ich habe mal gehört, das für Rückspiegel eine bestimmte Größe vorgeschrieben ist.
Giebt es eine solche Vorschrift auch für Rücklichter und deren Farbe?
....bin nämlich mal wieder was am basteln
Danke und Gruß:
PM
niemand weiss alles, manche wissen vieles...aber einige wissen immer alles besser
Re: Rücklicht
Hallo
..das es ja seit einiger zeit diese Miniblinker (glaube von Kellermann) mit Integrierten Licht und Bremslicht gibt..und die dinger echt klein, sind kann ich mir nicht vorstellen das es da eine vorschrift gibt. Zudem man auch noch das originale Rücklicht abdecken muß wenn man diese Kellermänner verbaut hat.
Re: Rücklicht
Blinker, auch Fahrtrichtungsanzeiger haben eine e-Nummer und sind dann zugelassen
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62 - Anzahl: 4 - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11 - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12 - in der Breite (min.):nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (Ochsenaugen) zueinander 560 mm - in der Höhe: 350 - 1200 mm - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig - Ochsenaugen bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.
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Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen (e-Nummer) versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm² und er ist somit zugelassen.
Re: Rücklicht
Zitat: Fresinet Blinker, auch Fahrtrichtungsanzeiger haben eine e-Nummer und sind dann zugelassen
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62 - Anzahl: 4 - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11 - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12 - in der Breite (min.):nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (Ochsenaugen) zueinander 560 mm - in der Höhe: 350 - 1200 mm - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig - Ochsenaugen bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.
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Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen (e-Nummer) versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm² und er ist somit zugelassen.
Für die FJ braucht man keine Spiegel mit e-Nummer, nur für Mopeds die nach EG zugelassen sind. Bei uns reichen die 60 cm²
Re: Rücklicht
Zitat: PeterM
Giebt es eine solche Vorschrift auch für Rücklichter und deren Farbe?
Jungs, er fragt nach Rücklichtern
Es gibt nichts gutes, außer man tut es
Re: Rücklicht
...für Rücklichter gilt auch die Kennzeichnungspflicht, analog zu den Blinkern.
Gruß / icebeard
...und nur die Harten kommen in den Garten!
Re: Rücklicht
Dann schau mal H I E R
aber vielleicht irrt der Tüv
Zitat: Fuel Junkie
Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen (e-Nummer) versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm² und er ist somit zugelassen.
Für die FJ braucht man keine Spiegel mit e-Nummer, nur für Mopeds die nach EG zugelassen sind. Bei uns reichen die 60 cm² [/quote]
Re: Rücklicht
mist link funzt nicht, hier der auszug
die Größe der Spiegelfläche ist festgelegt und beträgt mind. 60 cm². Ab Ez.: 1.1.98 sind mindestens 68 cm² Fläche vorgeschrieben.
und auf der beleuchtung, licht, rücklicht, blinker.... muss das 50r stehen. 50r=kraftrad bei blinker noch zusätzlich eine 11 für vorne, eine 12 für hinten oder 11/12 für beides
fragt doch mal den onkel tillmann hier, der muss es doch wissen
Re: Rücklicht
Na gut, gebe ich halt auch meinen Senf dazu - wenn der Werner mich schon soooo nett bittet....
Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeiger) müssen nach EG - oder ECE - Richtlinie geprüft sein - erkennbar an dem "E - Prüfzeichen" - oder (die alte Bauart) nach nationalem Recht - erkennbar an der "Wellenlinie".
Zusätzlich muss der Verwendungszweck der Beleuchtungseinrichtung erkennbar sein - hier gelten die Nummern 11, 11a, 11b, 11c (das a,b,c kennzeichnet noch den Abstand zum Abblendlicht) für nach vorne wirkende Fahrtrichtungsanzeiger und 12 für nach hinten wirkende Blinker. Die Bezeichnung 50r sagt mir - ehrlich gesagt - nix...
Bei den Spiegeln ist es so, wie ihr schon gesagt habt :
Fahrzeuge mit alter, nationaler ABE benötigen nur eine Spiegelfläche von 60 cm2 und keine Kennzeichnung, Fahrzeuge mit EG - Typgenehmigung müssen mindestens 68 cm2 Spiegelfläche haben und ein Prüfzeugnis haben ("E - Nummer").
Bei den originalen Möppis alles kein Problem - hier zählt aufgrund des Fahrzeugalters unserer "alten Damen" immer noch die nationale ABE (und damit der kleine Spiegel). Wenn ihr schon diverse Umbauten und damit eine neue "Vollabnahme" (§21 er - Abnahme) gemacht habt, kann es sein, dass das Möppi insgesamt nach EG - Recht geprüft wurde - dann ist auch für die Spiegel das EG - Recht (große Spiegel) anzuwenden.
In der Regel fällt das aber eh keinem auf. Zur Not verweist halt auf die alte, nationale "Grund - ABE" des Fahrzeuges...
un nu meinst du jetzt den einen cm², ansonsten steht da genau das gleiche wie oben schon gesagt wurde wenn sie ein prüfzeichen haben müssen sie die besagte fläche haben, aber die besagte fläche zählt nicht für die fj