicht ohne Sicherung.
Gruß,
Manfred
Carpe Diem
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Hallo Rainer,
schau mal hier, alles bestens beschrieben!
http://people.freenet.de/DetlefKern/TT.HTM#Licht
Gruß Jürgen
...hast du Werkzeug im Gepäck ist Charlys Spoiler weg!
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Zitat: 2wheel-rider
Hallo Rainer,
schau mal hier, alles bestens beschrieben!
http://people.freenet.de/DetlefKern/TT.HTM#Licht
Gruß Jürgen
...hast du Werkzeug im Gepäck ist Charlys Spoiler weg!
jepp jürgen
genau diesen schaltplan habe ich auch zurate gezogen
jedoch mit einem kleinen unterschied
schwarz und grün im stecker zur lampe hin sind falsch gezeichnet schwarz ist masse und grün die +-leitung zum abblendlicht so oder so ähnlich
hat zumindest mein kumpel elektroschrauber so festgestellt, als er mir helfen musste, weil mein xenonlicht par tout nicht mehr funtzen wollte nach einbau des extra-kabelbaumes lt. diesem schaltplan. nachdem er da was umgesteckt hatte war alles paletti.
daher meine bitte an alle echten elektrospezi´s hier: schaut euch doch bitte den schaltplan nochmals genau an.
Gruß aus Berlin Frank der, der mit dem Xenonlicht-Brenn-Schwert unterwegs ist und die vom Trachtenverein interessiert´s bislang nicht die Bohne
Re: Xenon-Licht für Moppeds
Zitat: grizuu
BMW hat dieses Problem sehr nett gelöst. Als HERSTELLER von Motorrädern haben sie einfach ein Griff ins Regal gemacht und einen bereits genehmigten Xenon-Scheinwerfer der AUTO-Produktion für ihre dicke K 1200 modifiziert. Im Zuge der Typengehmigung beim KBA wurde der Scheinwerfer dann zähneknirschend gehmigt, da BMW irgendwo im Europarecht eine Lücke gefunden hat. Da fiel mir spontan ein, dass ich mir irgendeinen genehmigten Xenon-Scheinwerfer schnappe, ihn in die FJ verbaue und diese Kombi beim TÜV/Dekra abnehmen lasse. Dies ist aber nicht möglich - da ich kein HERSTELLER bin.
Das ist nicht irgendeine Lücke im Europarecht sonderen eine hinlänglich bekannte.
Sprich E Prüfzeichen!
Wenn ein Staat im Europäischen Ausland eine Zulassung nach deren Recht genemigt hat, hat der Deutsche TÜV, das KBA nicht die Möglichkeit dieser Zulassung zu wiedersprechen!
Bedeutet: Was im Ausland Recht und Bilig ist, muss hier genauso Zugelassen werden!
Besagter BMW wurde in Frankreich das Prüfzeichen erteilt und ist somit Regelkonform nach den neuen EU Zulassungsbestimmungen!
Falsch. Du musst nicht Hersteller sein! Bau das Fahrzeug nach deinen Wünschen und Vorstellungen um und lass es in Frankreich oder Italien für ein paar Tage zu. Im direckten Anschluss, verbringung des Fahrzeugs nach Deutschland und Zulassen. Einen Nachteil hat die Sache: Das mit dem Verzollen ist eine Sch...arbeit!
Das sagt die StVZO dazu:
§ 50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mit brennen.
10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.