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Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Hallo Gemeinde,

Am Sonntag habe ich auf einem Parkstreifen c.a 15 Motorräder, schön hintereinander aufgereiht gesehen. Der Grund: allgemeine Verkehrskontrolle!

An dieser Aktion waren sage und schreibe zwei Streckenposten beteidigt.

Frage: angenommen, ich stehe als letzter in so einer Schlange, und bis das die fleißigen Kontrolleure bei mir sind, vergeht mal locker `ne gute halbe Stunde.

Muß man das über sich ergehen lassen..wie lange muß ich mir soetwas antun ???

gibts zu solcher Action eigendlich einen Paragrafen oder eine eindeutige Aussage???

...so wie das aussah, könnten die Guten die letzten in der Schlange ja locker mal `ne Stunde aus dem Rennen nehmen

ob das zulässig ist

Gruß: PM




Re: Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

hey,

kann mir nicht vorstellen das du mit der nummer WARTEZEIT weiterkommst. wenn die ihren spaß haben wollen, nehmen sie ihn sich. ohne rücksicht auf verluste. mit der rennleitung über die " verhältnismäßigkeit der mittel " zu reden ist überflüssig.

wenn du dann während der pause rauchst, paß auf die kippe auf, sonst nochmal nachschlag wg. umweltverschmutzung

gruß..... & viel straße 

streetdog




Re: Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben: "Allgemeine verkehrskontrole"...

Vereinfachte Version:

Hat Dich speziell überhaupt ein Strecken-Posten angehalten, bzw. in die Reihe gewiesen, oder gab es ein Schild / Zeichen dass ALLE (also auch Du) Motorradfahrer/Motorräder kontrolliert werden, oder war es gar eine General-Sperrung, bzw. eine "All-Gemeine-Verkehrs-Kontrolle"? Wenn ja, halten und warten bis Du dran bist, bzw. explizit weiter gewunken wirst..., wenn nicht, weiterfahren, denn es muss für Dich und jeden anderen auch erkenntlich sein, dass auch DU kontrolliert werden sollst/musst 

Saludos , Bernhard

Re: Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Bin keine Experte und habe mal ein bisschen geblättert.



Als
erster Satz über dem § 1 StVO steht: "Auf Grund des § 6 Abs. 1 des
Straßenverkehrsgesetzes ( StVG ) .... wird mit Zustimmung des Bundesrates
verordnet:"


Dann folgen die §§§ der StVO.



Im § 6 (1) StVG steht: "Das Bundesministerium für Verkehr wird ermächtigt Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen....



Ich
denke daher, dass die Ermächtigungsgrundlage für die StVO das StVG ist,
also ein Gesetz. Somit dürfte dann auch das StVG das Gesetz sein, dass
die Polizei ermächtigt die Zeichen und Weisungen nach § 36 StVO zu
erteilen, so lange es nur zur allgemeinen Verkehrskontrolle geschieht.



Wenn
eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat vorausgegangen ist, stehen
andere Rechtsgrundlagen, z.B. nach der StPO im Vordergrund.


Fazit: die Trachtengruppe darf das, auch wenn es uns nicht genehm ist

Gruß
Gerhard

Re: Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Bin keine Experte und habe mal ein bisschen geblättert.





Als
erster Satz über dem § 1 StVO steht: "Auf Grund des § 6 Abs. 1 des
Straßenverkehrsgesetzes ( StVG ) .... wird mit Zustimmung des Bundesrates
verordnet:"




Dann folgen die §§§ der StVO.





Im § 6 (1) StVG steht: "Das Bundesministerium für Verkehr wird
ermächtigt Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften
mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen....




Ich
denke daher, dass die Ermächtigungsgrundlage für die StVO das StVG ist,
also ein Gesetz. Somit dürfte dann auch das StVG das Gesetz sein, dass
die Polizei ermächtigt die Zeichen und Weisungen nach § 36 StVO zu
erteilen, so lange es nur zur allgemeinen Verkehrskontrolle geschieht.





Wenn
eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat vorausgegangen ist, stehen
andere Rechtsgrundlagen, z.B. nach der StPO im Vordergrund.





Fazit: die Trachtengruppe darf das, auch wenn es uns nicht genehm ist



Gruß

Gerhard

Wieso das nun zwei Mal hier steht das weiß i net




Re: Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Da bin ich mal anderer Meinung:

Wenn die michin eine Verkehrskontrolle einwinken, dann sollen sie mich kontrollieren. Wenn kein begründeter Verdacht darauf besteht eine Ordnungswiedrigkeit oder eine Straftat begangen zu haben, dürfen die mich nicht über einen zumutbaren Zeitrahmen hinaus festhalten und was für mich zumutbar ist, bestimme ich, und nicht sie.

Vor Jahren hab ich etwas ähnliches mit dem Auto gehabt, dort wurden Polizeischüler in der Verkehrskontrolle ausgebildet. Kurz gemeckert weil nichts passierte und ich wurde weiter gewunken. Bei einem befreundeten Polizisten mal nachgefragt und von ihm genau das zu hören bekommen wie oben geschrieben.

Es müsste sich also was an den Gesetzen oder Ausführungsbestimmungen zu den Gesetzen geändert haben wenn es heute möglich sein soll mich irgendwo länger als notwendig fest zu halten. Die Notwendigkeit liegt ja in der Verkehrskontrolle, nicht in pauschalen Wartezeiten.

Gruß, Micha



Nichts was es nicht gibt, und wenns nich gibt, wirds gemacht!

Re: Eure Meinung/Erfahrung ist gefragt

Zitat: Fresinet
...

Wieso das nun zwei Mal hier steht das weiß i net

Iss doch klar, doppelt hält besser

Und nix wie weg....




Saludos , Bernhard