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Der Orden Opus Dei

Der Orden Opus Dei

Hallo Ihr lieben,

ich habe auch das Buch Sakrileg von Dan Brown gelesen und mich interressierte die Frage neben der Prieure de Sion,wo Silverwheel wohl sehr viel mehr von weiß,da ich weiss das sie sich damit beschäftigt,auch die Frage nach dem Orden Opus Dei und ich habe einiges an Informationen dazu gefunden,zuerst möchte ich etwas hierherkopieren und späte werde ich noch einige Links setzen,aber vorher hab ich noch einen seeehr unangenehmen Termin zu absolvieren,ich muss zum Zahnarzt *schüttel*

so jetzt erstmal der versprochene Text :

Hans Thomas

Opus Dei: Vorwürfe und Antworten

Einführung

Seit etlichen Jahren steht die Prälatur Opus Dei auch in Deutschland in der öffentlichen
Diskussion. Eine gründliche Beschäftigung mit dem Opus Dei ist in der Tat nötig, denn
eine ernsthafte Urteilsbildung setzt mehr als oberflächliche Kenntnis voraus, weil die
Prälatur innerhalb der katholischen Kirche ein noch recht neues pastorales Phänomen
darstellt.

Statt einer sachlichen Auseinandersetzung betreiben allerdings nicht wenige Kritiker
bloße Abwehr, manche im Kampf für eine „andere Kirche“. Taktisch suchen sie die
Prälatur in eine „ideologische Ecke“ zu stellen und auszugrenzen. Dies mag manche seit
Jahren im Grunde gleichbleibende Vorwürfe erklären.

Im Folgenden ist eine Reihe solch einschlägiger Vorwürfe zusammengestellt und jeweils
in gedrängter Form beantwortet. Dieser Abriß will lediglich eine Handreichung für denjenigen sein, der mit Vorwürfen gegen das Opus Dei konfrontiert ist. Insofern ist diese
Schrift gewissermaßen ein notwendiges Übel. Im Übrigen ist die eigentliche Antwort zu
finden im heiligmäßigen Leben und in den Schriften des Gründers wie auch im Bemühen
der Gläubigen des Opus Dei, im Lichte Christi jedwede berufliche Arbeit zum Leuchten
zu bringen.

Das Opus Dei in Kürze

Das Opus Dei ist eine internationale Personalprälatur der katholischen Kirche mit Zentralsitz in Rom1. Seine Zielsetzung ist ausschließlich pastoraler (geistlicher) Art; sie besteht darin, seinen Gläubigen und allen Interessierten bei der Stärkung des Lebens aus
dem Gebet und den Sakramenten und der Nachfolge Christi im Alltag zu dienen. Es geht
also um eine geistliche Bildung, die es dem Einzelnen erleichtert, seine persönliche
Verantwortung als Christ vor Gott zu erkennen, sie umzusetzen und als gelebtes Zeugnis
in Familie, Beruf und Gesellschaft ausstrahlen zu lassen.

Die Gründung des Opus Dei erfolgte 1928 in Madrid durch den Priester Josemaría Escrivá (*1902, †1975, seliggesprochen 1992). Im Jahre 1982 hat der Heilige Stuhl das

1 Weiterführende Informationen und Literaturhinweise in: INFORMATIONSBÜRO DER PRÄLATUR OPUS DEI
IN DER SCHWEIZ (Hg), Die Personalprälatur Opus Dei im Überblick, Zürich 19964. Desgleichen im
Internet unter der Adresse http://www.opusdei.org.


Opus Dei als Personalprälatur errichtet. Zweiter Nachfolger des Gründers und derzeitiger Prälat des Opus Dei ist Bischof Javier Echevarría (*1932).

Die Prälatur ist auf allen fünf Kontinenten tätig. Sie zählt 1996 rund 80.000 Katholiken
aus fast neunzig Ländern, davon gut 1.600 Priester2. Frauen und Männer sind annähernd
gleich stark vertreten. Die Laien sind gewöhnliche Christen unterschiedlichster sozialer,
kultureller und beruflicher Stellung. Ein kleiner Teil von ihnen engagiert sich in Sozialwerken und Bildungseinrichtungen – von Landwirtschaftsschulen bis Universitäten –, deren geistliche Prägung bei der Prälatur Opus Dei liegt.

Vorwürfe und Antworten

1. Vorwurf: Unter dem Deckmantel der Kirchlichkeit verfolgt das Opus Dei wirtschaftliche Interessen.
a. Der Vorwurf, das Opus Dei sei in Finanzskandale verwickelt (Matesa, Rumasa,
Ambrosiano–Bank), träfe die Prälatur selbst dann nicht, wenn ein oder mehrere Mitglieder des Opus Dei sich schuldig gemacht hätten, denn dies fiele in den persönlichen Verantwortungsbereich dieser Mitglieder, die in ihrem beruflichen und gesellschaftlichen
Handeln völlige Freiheit genießen, in das die Prälatur in keiner Weise eingreift. Das Opus
Dei kann für das geschäftliche Tun und Lassen der ihm zugehörenden Gläubigen so
wenig verantwortlich gemacht werden wie eine Diözese. Bei den genannten oder sonst
vorgetragenen angeblichen „Verwicklungen“ ist aber ein Schulderweis auch nur eines
Angehörigen der Prälatur nicht bekannt geworden. Im Fall Matesa waren vielmehr
nachweislich zwei Opus–Dei–Leute maßgeblich an der Aufdeckung beteiligt.
b. Das gilt ebenso für den Vorwurf strafbarer Handlungen von Mitgliedern (z.B.
Drogen– oder Waffenhandel) im vermeintlichen Auftrag der Prälatur. So mußte das
Fernsehmagazin „Monitor“ seine Behauptung vom 13.11.84, Opus–Dei–Leute seien in
„Waffengeschäfte verstrickt“, nach vierjährigem Rechtsstreit aufgrund eines Urteils des
Landgerichts München nicht nur unterlassen, sondern öffentlich und unkommentiert widerrufen3.
c. Es bleibt der gelegentlich erhobene allgemeine Vorwurf, das Opus Dei betreibe
Geschäfte oder häufe durch ein Netz von Stiftungen und Vereinen Kapital an. Die Prälatur dient ausschließlich geistlich–religiösen Zwecken. Sie betreibt keine Geschäfte. Sie ist
nicht einmal Eigentümer der Einrichtungen, in denen sie ihre pastorale und apostolische
Tätigkeit entfaltet4. Die Laien, die dem Opus Dei angehören, sind Normalbürger, die
vielfach gemeinsam mit anderen im Dienst an der Gesellschaft als Bürgerinitiativen Bildungs– und Sozialeinrichtungen schaffen und unterhalten, in denen die Prälatur dann oft
die Seelsorge und eine religiöse Bildungsarbeit wahrnimmt. Wie es in solchen Fällen üblich ist, sind die zivilen Rechtsträger solcher Initiativen oder Einrichtungen häufig Verei
2 Vgl. Annuario Pontificio (Päpstliches Jahrbuch), Rom 1996, S. 1057.

3 9. Zivilkammer des Landgerichts München I, Urteil vom 31.08.88 (Aktenzeichen 9021072/84)
;
Widerruf am 13.12.88.
4 Vgl. Statuten, Ziff. 122; in: A. DE FUENMAYOR, V. GÓMEZ-IGLESIAS, J.-L. ILLANES, Die Prälatur Opus
Dei. Zur Rechtsgeschichte eines Charismas. Darstellung, Dokumente, Statuten, Essen 1994. Diese
Studie erschien zuerst 1989 in Pamplona, Spanien. Ausgaben in englischer, französischer und
italienischer Sprache liegen vor.

ne oder Stiftungen, deren Zweck die jeweiligen Sozial– und Bildungsaufgaben sind und
die den je geltenden Landesgesetzen und –bestimmungen unterworfen sind. Der Vorwurf
rührt in der Regel aus einem Vorurteil, welches gewöhnlichen Katholiken – das sind die
Mitglieder des Opus Dei – die Fähigkeit abspricht, in eigener Verantwortung zu handeln
oder auf eigene Faust Initiativen zu ergreifen. Manchmal wird das Opus Dei für eine
„ordensähnliche Gemeinschaft“ gehalten, der dann auch die weltlich–beruflichen
Tätigkeiten und das gesellschaftliche Engagement der Laien so zugerechnet werden, als
handle es sich um körperschaftliche Tätigkeiten der kirchlichen Institution. Ähnlich
erklärt sich der Vorwurf, das Opus Dei mache Geschäfte: Die der Prälatur angehörigen
Laien sind nicht – wie Priester und Ordensleute – darin eingeschränkt, (frei–) beruflich
unternehmerischen, finanz– und handelsgeschäftlichen Tätigkeiten nachzugehen5. Das
Mißverständnis, deren „Geschäfte“ der Prälatur zuzurechnen, verkennt sowohl deren
Wesen als auch die Freiheit der Laien. Selbstverständlich handelt es sich dabei nie um
Tätigkeiten der Prälatur oder in deren Auftrag. Folglich identifiziert sich die Prälatur –
auch hierin einem Bistum vergleichbar – ihrerseits nicht mit den weltlichen Tätigkeiten
der Laien.
Allerdings hält die Prälatur ihre Gläubigen im Rahmen der Seelsorge und geistlichen
Bildungstätigkeit an, sich in ihrer Arbeit um Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit zu bemühen
und ihre berufliche Tätigkeit als Dienst an der Gesellschaft zu verstehen. Und zwar
sowohl unmittelbar als auch mittelbar: etwa durch den Einsatz beruflichen Einkommens
für gemeinnützige Zwecke. Dies drückt sich dann in mancherlei Stiftungen und Vereinen
aus, die solchen Zwecken dienen.

