Ich habe mal eine Frage. Ich habe nun meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen, dort wurde mir ein GdB von 60 erteilt, allerdings ist das merkzeichen "G" abgelehnt worden.
Zu meinen Diagnosen :
Bandscheibenvorfall LWK 4 und 5 Morbus Crohn Herzklappenprolaps mit insuffiziens 2. Grades. Arrythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie. Cardioverter Defibrillator implantation.
Mein Arzt hat dem antrag ein extra schreiben beigefügt das bestätigt, das ich bereits nach 400 meter , luftnot bekommen, und somit die voraussetzungen für das Merkzeichen " G " vorliegen, trotzdem wurde es ab erkannt.
Soll ich das so hinnehmen oder wiederspruch einlegen... Mit ämtern hab ich es nicht so.
Hallo Daniel, sofort W I D E R S P R U C H einlegen.
Viele Grüße Heinz
DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds., Katarakt-OP links am 05.12.06. Innenohrschwerhörigkeit ( 2 Hörgeräte ), Coxarthrose bds. Schwerbehinderung GDB 80, Merkzeichen G
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo Daniel, Heinz hat recht. Du solltest Widerspruch einlegen. Ich habe auch 60% und auch das Merkzeichen G. Meine Diagnose ARVC...
Liebe Grüße Beatrice
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Servus Daniel.
Heinz hat´s schon geschrieben: SOFORT Einspruch einlegen! Allein für den ICD stehen Dir 50% zu und mit der Bestätigung deines Arztes sollte das "G" drin sein. Nicht locker lassen !!!
Gruß
Andi
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo Daniel, ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen, Widerspruch einlegen. Das G mußt Du auf jeden Fall bekommen. LG Eva-Maria N.
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo Daniel, kann das nur bestätigen, Widerspruch!!!!! Ich hab auch "G "mit DCM, Bluthochdruck und Asthma lg Karin
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo zusammen Habe heute nach vier wochen mein bescheid vom Versorgungsamt bekommen . Mir wurden auf unbefristete Zeit 60% zugesprochen mit der begründung: Defibrilator Künstliche Herzklappe Bluthochdruck Herzrytmusstörungen Soll man noch einen Wiederspruch einlegen?
Gruß Heiko
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo Heiko.
Sofort Widerspruch erheben.
Alleine auf den Defibrillator bekommst du einen GdB von 50, dann kommen noch die anderen Erkankungen dazu.. Es sollten mindestens ein GdB von 70 raus kommen.
ui wenn ich das so lese raucht mir der kopf. seit letzer woche hab ich nen icd und es liegen mehrere schwere herzfehler bei mir vor. dazu noch gonarthrose beidseitig.
wa bedeuten die buchstaben und auf was muss ich bei der beantragung achten? kann mir da jemand tipps geben?
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo steffen
Das "G" zum Beispiel bedeutet "gehbehindert'" solltest du durch deine Erkrankung zum Beispiel eine Kurzatmigkeit haben, solltest du das "G" mit beantragen..
Ansonsten , gibt es bei der Antragsstellung nichts besonders zu beachten, einfach ausfüllen, sämtliche ärztliche Unterlagen am besten sofort mit einreichen, umso schneller geht die bearbeitung.. weil sonst schreibt das Amt alle deine ärzte an, die müssen dann ihre unterlagen zum amt schicken, dauert alles zu lange.
Mein Antrag hatte mit Ärztlichen Unterlagen 34 Seiten, aber dadurch das ich direkt alles eingereicht habe, war mein bescheid in 3 Wochen da.
Allerdings wie zu wenig genehmigt worden, habe im moment einen Widerspruch am laufen.
Hallo Schau mal im Forum nach. Da gibt es viel link die dir weiter helfen tun. Z.B.: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
LG andy
Re: Bescheid vom Versorgungsamt
Hallo an alle, nach fast fünfmonatiger Bearbeitungszeit habe ich heute mein Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Mein wiederspruch wurde stattgegeben.Ich habe jetzt statt der 50%, 60%bekommen und G.
Liebe Grüße Sabine
Schau in die Augen deiner Kinder und du weißt für wen du kämpfst und lebst!(von mir;-) )