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Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Hallo und Guten Tag in die Runde.Ich habe eine Frage in die Runde.Es geht um Arbeitsmedizinische Untersuchungen durch den Arbeitsgeber.1.Ist der Arbeitgeber dazu berechtigt?2.Kann der Arbeitgeber aufgrund von Kranktagen ,den Arbeitnehmer dazu aufzu fordern? 3.Ist das nicht eine Diskriminierung von Schwerbehinderten menschen,wenn es solche sind? 4.Wo kann man sich Rechtliche unterlagen besorgen??Ich möchte mir Infos dazu besorgen,um Kollegen die davon betroffen sind beraten zu können oder Tipps geben .Der Vdk lässt mir auch noch unterlagen zukommen.In unserer Firma ist kein Betriebsrat .Vieleicht bin ich auch mal dran,wer weiss.Diese Frage ist nicht Speziell auf den DEFI gerichtet,vieleicht kann jemand doch etwas dazu sagen.Mit freundlichen Grüßen aus dem im moment sonnigen und kalten Mülheim an Euch in der Runde. Georg


Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Hallo Georg,
zu 1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine arbeitsmed. Untersuchung anzufordern. Zu2) Auch dazu ist der Arbeitgeber berechtigt. Zu 3) Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Die Untersuchung kann bei allen anderen Arbeitnehmern auch angefordert werden.
Gruß
Chris

Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung.

hallo Chris.Wo steht das .Ich brauche Tipps in welchen Buch oder Gesetz. Wo kann ich diese infos nachlesen.Also ,ich benötige Quellen ,um sicher argumentieren zu können.Trotzdem DANKE für Deinen Beitrag. Frostige Grüße aus dem kalten Mülheim . Georg


Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Hallo Georg,

mit Betriebsrat und / oder Gewerkschaft hättest du kompetente Ansprechpartner.
Versuch es doch mal bei deiner zuständigen Gewerkschaft.

Gruß Theo


Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Hallo Theo.Bei uns gibt es eine Betriebsratfreie Zone.Keine Gewerkschaft und ähnliche.Deswaegen meine Anfrage an die Runde ,wer mir Literatur,Internetadressen etc. zukommen lassen kann.Danke Dir für Deine Antwort. Gruß ...Georg


Re: Arbeitsmedizinische Untersuchung.

Hallo und guten Tag in die Runde.Wollte heute darüber berichten ,ob der AG eine Arbeitsmedizinische untersuchung,mit der Aufhebung der Schweigepflicht durch den AMD,rechtens ist.Ich habe mich bei einem Fachanwalt beraten lassen.der AG ist nicht dazu berechtigt so eine Untersuchung von sich aus anordnen zu lassen der A N kann von sich aus eine AMD maßnahme von sich aus anstreben,wenn der AN der Meinung ist das der Arbeitsplatz seiner Gesundheit schadet.Der AG kann bei Neueinstellung verlangen ,das der Bewerber um einen Arbeitsplatz,vom AMD auf die Tauglichkeit für eine Tätigkeit überprüft wird.Nur der AN kann den AMD von der Schweigepflicht entbinden.BEi mir kam der Verdacht vom RA,das der AG eine Elegante Variante sucht um älteren AN los zu werden.Ich habe heute eine Stellungsnahme von mir,vom RA entworfen an die Geschäftsführung geschickt.Bin mal auf die Reaktion gespannt. Allen eine Sonnigen Tag in die Runde, aus dem Sonnenüberfluteten Mülheim. Gruß Georg