2.
Vorwurf: Im Opus Dei werden Mitglieder wirtschaftlich ausgebeutet oder werden
Familien von (insbesondere jungen) Mitgliedern ausgebeutet.
Gläubige im Opus Dei sind mehrheitlich verheiratet (oder leben in Vorbereitung auf eine
Ehe). Der Vorwurf meint meist diejenigen Mitglieder, die sich zur apostolischen Ehelosigkeit entschieden haben, und will den Eindruck erwecken, diese würden wirtschaftlich
abhängig gemacht und damit im Opus Dei festgehalten. Ein Fall, an dem ernsthaft ein
solcher Vorwurf festgemacht werden könnte, ist in Deutschland nicht bekanntgeworden.

a. Jeder Opus–Dei–Angehörige hat einen Beruf oder ist auf dem Weg zu einem Beruf, mit dem er seinen Lebensunterhalt gewährleisten kann. Daher erwirtschaftet jedes
Mitglied die Mittel für seinen Lebensunterhalt und seine sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Engagements selbst und ist darüberhinaus bemüht, die Prälatur mitzutragen
und Beiträge für soziale und Bildungszwecke zu leisten6.
b. Wie andere Bürger sind die Mitglieder des Opus Dei sozialversichert. Das gilt
auch für die vergleichsweise wenigen Laien, die sich – meist vorübergehend – internen
Aufgaben der Prälatur widmen. Im übrigen empfehlen die Leiter den Gläubigen einen
verantwortlichen Umgang mit ihrer Gesundheit und regelmäßige ärztliche Untersuchungen.
c. Alle Mitglieder der Prälatur – Numerarier, Assoziierte und Supernumerarier –
bestimmen mit absoluter Freiheit über ihr Vermögen aus Erbschaften, Schenkungen u.ä.
5 Vgl. CIC, can. 285, § 4, 286.
6 Vgl. Statuten, Ziff. 94,§ 4.


sowie über dessen Nutzung bzw. Nießbrauch. Allerdings sind die Numerarier und Assoziierte gehalten, ihren Lebensunterhalt aus Arbeitseinkünften zu bestreiten, dürfen also
nicht aus Kapitaleinkünften leben. Die Verfügungsfreiheit über das Vermögen selbst
schließt logischerweise auch die Freiheit ein, es ganz oder teilweise sozialen oder sonst
gemeinnützigen Zwecken zuzuwenden oder der Prälatur für ihre apostolischen Werke
anzubieten.

Alle Mitglieder des Opus Dei, Verheiratete wie Ehelose, üben sich in der christlichen
Tugend der Armut. Sie wollen nüchtern und anspruchslos leben und suchen innere und
äußere Distanz zu irdischen Gütern. Diese sollen im Rahmen des Möglichen dem Dienst
an den anderen gewidmet werden und nicht dem Eigennutz dienen.

3.
Vorwurf: Das Opus Dei nimmt unmittelbar oder mittelbar politischen Einfluß, ist
ultrakonservativ und steht autoritären bzw. totalitären Regimen und Diktaturen
nahe wie denen in Spanien unter Franco und in Chile unter Pinochet. Vladimir
Felzmann, Priester und ehemaliges Mitglied des Opus Dei, behauptete sogar gewisse Sympathien des Opus–Dei–Gründers für Hitler7.
Das Opus Dei hatte und hat keinerlei politische Doktrin, Orientierung oder Präferenz.
Die Prälatur mischt sich in die persönlichen Optionen ihrer Gläubigen zu zeitlichen Fragen nicht ein. Den Leitern im Opus Dei sind Weisungen, Werbungen oder Empfehlungen
auf diesem Gebiet untersagt. Der Vorwurf einer politischen Verwicklung des Opus Dei
wurde niemals substantiiert. Lautete in den 40er Jahren in Franco–Spanien die Kritik, das
Opus Dei stehe links, lautet sie seit den 60er Jahren, es stehe rechts. In den fast vierzig
Jahren unter Franco gab es in Spanien auch Minister, die zum Opus Dei gehörten. Einige
von ihnen zählten zu den sogenannten „Technokraten“, die die Liberalisierung der Wirtschaft in Spanien betrieben. Zugleich gab es Opus–Dei–Leute, die gegen Franco opponierten, ins Gefängnis kamen, außer Landes gehen mußten oder sonstigen Repressalien
ausgesetzt waren – wie in dem international bekannt gewordenen Fall Calvo–Serer,
dessen Zeitung „Madrid“ 1973 verboten wurde. Eine Veröffentlichung, die eine Nähe
des Opus Dei zum Pinochet–Regime in Chile glaubhaft machen wollte, wurde auf
gerichtliche Veranlassung in Deutschland zurückgezogen8. Auch die Äußerungen
Felzmanns sind aus der Luft gegriffen und von einschlägigen Zeugen eindrucksvoll
widerlegt worden9. Im übrigen spricht die öffentliche Unterstützung für das Opus Dei
durch bekannte jüdische Persönlichkeiten eine ganz andere Sprache. Zum Beispiel
kondolierte im März 94 die „Anti–Defamation League of B'Nai B'Rith“ der Leitung der
Prälatur in Rom zum Tod von Bischof Alvaro del Portillo, dem Prälaten des Opus Dei.
In dem Beileidtelegramm von Rabbiner David Rosen aus Jerusalem, dem Leiter der Organisation für den interreliösen Dialog.– mitunterzeichnet von Frau Lisa Palmieri als Vertreterin in Italien und Rabbiner Leon Kenicki aus New York.– heißt es unter anderem:
„Wir rufen die Hilfe des Herrn an, daß er das gute Werk des Opus Dei in der Welt fortführe.“

7 Interview im Anhang zu: PETER HERTEL, "Ich verspreche euch den Himmel": Geistlicher Anspruch,
gesellschaftliche Ziele und kirchliche Bedeutung des Opus Dei, Düsseldorf 1985.
8 Vgl. 9. Zivilkammer des Landgerichts München I, Anerkenntnisurteil vom 22.11.85 (Aktenzeichen
906915/85)
.
9 Vgl. z.B. Bischof Alvaro del Portillo und Domingo Díaz-Ambrona in : ALVARO DEL PORTILLO, Über
den Gründer des Opus Dei, Köln 1996, S. 31 ff.



Erst dort, wo die kirchliche Hierarchie der freien politischen Meinungsbildung aller kirchentreuen Katholiken Schranken setzt, findet auch die Pluralität politischer Meinungen
unter den Gläubigen des Opus Dei ihre Grenze. So war der weltanschauliche Marxismus
für Katholiken auch politisch nicht annehmbar, weil er von der katholischen Kirche als
Häresie verurteilt war. Ähnliches gilt für den Nationalsozialismus und den italienischen
Faschismus, die beide durch Papst Pius XI. verurteilt wurden. Der Gründer des Opus Dei
hat den Pluralismus unter den Mitgliedern in sämtlichen weltlichen Fragen stets als ein
Zeichen guten Geistes gefördert10. Entsprechend bekräftigt die Bildung, die in der
Prälatur vermittelt wird, alle Tugenden und Werte, die den Respekt vor der Freiheit der
anderen, Toleranz und demokratisches Zusammenleben stärken.

Wenn ein Angehöriger des Opus Dei politisch aktiv werden will, wird er sein Handeln an
der Soziallehre der katholischen Kirche ausrichten und für das Gemeinwohl eintreten.
Dementsprechend wird er beispielsweise die Freiheit der anderen verteidigen, soziale Gerechtigkeit und Solidarität fördern, das Leben und die Familie schützen und stets einen
gerechten Gebrauch von Amtsbefugnissen und politischem Einfluß machen.

4. Vorwurf: Das Opus Dei ist eine Geheimorganisation.
Die Statuten sind publiziert. Jedermann kann das Amtsblatt der Prälatur „Romana“ beziehen, das unter anderem Amtshandlungen des Prälaten, Adressen der Zentren, Ernennungen der Leiter und Berichte aus aller Welt über apostolische Initiativen von Gläubigen des Opus Dei enthält. Im Internet ist ausführliche Information abrufbar unter der
Adresse http://www.opusdei.org. In allen Ländern, in denen das Opus Dei tätig ist, unterhält es Informationsbüros. Einen Telefoneintrag „Opus Dei“ gibt es in vielen Städten
der Welt. In den einschlägigen kirchlichen Hand– und Adreßbüchern ist das Opus Dei
ordnungsgemäß verzeichnet. Der Vorwurf wurde im Hinblick auf die vermeintlichen
wirtschaftlichen wie politischen Interessen geäußert, die aber nicht klar benannt werden
konnten, weil es sie nicht gibt. Daß das Opus Dei seinerseits beharrlich erklärt, seine
Zielsetzung sei eine ausschließlich geistlich–religiöse, wird dann als Verschleierung der
unterstellten wirtschaftlichen und politischen Interessen gewertet. Der Vorwurf, das
Opus Dei sei sektiererisch, wird von vielen, die diese Kritik vorbringen, selbst ad absurdum geführt, da sie ihm gleichzeitig zum Vorwurf machen, es sei zu papsttreu und halte
sich uneingeschränkt an das Lehramt der Kirche.

