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Rothenburg: Gericht verbietet Kannibalen-Film

Rothenburg: Gericht verbietet Kannibalen-Film

 

„Rohtenburg“ verletzt Persönlichkeitsrechte von Armin

Meiwes

Gericht verbietet Kannibalen-Film

Todesstoß für den Kannibalen-Film! Das Oberlandes-gericht Frankfurt verbietet „Rohtenburg“. Damit ist die für 9. März geplante Aufführung des Kino-Schockers gestorben.

In Deutschland darf der Film nicht gezeigt werden, weil er die Persönlichkeitsrechte des echten „Kannibalen von Rotenburg“ verletzt. Das Gericht gab dem entsprechenden Antrag von Armin Meiwes statt. Die Entscheidung ist endgültig, kann nicht mehr angefochten werden. Bei Verstoß gegen das Aufführungsverbot droht der Produktionsfirma Atlantic Streamline ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro – oder bis zu sechs Monaten Haft.

Die Begründung der Richter: Die Persönlichkeitsrechte des Klägers wögen in diesem Fall schwerer als die Kunstfreiheit.



Am 27. Januar hatte das Landgericht Kassel noch Meiwes' Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt. Meiwes' Anwalt legte gegen den Beschluß Beschwerde ein, die jetzt Erfolg hatte. Die Frankfurter Richter erklärten, der Film enthalte bis in die Einzelheiten hinein die Lebensgeschichte von Armin Meiwes. Auch der Titel weise darauf hin.

Die Filmgesellschaft wehrte sich. Die wahren Ereignisse hätten die Autoren des Psychothrillers nur

„inspiriert“. Das sahen die Richter anders.

In „Rohtenburg“ spielt Thomas Kretschmann den Kannibalen Oliver Hartwin. Der Film-Kannibale sucht im Internet nach einem Partner, der sich von ihm töten und danach verspeisen lassen will. Simon Grombek (Thomas Huber) stellt sich zur Verfügung...

Der echte Kannibale Armin Meiwes muß sich zurzeit vor dem Frankfurter Landgericht erneut wegen Mordes an dem 43jährigen Bernd B. verantworten. Die Tat geschah vor fünf Jahren: Am 9. März 2001 war der Berliner Diplom-Ingenieur zu Meiwes gefahren, um sich verspeisen zu lassen.

Auch Meiwes hatte im Web einen Mann zum „Schlachten“ gesucht. Bernd B. wollte dabei zusehen, wie Körperteile von ihm gegessen werden – und danach sterben. Meiwes schnitt B. den Penis ab und tötete ihn später mit einem Messer.

Mit der eigenen Kamera hielt Meiwes das große Schlachten fest, um sich seinen Film immer wieder ansehen zu können.




- Doris -

Re: Rothenburg: Gericht verbietet Kannibalen-Film

Ich hätt mir diese kac.. bestimmt nicht angeguckt,aber ich finds nee freschheit das bei uns ein killer überhaupt noch rechte besitzt (auch ohne diesen speziellen fall). Wer tötet oder mißbraucht dem steht doch keinerlei persönlichkeits-schutz mehr zu,der hat doch auch die persönlichkeit seines opfers mißachtet !!! odder 

Re: Rothenburg: Gericht verbietet Kannibalen-Film

Richtig. Durch die Verfilmerei von Verbrechen, werden nach meiner Meinung auch noch diese Bestien zu Vorbildern gemacht. Der Film hätte von daher von Anfang an verboten werden müssen, und nicht wegen der Persönlichkeitsrechte.


- Doris -

Re: Rothenburg: Gericht verbietet Kannibalen-Film

genau so sehe ich das auch