FJ 1100/ 1200 Forum - Sonstige Themen

weiße Blinkergläser vorne

Re: weiße Blinkergläser vorne

Hi Leutz,

es geht mir eigentlich nicht um die Blinker im allgemeinen, sondern eher um  ihbäi  im Besonderen. Sicher kann jeder mit seinen Sachen machen was er will, aber und das sehe ich anders als Ihr, wenn ich bei ihbäi Handeln möchte, muß ich mich an Regeln halten, das betrifft Ver, als auch Käufer. Gerade wenn es professionelle Händler bei ihbäi sind, erwarte ich korrektes Handeln. Schließlich erwartet der Verkäufer ja auch von mir, eine schnelle Überweisung wenn ich was gekauft habe. Es mag auch gut sein, dass ich, was ihbäi betrifft, mittlerweile einwenig empfindlich geworden bin, weil es nicht das Erste mal war, dass ich Ärger hatte bzw. mich geärgert habe. Jedenfalls und das ist mir jetz sehr wichtig,
ICH  WILL NIEMANDEN  HIER  IN  DIESEM  SUPER  FORUM  AUF  DIE  FÜSSE  TRETEN  ODER  AUSGERECHNET  WEGEN  IHBÄI  MIT  JEMANDEN STREITEN, NEVER, DAS IST ES MIR NICHT WERT, DAHER  SORRY,  WENN  ICH  JEMANDEN  ZU NAHE GEKOMMEN  BIN und damit ist für mich das Thema aber  auch erledigt.
P:S Weiße Blinker möchte ich trotzdem noch haben !
FJ und Forums Fan
dirk



immer nen Daumenbreit Asphalt unterm Hintern

Re: weiße Blinkergläser vorne

Zitat: DieterHH

Zitat: Johnson
 
...
oder wenn er einfach draufpinkelt und mit dem Hammer kleinhaut, ist das doch okay!
...

 recht so, die Einstellung gefällt mir

Gruß
Dieter

Mir nicht! Sorry!

Die Ausdrucksweise von Dirk ist zwar etwas .. sagen wir mal gereizt.. aber vom Prinzip her Richtig!

Es geht hier nicht um BilliBoy, sondern um den Verkäufer.
JEDER der in der E-Bucht schon mal geboten hat weiß, daß dann der Hinweis kommt, das man sich auf ein Rechtsgeschäft einläßt welches bindet ist. (Sinngemäß)
Dies gilt aber nicht nur für den Bieter, sondern auch für den Verkäufer.

Man kann zwar einen Artikel zurückziehen wenn er im Laufe der Auktion beschädigt wird, allerdings auch nicht immer.

Der Höchsbietende hat ein Recht auf den Artikel, nur wird das bei niedrigpreisigen Artikeln nicht durchgesetzt.

Mensch wo sind unsere Rechtverdreher, die das besser in Worten fassen können.

Re: weiße Blinkergläser vorne

Zitat: 2wheel-rider

Der Höchsbietende hat ein Recht auf den Artikel,...



Nee, eben nicht, Meister! Und zwar deshalb nicht, weil die Auktion vorzeitig beendet wurde! Somit ist der Besitzer immernoch der alte, und der der auch draufpinkeln darf. Erst wenn eine Auktion abgeschlossen wurde, wird etwas rechtskräftig verkauft und erst dann darf ein anderer diese viel zu teuer gehandelten Blinkergläser vernichten.

Und ausserdem ... wo wir schon dabei sind ... darf man mit den weissen Blinkergläsern sowieso nicht auf öffentlichen Straßen fahren! So!

Ich würde trotzdem ein Paar nehmen...
Gruß.
John



Re: weiße Blinkergläser vorne

Schon verrückt was n paar weiße Blinkergläser für Grundsatzdiskussionen auslösen können :-)

fj1200 hatza...wenn du das warst dann laß dich bloß nicht in meiner Gegend blicken sonst... :-)
quatsch du warst es nicht und selbst wenn ich sag ja dann hatte ich eben Pech

Ab Sonntag sind die Gläser in der Bucht und dann kann jeder sein Glück versuchen und nix wird rausgenommen vorher das sich keiner beschweren kann und jeder ne faire Chance hat.

Gruß
Ricco


Re: weiße Blinkergläser vorne

Zitat: Johnson
Zitat: 2wheel-rider

Der Höchsbietende hat ein Recht auf den Artikel,...



.... .....Und zwar deshalb nicht, weil die Auktion vorzeitig beendet wurde! ........Gruß.
John

Zitat einer Regel aus der Bucht

....Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. ...

Re: weiße Blinkergläser vorne

Hallo die Teile stehen zum Verkauf....wenn jemand interesse hat dann los Nr.120275287351

Gruß
Ricco


Re: weiße Blinkergläser vorne

Zitat: 2wheel-rider

....Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. ...


 Da steht weder dass der bisherige Höchstbieter der neue Eigentümer ist, noch dass er irgendeinen Anspruch auf die Artikel hätte...