4 a. Vorwurf: Weil das Opus Dei im Geheimen arbeitet, veröffentlicht es keine Mit

gliederlisten. Man weiß nicht, wer dazu gehört. Die Gläubigen sind gehalten, über

ihre Mitgliedschaft zu schweigen. Das Opus Dei ist einer Sekte vergleichbar.

Im Opus Dei gibt es weder Schweigepflicht noch Redezwang. Die Mitglieder sind keineswegs gehalten, ihre Zugehörigkeit zu verschweigen. Deren Verleugnung wäre sogar
eine Lüge. Schon das persönliche Apostolat, das ein Mitglied des Opus Dei ausübt, verlangt in aller Regel, daß seine geistliche Bindung an die Prälatur im Familien–, Freundes–
und Kollegenkreis bekannt ist. Die Gläubigen der Prälatur machen aber von ihrem christlichen Engagement so wenig Aufhebens wie andere Christen, die ja auch selten öffentlich

10 Zum politischen Pluralismus im Opus Dei vgl. auch: Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer, Köln
19813.


hinausposaunen, wie oft sie zur Kirche gehen, welche Spenden sie geben oder welchen
kirchlichen Verbänden sie angehören, als ob sie sich davon Lob oder Vorteile versprächen.

Die geistliche Bindung an die Prälatur gehört zur Privatsphäre der Laien im Opus Dei
und fällt unter deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Prälatur beachtet
den persönlichen Datenschutz. Daher veröffentlicht die Prälatur Opus Dei ebenso wie
Pfarreien und Bistümer keine Listen ihrer Gläubigen. Die Niederlassungen des Opus Dei
sind in jedem Bistum bekannt, und die Namen und Anschriften der Priester der Prälatur
werden in den Personalverzeichnissen der Bistümer aufgeführt, in denen sie tätig sind.

4 b.
Vorwurf: Die Einrichtungen der Jugendarbeit des Opus Dei tragen sämtlich
„neutrale“ Namen, aus denen nicht hervorgeht, daß es sich um Einrichtungen des
Opus Dei handelt. Um sein Wirken in der Gesellschaft zu verschleiern, bedient
sich das Opus Dei einer Vielzahl von Tarnorganisationen.

Der Vorwurf „Tarnorganisationen“ enthüllt in Wirklichkeit die veraltete Vorstellung des
Kritikers, katholische Laien müßten, wenn sie schon aus Glaubensüberzeugung in der
Gesellschaft tätig werden, dies als Beauftragte einer kirchlichen Institution tun. Wer mit
solchen Einrichtungen in Berührung kommt, stellt unschwer fest, daß sie Ergebnisse von
freien Bürgerinitiative sind, zu denen das Opus Dei in seiner Bildungsarbeit Mitglieder
wie andere freiwillige Teilnehmer an seinen Apostolaten animiert.

Bei allen Sozial– und Bildungseinrichtungen, in denen die Prälatur die Seelsorge und die
geistlich–religiöse Leitungsverantwortung innehat, handelt es sich um Unternehmen, die
Gläubige des Opus Dei in ihrer Eigenschaft als Bürger schaffen und unterhalten – und
zwar gemeinsam mit anderen Bürgern, ob zum Opus Dei gehörig oder nicht, ob Katholiken oder nicht, ob Christen oder nicht. Dazu können solche Initiatoren als einzelne
handeln, sich in einem Verein zusammenschließen, eine Stiftung oder einen Rechtsträger
welchen Typs auch immer gründen. In jedem Fall legen sie Wert darauf, eigenverantwortlich als Bürger zu handeln und hierzu die gesetzlichen Möglichkeiten ihres
Landes zu nutzen, ohne indes auf eine spezielle „kirchliche Trägerschaft“ zurückzugreifen.

Solche Einrichtungen gehören nicht der Prälatur Opus Dei. Das ist kein formalrechtlicher
„Trick“, vielmehr Ausdruck eines wesentlichen Bildungsauftrags des Opus Dei als kirchlicher Institution: Das zukunftsweisend Neue des Opus Dei ist u.a. eine religiöse Bildung
und Ausbildung von Laien in der Weise, daß diese ihre professionelle Kompetenz und
Initiative im eigenen Namen und in eigener Verantwortung als Bürger11 auch für die
Glaubensweitergabe einsetzen. Ein konkreter Ausdruck hiervon ist ihr gemeinnütziges
Engagement in Sozial– und Bildungseinrichtungen. Die hierfür Verantwortlichen wollen
ihre Eigenverantwortung nicht dadurch relativieren, daß sie eine kirchliche Institution –
eben die Prälatur Opus Dei – vorschieben, wo es um ihr persönliches gesellschaftliches
Engagement geht. Dieses Verhalten entspricht dem in der modernen „offenen Gesellschaft“ geforderten Bürgersinn, dem eine kirchliche Bevormundung von Laien in deren
weltlichen Zuständigkeitsbereichen fremd ist.

11 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes, Nr. 76.


Wenn der Prälatur Opus Dei in einer Bildungs– und Sozialeinrichtung in privater bürgerlicher Trägerschaft die Verantwortung für die Seelsorge, die geistliche Orientierung und
religiöse Bildungsarbeit obliegt – zum Beispiel im Studentenheim Schweidt in Köln, dessen Träger die Studentische Kulturgemeinschaft e.V. Bonn ist –, wird dies selbstverständlich öffentlich erklärt: Es wird in sämtlichen Prospekten, Programmen und sonstigen
Darstellungen der betreffenden Einrichtung ausgedruckt und jedem persönlich mitgeteilt
und erläutert, der mit ihr in Kontakt tritt.

Der gelegentlich geäußerte Vorwurf, ein junger Mensch sei „unter dem Vorwand“ eines
interessanten Vortrags über ein medizinisches Thema, eines geselligen Treffens oder einer Sportveranstaltung in einem Zentrum des Opus Dei „gelockt“ worden, setzt, um als
Vorwurf ernstgenommen zu werden, den geradezu obsessiven Glauben an eine Art Magie des Ortes voraus. Im genannten Kölner Studentenheim Schweidt wohnen und verkehren seit Jahrzehnten Studierende der unterschiedlichsten Länder, Kulturen, Rassen,
Religionen und Konfessionen. Natürlich nimmt hier so mancher Student an einem Medizin–Vortrag oder an einem Fußballspiel teil, ohne sich für das Opus Dei zu interessieren;
und eine bestimmte Religionszugehörigkeit oder Beteiligung an religiösen Übungen hat
noch nie zu den Aufnahme– oder Teilnahmebedingungen des Hauses gehört. Allerdings
hätten die dort lebenden Mitglieder und Freunde des Opus Dei ihre christliche Verantwortung schlecht wahrgenommen, wenn jemand dort längere Zeit verbracht hätte, ohne
auf Äußerungen gelebten katholischen Glaubens gestoßen und dadurch zu Fragen und
freundschaftlichen Gesprächen angeregt worden zu sein.

4 c:
Vorwurf: Im Opus Dei wird eine „Geheimlehre“ indoktiniert. Es herrscht die
Überzeugung von einem exklusiven Wahrheitsbesitz. Das Opus Dei sieht sich ausersehen, Kirche und Gesellschaft zu retten. Es vermittelt seinen Angehörigen eine
spezielle religiöse – mit dem allgemein Katholischen nicht vereinbare – „Opus–
Dei–Lehre“.

Der Vorwurf einer Geheim– oder Sonderlehre des Opus Dei ist regelmäßig jegliche inhaltliche Angabe schuldig geblieben Offenkundig handelt es sich bei dieser „Geheimlehre“ um die Glaubenslehre der katholischen Kirche, wie sie vom II. Vatikanischen
Konzil zeitgemäß formuliert und inzwischen auch im „Katechismus der Katholischen
Kirche“ zusammengefaßt wurde. Der Vorwurf steht in einem seltsamen Widerspruch zu
dem nicht selten gleichzeitig bekundeten Unbehagen, das Opus Dei lege eine zu
weitgehende, „unkritische“ Kirchentreue an den Tag.

Kaum je wurde eine katholische Institution so gründlich und auf so hoher Ebene kirchlich
geprüft und unter so breiter weltkirchlicher Zustimmung bestätigt wie das Opus Dei.
Dem Gründer des Opus Dei wurde wiederholt eine Vorreiterrolle zugebilligt12 für ein
zentrales Anliegen des II. Vatikanischen Konzils: die praktische Wiederentdeckung der
prinzipiell gleichwertigen Berufung aller Getauften, das heißt der prinzipiellen Chancengleichheit im Blick auf das entscheidende Ziel christlichen Lebens, nämlich heilig zu werden. Seit seiner Gründung 1928, also lange vor dem II. Vatikanischen Konzil hatte das
Opus Dei damit begonnen, das allgemeine Bewußtsein für die Berufung der Laien von

12 Vgl. z.B.: UGO POLETTI, Dekret des Kardinalvikars vom 19. Februar 1981 zur Eröffnung des Selig-
und Heiligsprechungsprozesses des Dieners Gottes Josemaría Escrivá de Balaguer, deutsch in:
Vizepostulation des Opus Dei (Hg), Der Diener Gottes Josemaría Escrivá de Balaguer. Gründer des
Opus Dei. Informationsblatt Nr. 4, S. 3ff.


Grund auf zu stärken. Und zwar in dem Sinne, daß sie aufgrund der empfangenen
Taufgnade wie auch ihrer weltlichen Art sowohl zur Fülle christlichen Lebens als auch
zur Teilhabe an der Sendung der Kirche aufgerufen sind. Die Laien sind eben keine
Christen zweiter Klasse. Dieser Ansatz eröffnete zugleich Wege einer strukturellen oder
organischen Zusammenarbeit zwischen Priestern und Laien mit ihren gleichwertigen,
aber nicht gleichartigen Berufungen.

Für die Errichtung des Opus Dei als erste Personalprälatur der katholischen Weltkirche
im Jahre 1982 sprachen sich 2052 Bischöfe aus. Die Personalprälatur ist eine ordentliche
Rechtsfigur in der kirchlichen Hierarchie13, die erst durch das II. Vatikanische Konzil geschaffen wurde. Ein Drittel des Weltepiskopates hatte nach dem Tode Josemaría Escrivás um den Seligsprechungsprozeß für den Gründer des Opus Dei ersucht, der am 17.
Mai 1992 mit der Seligsprechung durch Papst Johannes Paul II. abgeschlossen wurde.
Der Nachfolger des Gründers und erste Prälat der Prälatur Opus Dei, Alvaro del Portillo,
wurde im Januar 1991 zum Bischof geweiht, sein Nachfolger Javier Echevarría im Januar
1995, wenige Monate nach seiner kanonischen Wahl und päpstlichen Ernennung zum
Prälaten der Prälatur.

4 d.
Vorwurf: Das Innenleben des Opus Dei wird durch geheime Vorschriften und Bestimmungen gelenkt.

Im Jahre 1982 hat der Papst das Opus Dei durch die Apostolische Konstitution „Ut Sit“
in eine Personalprälatur umgewandelt. Bis dahin hatte es juristisch zu den Säkularinstituten päpstlichen Rechts gezählt. Seither gelten ausschließlich diese Apostolische Konstitution und Statuten der Prälatur, die mit demselben päpstlichen Rechtsakt vom Heiligen Stuhl erlassen wurden. Sie sind im Buchhandel erhältlich14.

Bis 1982 galten für das damalige Säkularinstitut öffentlich nicht zugängliche Konstitutionen von 1950. Die Bischöfe, in deren Bistümern das Opus Dei tätig war, verfügten
über eine zusammenfassende Ausgabe. Ein Grund dafür, diesen Kodex nicht zu veröffentlichen, war die damals offenkundig noch nicht abgeschlossene Rechtsgeschichte des
Opus Dei. Die vorläufige Rechtsform eines Säkularinstituts war jedoch das zur damaligen Zeit vergleichsweise am wenigsten ungeeignete Rechtskleid für das neue pastorale
Phänomen Opus Dei. Seit Inkrafttreten der Statuten der Prälatur sind die Konstitutionen
des früheren Säkularinstituts aufgehoben. Öffentlich gemachte angebliche Fassungen
jenes Kodex werden mitunter von Kritikern in dem vergeblichen Bemühen angeführt, den
behaupteten Geheimcharakter des Opus Dei zu belegen, so etwa das Verschweigen der
Zugehörigkeit. Diese Behauptung war und ist unzutreffend; sie bedarf keiner weiteren
Erläuterung. Es gilt das unter a. Gesagte.

4 e.
Vorwurf: Tatsächlich gelten im Opus Dei frühere, in den Statuten nicht erfaßte

Rechtsbestimmungen weiter, insbesondere solche, die die Geheimhaltung betref

fen. Die Schlußbestimmungen der Statuten selbst verweisen auf weiterhin geltende

13 Vgl. Annuario Pontificio 1996, S. 1057 u. 1781.
14 A. DE FUENMAYOR, V. GÓMEZ-IGLESIAS, J.-L. ILLANES, Die Prälatur Opus Dei. Zur Rechtsgeschichte
eines Charismas. Darstellung, Dokumente, Statuten, Essen 1994.



Rechte und Pflichten der Gläubigen. Außerdem gibt es im Opus Dei Geheimdokumente, in denen solche Bestimmungen ausgeführt sind.

Mit Inkrafttreten der Statuten sind sämtliche kirchlichen Normen, die das Opus Dei als
Säkularinstitut regelten, gegenstandslos geworden. Die genannten Schlußbestimmungen
sind typische Übergangsbestimmungen, die gewährleisten, daß erworbene Rechte und
eingegangene Pflichten von Personen weitergelten und nicht aufgehoben sind: daß ein
Mitglied des Opus Dei etwa seine Eingliederung nicht neu vollziehen muß.

Die juristisch unhaltbare Spekulation, hier sei eine geheime Weitergeltung bereits früher
geheimer Rechtsnormen gemeint, hat 1985 Giancarlo Rocca angestellt15 und damit seinerzeit in Italien einen gewissen Pressewirbel entfacht, der wiederum einige Parlamentarier zu einer Regierungsanfrage im italienischen Parlament veranlaßte. Darauf antwortete
am 24. November 1986 der zuständige damalige Innenminister Oscar Luigi Scàlfaro mit
einer Rede vor dem Abgeordnetenhaus16. Danach war die italienische Regierung zu dem
Ergebnis gekommen, daß das Opus Dei eine in jeder Hinsicht verfassungs– und gesetzeskonforme Institution ist, auf die „weder de jure noch de facto“ der Vorwurf „geheim“
zutrifft und deren Leitung in vollem Umfang unter das Selbstbestimmungsrecht der katholischen Kirche fällt, das der italienische Staat ausdrücklich anerkennt.

In der Folge dennoch verbreitete Mutmaßungen17, es gebe im Opus Dei normative Bestimmungen, die von den Statuten abwichen und angeblich geheime Praktiken regelten,
sind gegenstandslos. Wie alle anderen Oberhirten der katholischen Kirche übt der Prälat
des Opus Dei seine Jurisdiktion unter anderem durch Erlasse und Anordnungen aus.
Diese dienen der strukturellen Fortentwicklung wie der pastoralen Sendung der Prälatur
und entsprechen den Weisungen der Diözesanbischöfe für ihre Bistümer. Selbstverständlich kann der Prälat seine pastoralen Weisungen je nach den pastoralen Erfahrungen und
Erfordernissen ändern oder aufheben. Weiter gibt es Pastoralbriefe des Prälaten sowie
Zeitschriften zur geistlichen und apostolischen Bildung. Diese Schriften richten sich an
die Mitglieder. Sie sind somit weder öffentlich noch geheim.

Ein Beispiel für die mitunter unehrenhaften Unterstellungen lieferte 1991 Peter Hertel18.
Solche „Geheimdokumente“, schreibt er, sähen entgegen den Statuten und entgegen einer ausdrücklichen Erklärung des Prälaten Alvaro del Portillo gegenüber den deutschen
Bischöfen, wonach die Zugehörigkeit zum Opus Dei Volljährigkeit verlange19, nach wie
vor die Aufnahme von Minderjährigen ab 14 1/2 Jahren vor – und zwar über den Umweg
eines sogenannten Aspirantenstatus. Um seine These vom Geheimen an den Mann bringen und den Prälaten des Opus Dei einer glatten Lüge bezichtigen zu können, ver

15 GIANCARLO ROCCA, L' "Opus Dei". Appunti e documenti per una storia, Rom 1985.
16 Vgl. OSCAR LUIGI SCÀLFARO, Antwort des italienischen Innenministers vor dem Parlament auf
Anfragen bezüglich des Opus Dei, in: Atti Parlamentari. Camera dei Deputati. Resconto stenografico.
Edizione non definitiva. Seduta del 24 Novembre 1986 (unautorisierte Übersetzung)
.
17 Vgl. PETER HERTEL, Geheimnisse des Opus Dei. Geheimdokumente - Hintergründe - Strategien, Freiburg 1995.
18 Vgl. PETER HERTEL, Das Opus Dei - was hat es damit auf sich? (I), Anzeiger für die Seelsorge, Freiburg März 1991, S. 83ff.
19 Vgl. ALVARO DEL PORTILLO, Erklärung des Leiters der Personalprälatur Opus Dei, des Prälaten Dr.
Alvaro del Portillo gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz, in: Presseamt des Erzbistums Köln.
Dokumente 185, 3. September 1983, Nr. 1.



schweigt Hertel, daß der Aspirantenstatus in den Statuten ausdrücklich genannt ist20.
Danach kann ein junger Kandidat vor seiner möglichen Bitte um Aufnahme in das Opus
Dei einige Zeit als Aspirant zugelassen werden, ohne damit dem Opus Dei anzugehören.
Vielmehr hat er den Wunsch geäußert, später einmal aufgenommen zu werden, um inzwischen die geistliche Hilfe und religiöse Bildung seitens des Opus Dei zu erhalten, die
ihn qualifizierend auf die Verwirklichung dieses Zieles vorbereitet. Dazu gehört die
Förderung seiner geistlichen Reife und der Respekt vor seiner Freiheit, auch vor der
Freiheit, der Prälatur einmal beizutreten oder nicht.

5. Vorwurf: Das Opus Dei betreibt einen ausgeprägten Führerkult.
Der Vorwurf zielt auf die hohe Wertschätzung und Liebe, die die Mitglieder des Opus
Dei der Person des Gründers, seinem Hirtenamt im Opus Dei und seiner väterlichen
Rolle im Opus Dei entgegenbringen. Diese deutliche Zuneigung zeigte sich weltweit bereits zu Lebzeiten Josemaría Escrivás, verbreitete sich nach seinem Tod immer mehr und
wurde 1992 mit seiner Seligsprechung allen Gläubigen der Kirche zugänglich gemacht.
Sie erstreckt sich im Opus Dei auch auf seinen jeweiligen Nachfolger, den Mitglieder und
Freunde des Opus Dei ebenso wie den Gründer mit „Vater“ anreden. Das entspricht
einem weltweiten und ungebrochenen Brauch in der Anrede von Priestern (Pater, Father,
Padre usw.) wie in der Bezeichnung von Gründergestalten zu allen Zeiten der
Kirchengeschichte. Theologisch ist mit solcher Vaterschaft stets die Teilhabe an der
Vaterschaft Gottes angesprochen21.

Im übrigen wäre dieser „Vorwurf“ nicht erwähnenswert, wenn eine sogenannte „charismatische alles beherrschende Führerfigur“ nicht zu einem Merkmal sektiererischer Bewegungen geworden wäre, unter die manche Kritiker das Opus Dei gern zwingen würden.

6. Vorwurf: Das Opus Dei hat eine totalitäre Binnenstruktur.
Als Prälatur der katholischen Weltkirche ist das Opus Dei wie diese selbst hierarchisch
verfaßt. „Totalitär“ nennen mittlerweile bestimmte Kreise auch die hierarchische Verfassung der Kirche insgesamt. Der Vorwurf ist sachfremd, weil „totalitär“ eine staatliche
Kategorie ist und Zwangsmitgliedschaft voraussetzt, die ausgenutzt wird, um Menschen
völlig zu vereinnahmen. Der Vorwurf will eigentlich sagen, daß im Opus Dei Kleriker die
Laien beherrschen. Das ist aber nicht der Fall. Im übrigen ist im Opus Dei alle Leitung
kollegial.

Den Laien, Frauen wie Männern, kommt hierbei eine bemerkenswerte Beteiligung an den
Leitungsfunktionen auf allen Ebenen zu, der zentralen, der nationalen wie der lokalen. So
war die gelebte Wirklichkeit im Opus Dei von Beginn an, und so weisen es auch die Statuten aus. Priester und Laien wirken auf organische Weise zusammen, um der pastoralen
Sendung der Prälatur nachzukommen. Die Leitungsgremien der lokalen Ebene bestehen

20 Vgl. Statuten, Nr. 20, §1, Ziff. 4, 2. Halbsatz. Alle deutschen Bischöfe, in deren Bistümern das Opus
Dei arbeitetet, waren zum Zeitpunkt von del Portillos Erklärung im Besitz der Statuten.
21 Vgl. Eph 3,15.



aus wenigstens drei Laien. Der Priester hat mit Rücksicht auf seine unmittelbar
seelsorglichen Aufgaben dort zwar Sitz, aber kein Stimmrecht.

7.
Vorwurf: Die Gläubigen des Opus Dei sind einer persönlichen geistlichen Leitung
unterworfen, zu Gehorsam verpflichtet und zur Aufrichtigkeit auch in persönlichsten Fragen und Belangen. Damit schließt sich das Opus Dei wie andere Organisationen mit totalitärer Binnenstruktur nach innen hermetisch ab.
Die Angehörigen des Opus Dei ziehen sich niemals aus dem gesellschaftlichen Milieu zurück, das sie mit ihresgleichen teilen, mit Menschen, die nicht zum Werk gehören. In
Studien–, Berufs– und sonstigen weltlichen Sachfragen sind sie frei wie die anderen Katholiken. Jedenfalls mutet ihnen das Opus Dei die Eigenverantwortung dieser Freiheit zu
und enthält sich jeder Weisung in zeitlichen Fragen. Wenn jemand zum Opus Dei gehört,
dann aus eigenem freien Entschluß und zu dem Zweck, in seinem religiös–geistlichen Leben Orientierung, Rat und Anregung zu finden. Geistliche Leitung ist nichts anderes als
ernstgenommene Beratung. Man geht auch nicht zum Anwalt oder Arzt, um dann nicht
zu sagen, was der Fall ist, und nicht zu tun, was er rät. Deshalb gibt es, wie die gesamte
spirituelle Literatur der Kirche zeigt, keine Reifung im geistlichen Leben ohne geistliche
Leitung. Der Weg der Heiligkeit, dem jemand folgen will, ist weder nur eine weitere
„Option“ noch ein Spiel nach dem Motto „heute paßt es mir, morgen – mal sehen“. Der
Gehorsam im Geistlichen ist immer eine freie Entscheidung aus Liebe zu Gott. Im
übrigen läßt geistliche Leitung im Opus Dei keine Willkür zu. Wer meint, ihm werde
etwas Falsches geraten, kann das von jemand anderem überprüfen lassen. Wer meint, im
Opus Dei werde man ihm überhaupt nicht gerecht, sollte gehen – in beiderseitigem
Interesse. Die Tür nach draußen steht ihm weit offen.

Der Vorwurf stützt sich mitunter auf Klagen Dritter, zum Beispiel von Eltern zölibatär
lebender Mitglieder. Die Familie erlebt den – im übrigen natürlichen – Ablöseprozeß
einer volljährigen Tochter oder eines volljährigen Sohnes aus dem Elternhaus; nur ist der
Gang der Entwicklung in diesem Fall nicht durch den neuen Pflichtenkreis einer
kommenden jungen Familie, sondern durch den neuen Pflichtenkreis begründet, den der
spezifische Ruf mit sich bringt, mitten in der Welt nach Heiligkeit zu streben22. Andere
Male stützt sich der Vorwurf auf Angaben von einem der sehr wenigen ehemaligen Mitglieder, die dem Opus Dei nachträglich feindselig–kritisch gegenüberstehen und nunmehr

– der Sprachregelung der Kritiker entsprechend – zweckdienlich vermischen, was
einerseits Bereich ihres angeleiteten geistlich–aszetischen Lebens und was andererseits
Bereich ihres eigenverantwortlichen sozialen Wirkungsfeldes war.
8.
Vorwürfe: Das Opus Dei führt junge Menschen, die ein Leben der apostolischen
Ehelosigkeit führen wollen, in eine nach außen abgeschottete Sonderwelt und entfremdet sie der realen Welt, vor allem durch Indoktrination mit gruppenkonformen Anschauungen und Verhaltensweisen, durch Isolierung von angestammten
Außenkontakten (Familie, Freunde usw.) sowie durch Zensur und Briefzensur. Die
Gruppenkonformität wird dann verstärkt durch einen ausgeprägten Rekrutierungsdruck, der das Sendungsbewußtsein auf die Probe stellt, sowie durch die
22 Vgl.u. die Antwort auf die Vorwürfe, das Opus Dei stelle sich zwischen Kindern und Eltern,
entfremde den Eltern die Kinder und sei familienfeindlich.


Festlegung der Mitglieder auf Entscheidungen, die sie als Minderjährige getroffen hatten und deren Tragweite sie nicht überblicken konnten. Es entsteht ein psychischer Druck, der psychisch krank macht und zugleich zwingt, im Opus Dei zu
bleiben.

Diese Serie von Vorwürfen folgt genau gewissen Checklisten, mit deren Hilfe man heute
Sekten oder sogenannte Psychogruppen identifizieren will. Der Prälatur Opus Dei übergestülpt, verkehren die meisten der genannten Kritikpunkte allerdings die tatsächlichen
Verhältnisse in ihr direktes Gegenteil. Im Einzelnen:

Nicht übersehbare Entscheidungen: Die Gläubigen des Opus Dei sind volljährig.
Die meisten stoßen im mittleren oder auch späteren Erwachsenenalter zur Prälatur. Frühestens mit achtzehn Jahren kann jemand befristet in die Prälatur aufgenommen werden,
nachdem er oder sie anderthalb Jahre zuvor (also frühestens mit 16 1/2) um diese Aufnahme in das Opus Dei gebeten hat. Auf diesen schriftlichen Antrag folgt nämlich zunächst eine halbjährige Anwartschaft der Bildung und Selbstprüfung und danach eine
einjährige Probezeit. Sie dient der erweiterten Kenntnis der katholischen Glaubenslehre
und des Opus Dei, der Erfahrung mit einer regelmäßigen religiösen Praxis und der entsprechenden Ausrichtung des praktischen Lebens. Diese Probezeit kann nur durchlaufen,
wer zuvor ausdrücklich erklärt, daß dies auf freiwilligen Wunsch hin geschieht, der unter
keinerlei Druck geäußert wird.

Wird danach, also frühestens mit vollendeten achtzehn Jahren, der Wunsch um Aufnahme wiederholt, kann der oder die Betreffende in das Opus Dei aufgenommen werden, jedoch nur bis zum nächsten 19. März. An diesem Tag, dem Fest des heiligen Joseph, muß
das Mitglied seine Zugehörigkeit von sich aus erneuern; unterläßt es dies, ist es ipso
facto aus der Prälatur ausgeschieden. Auch in den folgenden Jahren ist diese freiwillige
Erneuerung jeweils am 19. März erforderlich. Frühestens nach fünf Jahren befristeter
Eingliederung wird jemandem erlaubt, sich lebenslang zu binden – also nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres, falls jemand schon mit 16 1/2 Jahren um Aufnahme gebeten
hatte.

Auch wenn jemand eine unbefristete Bindung an das Opus Dei eingegangen ist, wird ihn
niemand daran hindern, das Opus Dei zu verlassen. In manchen Fällen werden die Leiter
des Opus Dei einen solchen Schritt unterstützen und begleiten, in anderen zu ruhigem
Nachdenken und Beten raten. Daß andere Mitglieder, die mit dem Betreffenden zusammenleben und ihn gern haben, sich im Falle von Anzeichen einer Berufungskrise um ihn
Sorge machen, für ihn beten und ihn ermuntern möchten, liegt auf der Hand. Jedoch
wäre jemand, der gegen seinen Willen im Opus Dei bliebe, für die Prälatur auf Dauer nur
eine Last.

Isolation: Christen im Opus Dei leben nie isoliert von ihrer Umgebung, weil sie
ganz normal ihrem Beruf nachgehen und am Alltagsleben ihrer Zeit– und Altersgenossen
teilnehmen. Minderjährige, die vom Elternhaus isoliert werden, gibt es nicht23.

Psychisch krankmachend: Im Vergleich zu anderen Menschen sind psychische
Auffälligkeiten oder Erkrankungen unter Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern keine

23 Vgl.u. die Antwort auf die Vorwürfe, das Opus Dei stelle sich zwischen Kindern und Eltern,
entfremde den Eltern die Kinder und sei familienfeindlich.


gehäufte Erscheinung. Im Gegensatz zu dieser schlichten Tatsache unterstellt der Vorwurf ganz im Sinne der genannten Checkliste, daß die Mitglieder des Opus Dei durch eine Art innere Isolation psychisch labiler oder gefährdeter seien als andere Katholiken.
Ganz im Gegenteil: Die Herausforderung, ein Leben aus einem Guß zu führen und die
christlichen Tugenden wie etwa die Nächstenliebe und aufrichtige Frömmigkeit zu üben,
fördert das psychische Gleichgewicht. Die gelegentliche Vorwurfsvariante, das Opus Dei
ziehe psychisch labile („ich–schwache“) Personen besonders an, wird gern von Kritikern
erhoben, die paradoxerweise die Opus–Dei–Angehörigen gleichzeitig als Elite
bezeichnen und auch das wiederum kritisieren.

Indoktrination: Sofern der Vorwurf auf Jugendliche zielt, wird damit schlicht die
Unterweisung in Lehre und Praxis des katholischen Glaubens diffamiert. Denn regelmäßig vermisst man bei diesem Vorwurf eine Unterscheidung zwischen Ausbildung im
Bereich der Glaubenslehre und dem angeblichen, aber nicht genannten Inhalt von
„Indoktrination“. Die Glaubensbildung im Opus Dei soll offenbar als Indoktrination verfemt werden, weil sie die ganze kirchliche Lehre umfaßt, also auch die Teile, die den
Kritikern als unbequem oder überholt gelten.

Zensur: Im Opus Dei gibt es keine Zensur. Was es gibt, ist Lektüreberatung: Aus
pastoraler Verantwortung und um sie zu vermehrter Lektüre anzuregen, erhalten die
Gläubigen der Prälatur nach Bedarf und Möglichkeit Informationen über Bücher – auch
über deren Ausrichtung bezüglich der Glaubens– und Sittenlehre der Kirche. Mögliche
negative Aspekte, die bestimmte Bücher, Videos usw. wenig förderlich oder sogar moralisch bedenklich erscheinen lassen, werden dabei nicht verschwiegen. Solche orientierenden Hilfestellungen berücksichtigen außerdem Alter und Bildungsstand des Ratsuchenden. Er wird darauf hingewiesen, daß er nach bestem Wissen und Gewissen selbst über
die Lektüre entscheiden muß. Verbote oder gar Sanktionen, wie sie der Ausdruck
„Zensur“ nahelegt, gibt es nicht24. Die eigentliche Herausforderung ist eine Bildungsaufgabe: die „Beratung der Berater“.
Eilfertig verwendet, erweist sich im übrigen das Wort „Zensur“ als bloße Begriffskeule
zur Diskreditierung anderer. Die öffentlichen Diskussionen über Kinderpornographie,
destruktive Sekten, Gewaltverherrlichung und Rechtsradikalismus – mit breitem Konsens
über strafbewehrte Verbote entsprechender Literatur und Videos – zeigen, daß hier ein
Problem vorliegt, dem sich die Allgemeinheit gegenübersieht und das eine differenziertere Betrachtung verdient.

Briefzensur: Briefe von einem oder an ein Mitglied des Opus Dei werden von
Dritten nicht gelesen, es sei denn auf dessen Wunsch. Schon 1935 hatte der Gründer
geschrieben, daß die Mitglieder des Opus Dei ihre Post erhalten, wo sie sie erhalten
wollen, und ihre Briefe zeigen, wem sie sie zeigen wollen. Auch darin kommt die Gründungsintention zum Ausdruck, daß die Laienmitglieder schlicht Normalbürger katholischer Konfession ohne kirchlichen Sonderstatus sind. Zwischenzeitlich folgten diejenigen
Numerarier des Opus Dei, die zu einem Zentrum gehörten, einer anderen Praxis, die
allerdings keine Erfindung des Opus Dei war, sondern eine klassische Übung im katholisch–geistlichen Leben: Sie erlaubten dem Leiter ihres Zentrums, ihre Privatkorrespondenz zu lesen, wenn er wollte. Berufliche und sonstige Korrespondenzen, die ihrer Natur

24 Vgl. die ausführlicheren Erläuterungen in: HANS THOMAS und RUTHARD V.FRANKENBERG,
Anmerkungen zu einer Schrift von Klaus Steigleder "Das Opus Dei - eine Innenansicht", als Manuskript
herausgegeben vom Informationsbüro der Prälatur Opus Dei in Köln, Stadtwaldgürtel 71, 50935 Köln
1983, S. 27ff.


nach Dritte nichts angehen, blieben ausgenommen. Seit 1982 das Opus Dei mit der
Errichtung der Personalprälatur die vom Gründer so lange ersehnte Anerkennung seiner
„Säkularität“ erreicht hat, ist jene zeitweilige Praxis aufgehoben. Auch heute kommt es
natürlich vor, daß ein Mitglied in den ersten Jahren seiner Zugehörigkeit zum Opus Dei
Rat in einer Frage sucht, die sich aufgrund seiner Privatkorrespondenz stellt. Er kann
dann seinem Leiter diesen oder jenen Brief zu lesen geben. Dieses Angebot ist aber keine
allgemeine Praxis und schon gar nicht verpflichtend.

Sektiererisch: Gewisse innerkirchliche Gegner des Opus Dei gingen in den achtziger Jahren eine Allianz mit gewissen laizistischen Anti–Sekten–Bewegungen in den USA
ein. Es entstand ein an sich bedeutungsloses Netzwerk von etlichen Autoren, kleineren
Gruppierungen und Publikationen, die dem Opus Dei weltweit immer wieder lautstark
und mit Sinn für Öffentlichkeitswirkung vorwerfen, es sei fundamentalistisch oder eine
Sekte. Diese wohlkoordinierten Inszenierungen erreichten kurz vor der Seligsprechung
des Gründers Josemaría Escrivá einen Höhepunkt. Es ist ein besonders trauriges Kapitel,
daß innerkirchliche Gegner sich nicht scheuen, mit Kräften zusammenzuarbeiten, die aus
ideologischen Vorentscheidungen grundsätzlich jegliches religiöse Phänomen in der Moderne und Postmoderne als fundamentalistisch und sektiererisch verfemen, weil es ihrer
Prognose widerspricht, alles Religiöse sei in der modernen Gesellschaft zum Absterben
verurteilt25.

9.
Vorwurf: Die Intoleranz des Opus Dei äußert sich in einem aggressiven Proselytismus. Die Anwerbetechnik des Opus Dei bedient sich ausgefeilter Methoden sozialer und psychischer Manipulation.
Apostolat bedeutet, anderen die Liebe Gottes, Proselytismus bedeutet, anderen einen für
sie ganz persönlich gangbaren Weg der Nachfolge Jesu zu erschließen. Klar und ohne
Angst vor der Wahrheit gestellte Fragen sind nicht „aggressiv“. Die Wahrheit wird
manchmal als fordernd empfunden. Zwang, welcher Art auch immer, gibt es im Opus Dei
nicht. Der Vorwurf lebt vom Kunstgriff der Sprachregelung. Er verfälscht ein
freundschaftliches Bemühen aus Liebe und verdreht es zur Verfolgung von Eigeninteressen, analog dem Vorwurf: „Du hast mich ja nur des Geldes wegen geheiratet!“ Die
selbstverständliche Befolgung des Auftrags Jesu an seine Jünger: „Geht zu allen Völkern,
und macht alle Menschen zu meinen Jüngern“26, wird mit dieser Verdächtigung
diskreditiert, als ginge es im persönlichen Apostolat der Christen nicht um die Verbreitung und Vertiefung der Nachfolge Jesu, sondern um Machtstreben zugunsten einer Institution. Das im alltäglichen und vertrauensvollen Miteinander gelebte persönliche
Zeugnis verkommt bei dieser Betrachtungsweise zwangsläufig zur Anwerbe–„technik“.
Damit erschöpft sich der Vorwurf im Bezweifeln oder Leugnen aufrichtiger Absicht, in
Unterstellung „falscher Gesinnung“. Apostolisches Tun wird zudem als Intoleranz mit
Tendenz zur Gewalttätigkeit denunziert.
Gegen subjektive Denunziation ist argumentativ wenig auszurichten. Nicht selten offenbart sich darin nur die Intoleranz des Denunzianten, seine Unfähigkeit, die Religions–
und Denkfreiheit von Christen wie die anderer Bürger – ihresgleichen – zu achten. Oft

25 Vgl. die Analyse der Hintergründe und Zusammenhänge dieses Kampfes gegen das Opus Dei in:
MASSIMO INTROVIGNE, Kirchen, neue religiöse Gruppen oder Sekten, in: Die Neue Ordnung 1/97, S.
40ff.
26 Mt 28,19.



wird da ein „neutraler“ Standort simuliert, den die Apostel der „political correctness“
beanspruchen. Genau besehen, entpuppt er sich als eine bloßer Mythos, den sich der
moderne Laizismus geschaffen hat, um die Religion ins Private abzudrängen. Entsprechende Autoren der politischen Philosophie sind Legion. Die Objektivierung verlangt,
den Vorwurf anhand von Inhalten zu erhärten, die dem katholischen Glauben entweder
entsprechen oder zuwiderlaufen.

10.
Vorwurf: Das Opus Dei stellt sich zwischen Kinder und Eltern, entfremdet den Eltern die Kinder. Das Opus Dei ist familienfeindlich.
Kardinal Joseph Höffner schrieb 1984, für jeden Brief unzufriedener Eltern habe er
dreißig Briefe zufriedener Eltern erhalten27. Seit etlichen Jahren gibt es weltweit organisierte Anti–Opus–Dei–Arbeitsgruppen, die nach Eltern suchen, die mit der Berufung
ihrer volljährigen Kindern im Opus Dei unzufrieden sind28. Der Medien–Lärm darum
steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Zahl. Hinzu kommt, daß manche Elternkritik
erst durch diesen publizistischen Lärm hervorgerufen wurde. Ferner sind Eltern oft zwar
zuerst schockiert, wenn ein Sohn oder eine Tochter plötzlich eine andere Entscheidung
für sein oder ihr Leben trifft, als sie es für ausgemacht gehalten hatten; dann aber
respektieren viele nach und nach die Freiheit ihrer Kinder zu einer eigenen Lebensentscheidung, lernen sie oft schätzen und sind schließlich sogar über deren Berufung
glücklich. Es gibt auch in Deutschland Eltern, die sich früher einmal zu öffentlichen
Aussagen veranlaßt sahen, die ihnen selbst zu einem späteren Zeitpunkt leid taten. Nicht
von ungefähr finden hier wie anderswo immer wieder Familienangehörige von Mitgliedern selbst den Weg ins Opus Dei.

Ein Problem in der Familie stellt sich ähnlich bei Ordens– und Priesterberufungen29, wird
aber zweifellos beim Opus Dei häufiger ausgeschlachtet, aus zwei einfachen Gründen:
Erstens ist das Opus Dei neu, unbekannt, läßt sich leichter „beschuldigen“. Zweitens ruft
Gott Menschen auf diesen Weg, die normal in Beruf und Gesellschaft tätig bleiben, was
die Überraschung über eine christliche Berufung noch erhöht, die einerseits zutiefst weltlich geprägt ist und andererseits eine rückhaltlose Hingabe an Gott einschließt. – Der Vater von Thomas von Aquin, nicht sonderlich angetan von der Neigung seines Sohnes zu
einem kirchlichen Beruf, verhandelte zwar mit dem Benediktinerkonvent in Monte Cassino über eine etwaige Ordenskarriere seines Sohnes; als dieser sich aber aufmachte, um
bei dem neugegründeten Bettelorden der Dominikaner einzutreten, ließ er ihn von einer
Reiterschar verfolgen, gefangennehmen und zu Hause in Gewahrsam halten. Das Kämmerchen, in dem der hl. Franziskus festgehalten wurde, kann man in dessen Elternhaus in
Assisi noch heute besichtigen.

27 Vgl. JOSEPH KARDINAL HÖFFNER, Brief des Erzbischofs von Köln an den Vorsitzenden der
Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands e.V., 24. September 1984 (Kopie erhältlich beim
Informationsbüro der Prälatur Opus Dei in Deutschland, Köln). Außer diesem Brief ist zur Behandlung
des Vorwurfes Familienfeindlichkeit von Bedeutung: JOSEPH KARDINAL HÖFFNER, Interview mit der
Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), Bonn 23. August 1984 mit Nachtrag vom 30. August 1984,
herausgegeben vom Informationsbüro der Prälatur Opus Dei in Deutschland, Köln 1984.
28 Vgl. MASSIMO INTROVIGNE, Kirchen, neue religiöse Gruppen oder Sekten, in: Die Neue Ordnung
1/97, S. 40ff.
29 Vgl. z.B. MICHAELA FREIFRAU HEEREMANN, Ohne Berührungsängste. Orden heute. Was Eltern beim
Eintritt ihres Kindes empfinden, Rheinischer Merkur, Bonn 13. September 1996.


Wenn Fälle von „Entfremdung eines Kindes von den Eltern“ geschildert wurden, handelte es sich in Wirklichkeit regelmäßig um volljährige Personen von 25 bis 30 Jahren und
zudem meist um eine „Trennung“, die nicht oder kaum verschieden ist von der Trennung
bei Heirat und Familiengründung. Auch wenn dem Schmerz von Eltern über die tatsächliche oder vermeintliche Trennung in jedem Fall Verständnis und Respekt gebühren, hat
auch das „Kind“ einen Anspruch auf Respekt vor seiner eigenen verantwortlichen Lebensentscheidung. Unverständnis seitens der eigenen Eltern kann hingegen für ein –
zumal junges – Mitglied des Opus Dei, welches seinerseits um Frieden und gutes
Einvernehmen mit seiner Familie bemüht ist, sehr belastend sein.

Die Hochschätzung der Eltern und die ständige Liebe und Treue zu ihnen ist ein starkes
Dauermotiv auch im Leben von gläubigen Christen im Opus Dei und findet hier sehr
konkrete Umsetzungen in die Praxis, beispielsweise in der finanziellen Unterstützung von
Eltern, die in Not geraten sind. Doch müssen auch die bleibenden Anforderungen der
Kindesliebe – wie immer im Leben – mit den sonstigen Pflichten des persönlichen Umfeldes in Einklang gebracht werden. Die Mehrzahl der Eltern – zumal der katholischen –
versteht das sehr gut. Es gibt auch Fälle, in denen sich die Eltern von ihrem Kind entfremden. Jegliche Kritik in dieser Sache, die meint, sich einer speziell christlich–kirchlichen Argumentation gegen das Opus Dei bedienen zu können, ist in Gefahr, leidvolle
persönliche Erfahrungen für einen vorgefaßten Zweck zu mißbrauchen.

11.
Vorwurf: Bestimmte Formen körperlicher Aszese erweisen das Opus Dei als leibfeindlich.
Der Vorwurf nimmt in der Regel Bezug auf die Benutzung von BuߖBand und –Geißel.
Diese beiden Übungen körperlicher Aszese waren bis vor wenigen Jahrzehnten in der
katholischen Kirche weit verbreitet und sind nach wie vor gebräuchlich. Medizinisch sind
sie völlig unbedenklich. Im Opus Dei werden sie zwar von einer Minderheit der
Mitglieder weiterhin benutzt, spielen aber eine untergeordnete Rolle. Denn entsprechend
der Spiritualität des Opus Dei stehen für die Gläubigen der Prälatur ganz andere Formen
geistiger wie körperlicher Aszese im Vordergrund. Zum Beispiel dienstbereit bleiben,
wenn man müde oder unlustig ist; schweigen, wenn man schimpfen möchte; lächeln,
obwohl jemand lästig ist; auf Konsum verzichten und teilen können etc.

Kardinal Höffner hat darauf hingewiesen, daß jene körperlichen Bußübungen in der Kirche stets in die „Intimsphäre des Bußsakramentes eingefügt“ waren30. Da sie aber weithin unbekannt sind und unter Umständen abseitige Pahntasien anregen („Masochismus“), haben Opus–Dei–Kritiker sie als wohlfeiles Material für reißerische Medienberichte vielfach in die Öffentlichkeit gezerrt. Das ist Voyeurismus.

Stein des Anstoßes ist auch nicht das Bußband als solches. Würde dieses als karrierefördernd dargestellt, fände sich dafür gewiß ein regelrechter Markt. Schließlich wird Aszese
zur Förderung von Fitneß und sportlicher wie beruflicher Leistungssteigerung
hochgeschätzt. Anstößig wirkt vielmehr die Vorstellung, daß derlei körperliche Aszese–
Übungen einen geistig–geistlichen Wert haben können. (Übrigens müssen sie gerade

30 Vgl. JOSEPH KARDINAL HÖFFNER, Brief des Erzbischofs von Köln an den Vorsitzenden der
Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands e.V., 24. September 1984 (Kopie erhältlich beim
Informationsbüro der Prälatur Opus Dei in Deutschland, Köln).


deshalb in der Intimsphäre geistlicher Anleitung verbleiben.) Hätte auch das Fasten in der
landläufigen Bewertung nur religiöse und nicht vorrangig gesundheitsfördernde Bedeutung, würde es als ebenso „leibfeindlich“ verdächtigt wie das Anlegen eines Bußbandes.

Hinter dem Vorwurf „leibfeindlich“ verbirgt sich die Auffassung vom Menschen als
einem engelhaften Wesen: Die geistig–geistliche Dimension des Menschen hat mit der
irdisch–körperlichen nichts zu tun, und umgekehrt ist der Leib für die geistig–religiöse
Existenz des Menschen belanglos. Dem steht die Tatsache entgegen, daß Leib und Seele
des Menschen eine Einheit bilden. Die Überzeugung, daß maßvolle körperliche Aszese–
Übungen sehr wohl der geistig–geistlichen Reifung dienen, unterstreicht dabei die
Bedeutung des Leibes, ist also in diesem Sinne die eigentlich „leibfreundliche“ Haltung.
Sie zerstört nicht, befreit den Leib vielmehr zum frohen Mitwirken am Guten.

12.
Vorwurf: Das Opus Dei diskriminiert die Frauen, ist frauenfeindlich. Im Opus
Dei erfüllen Frauen nur Dienste für Männer.
Dieser Vorwurf wird heute in manchen Kreisen der katholischen Kirche ganz allgemein
gemacht. Wie unberechtigt er ist, muß und kann hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden. Für einen speziellen Vorwurf an das Opus Dei besteht erst recht kein Grund. Allgemeine Formulierungen wie „von Spitzenämtern sind Frauen ausgeschlossen“ zielen allenfalls auf Priestern vorbehaltene Ämter (Prälat, Generalvikar usw.), ohne das jedoch zu
sagen; sie suchen also zu verschleiern, daß hier die Katholische Kirche als solche kritisiert wird. Zum Thema Gleichheit der Berufung für Mann und Frau haben sich der Gründer und der derzeitige Prälat in Interviews ausführlich geäußert31. Aufgrund ihrer Taufe
sind die Frauen und die Männer aus allen Schichten, die dem Opus Dei angehören, einander radikal gleich. Auch, was ihren rechtlicher Status sowie ihre Rechte und Pflichten
betrifft: Die Leitung der Prälatur liegt bei ihrem Prälaten, zusammen mit seinen Vikaren
als Stellvertretern und mit den Räten. Letztere sind Leitungsgremien auf zentraler, nationaler und örtlicher Ebene und zwar jeweils unabhängig für die Apostolate der Frauen
bzw. der Männer. In diesen Räten haben die Frauen dieselben Zuständigkeiten wie die
männlichen Laien und sind auch an der Wahl des Prälaten beteiligt, wie ein Blick auf die
Statuten lehrt. Die Frauen arbeiten wie die Männer in allen Berufen in der Gesellschaft –
als Arbeiterinnen wie als Unternehmerinnen, als Hausfrauen wie als Politikerinnen oder
Professorinnen – auch der Theologie. Viele von ihnen sind auch in der Leitung oder als
Lehrkräfte haus– und sozialwirtschaftlicher Ausbildungsstätten tätig, die sie oft selbst ins
Leben gerufen haben, um die entsprechenden Frauenberufe zu professionalisieren.
Zusätzlich übernehmen und organisieren sie – eben professionell, denn es ist eine
Berufswahl, die andere ins Hotelgewerbe führt – die Hauswirtschaft in den
Niederlassungen des Opus Dei, denjenigen der Männer wie der Frauen. In der Regel
nimmt der Vorwurf Bezug auf diese hauswirtschaftlichen Arbeiten, besonders wenn sie
in Niederlassungen der Männer geleistet werden. Allerdings offenbart diese Kritik
weniger die vermeintliche Frauenfeindlichkeit des Opus Dei als vielmehr die abschätzige
Betrachtungsweise, mit der die Kritiker bestimmte Arbeitsplätze im häuslichen Bereich

31 Vgl. JOSEMARÍA ESCRIVÁ, Die Frau in Welt und Kirche, in: Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer,
Köln 1992, Nr. 87 ff; vgl. ebenfalls: JAVIER ECHEVARRÍA, Interview in: El Mercurio, Santiago de Chile

21. Januar 1996 (Übersetzung der Passagen zur Stellung der Frau in Familie, Beruf und Gesellschaft
erhältlich beim Informationsbüro der Prälatur Opus Dei in Deutschland, Köln).

abtun. Offenbar verkennen sie die Würde der Erwerbsarbeit im Dienstleistungssektor und
nicht minder die Würde der selbstlosen Arbeit von Millionen Hausfrauen und Müttern.

13.
Vorwurf: Das Opus Dei will von den Bischöfen unabhängig sein und entwickelt
sich zu einer Kirche in der Kirche.
Da das Opus Dei – wie die Bistümer – der römischen Bischofskongregation untersteht,
ist der Vorwurf gegenstandslos. Die Statuten regeln die Zusammenarbeit des Opus Dei
mit den Ortsbischöfen32 ebenso minutiös wie organisch. Die Laien im Opus Dei sind
sämtlich Diözesanangehörige in dem Bistum, in dem sie leben und tätig sind. Sie unterstehen also ihrem Ortsbischof genauso wie alle anderen Katholiken, die dem Opus Dei
nicht angehören. Dieses Verhältnis wird von ihrer freiwilligen Bindung an die Prälatur
nicht gemindert, sondern bestärkt. Insbesondere suchen sie die Verkündigung und die
Weisungen ihrer Bischöfe und der Bischofskonferenz nicht nur zu kennen, sondern in
ihrem eigenen Leben zu verwirklichen und in ihrem Umfeld zu verbreiten.

Ein Priester, der in der Prälatur inkardiniert33 ist, untersteht kirchenrechtlich dem Prälaten des Opus Dei. Soweit er jedoch seine pastorale Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich
eines Bistums ausübt, befolgt er die Richtlinien und Weisungen des Diözesanbischofs.
Als Weltpriester kommt ihm aktives und passives Wahlrecht im Priesterrat des Bistums
zu. Diözesanpriester können der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz angehören,
einer mit der Prälatur Opus Dei untrennbar verbundenen Vereinigung. Sie finden beim
Opus Dei zwar geistliche Leitung und Anregung, aber keinen kanonischen Vorgesetzten.
Vielmehr bleiben sie in vollem Umfang ihrem Diözesanbischof unterstellt.

Im Übrigen informieren die Regionalvikare des Prälaten in jedem Land den Vorsitzenden
der Bischofskonferenz und die Bischöfe regelmäßig über die Arbeit des Opus Dei, letztere besonders über die Tätigkeiten der – in dem betreffenden Bistum – jeweils mit Zustimmung des Ortsbischofs errichteten Niederlassungen der Prälatur.

Ihre Gläubigen so zu bilden, daß sie in ihrer Familie, in ihrem Beruf und in der Gesellschaft ihre persönliche Verantwortung als Christen in gelebtes Zeugnis umsetzen, ist das
Ziel der Prälatur. Entsprechend der bunten Vielfalt unter den Mitgliedern des Opus Dei
gestaltet sich diese Umsetzung als ein gar nicht zentral lenkbares Feld persönlichen apostolischen Wirkens. Leitmotiv ist, die Evangelisierung durch die Hirten der Kirche zu
unterstützen und allerorten das Ideal des allgemeinen Rufes zur Heiligkeit lebendig werden zu lassen. Solche Belebung macht sich auch in den Pfarreien und Diözesen bemerkbar, durch Erwachsenentaufen, Rückkehr von Kirchenfernen, Sakramentenempfang,
Katechesen und andere Formen der Evangelisierung, soziale Einsätze für Arme, Kranke,
Alte, Behinderte, Gefangene usw. sowie entsprechende Mitarbeit in Gremien auf Pfarr–
und Bistumsebene usw. Wie die Berufsarbeit gehören auch diese Bereiche zu den gewöhnlichen Lebensumständen der Gläubigen im Opus Dei, die es nach dem Charisma des
Opus Dei zu heiligen gilt. Nicht das Opus Dei organisiert solche Einsätze – sozusagen
parallel zur Ortskirche – als deren Träger, sondern die Gläubigen ergreifen – hierin seitens der Prälatur motiviert – in der Ortskirche solche Initiativen. Diese lebendige Wirklichkeit entlarvt den Ausdruck Kirche in der Kirche als reine Polemik.

32 Vgl. Statuten, Ziff. 174-180; aaO.
33 D.h. als Priester im Dienstverhältnis zu seinem Oberhirten stehend.



14. Vorwurf: Das Opus Dei ist fundamentalistisch.
Der Vorwurf ist so unklar und unbestimmt wie der B