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Hexen,Teufel und Verfolgung

Hexen,Teufel und Verfolgung

Hexen, Teufel und Verfolgung



Anfänge der HexenverfolgungZauberei und SündenUngerechte ProzessführungWiderstand gegen den HexenwahnEnde der Hexenverfolgung


Die
Hexenverfolgung fand, um genau zu sein, nicht nur im so genannten
finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt - zurzeit
nach der Reformation, auch Gegenreformation genannt. Es war auch die
Phase der Wissenschaftsrevolution. Diese kam aber zu spät und konnte
den Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die Hexenverfolgungen fanden nicht
nur in katholischen Gegenden statt, sondern hatten auch in
protestantischen Gebieten zu gewissen Zeiten ihre Hochblüte. Einige
Tatsachen über den Hexenwahn sind noch wenig bekannt oder überraschend.



Anfänge der Hexenverfolgung


Als
Einstieg müssen wir die Frage klären, worum es bei der Hexenverfolgung
überhaupt geht. Das Prinzip ist ganz einfach: Frauen wurden
beschuldigt, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden
sie gefoltert und hingerichtet. Aufgrund der zeitgenössischen Dokumente
müssen wir davon ausgehen, dass praktisch alle Hingerichteten
unschuldige Opfer einer hysterischen Volksbewegung wurden. Opfer dieser
Verfolgung wurden mehrere zehntausend Personen, vor allem Frauen,
teilweise Kinder und später auch Männer, zuerst Leute aus dem unteren,
später auch aus dem höheren Stand. Auffallend ist, dass ungefähr die
Hälfte aller weltweiten Hexenhinrichtungen im deutschsprachigen Europa
stattfand. Angefangen hat der Hexenwahn allerdings in Frankreich. Es
sei in diesem Zusammenhang an den Prozess der Jeanne d'Arc, der 1920
von der katholischen Kirche heiliggesprochenen Jungfrau von Orleans
erinnert. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin verbrannt. Das
Ende des Hexenwahns scheint vor allem in der Schweiz zu liegen.


Vom
zeitlichen Gesichtspunkt gesehen liegt die Spitze der Verfolgung ums
Jahr 1700. Vereinzelte Prozesse aufgrund von Anklagen wegen Zauberei
gab es zwar schon um 1000, und vereinzelt auch noch bis etwa 1900. Als
letzte hingerichtete Hexe in der Schweiz wurde der Fall der Anna Göldi
bekannt. Die Dienstmagd wurde in Glarus Ende 1782 mit dem Schwert
hingerichtet, also nur wenige Jahre vor Ausbruch der Französischen
Revolution. Diese sollte durch ihre Auswirkung die alte Ordnung in
Europa wegfegen.


Während allen Phasen des Hexenwahns wurde
das Verfolgen unschuldiger Menschen teilweise heftig kritisiert. In
einzelnen Gebieten Europas gab es deshalb überhaupt keine
Hexenverfolgung oder höchstens vereinzelte Verhöre ohne Folterungen,
nach denen man die Angeklagten wieder freiließ - mangels Beweisen. Hier
stoßen wir bereits auf das Kernproblem der Hexenverfolgung.
Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen, weil ihre Auswirkungen das
Nachvollziehbare und damit Beweisbare überschreiten. Dass es heute noch
Zauberei durch Schwarze Magie gibt, welche Menschen objektiven Schaden
zufügt, daran würden heutzutage ohnehin die meisten Zeitgenossen nicht
mehr glauben. Aus der Bibel wie aus der Überlieferung von Naturvölkern
wissen wir jedoch, dass es durchaus gewisse magische Praktiken gibt,
welche Menschen wirklichen Schaden zufügen können. Da sich solche
Vorkommnisse aber nicht beweisen lassen, ist es nicht möglich, sie
durch weltliche oder kirchliche Gerichte beurteilen zu wollen. Gewisse
Dinge werden eben erst am Jüngsten Tag ins richtige Licht gerückt
werden. Von einer solchen Perspektive des Jüngsten Tages wichen zurzeit
die Hexenverfolgung kirchliche wie staatliche Obrigkeiten ab. Sie
stützten sich dabei auf das Bibelwort, dass man die Zaubereisünde nicht
dulden solle und gingen dagegen an. Allerdings - und hier liegt der
Kernpunkt - nicht mit geistlichen, sondern unangebrachterweise mit
weltlichen Waffen. Die Folge davon war eine Katastrophe, die uns heute
noch erschüttert und bei der das Christliche im ursprünglichen Sinne
vollends auf der Strecke blieb.


Die Massenhysterie gegen
Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren Ursprung zu einem großen
Teil in den heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen. Diese lebten
in den Köpfen der Menschen fort, auch lange nachdem Europa
christianisiert war und teilweise sind solche Vorstellungen heute noch
vorhanden. Die Christianisierung Europas brachte es zwar mit sich, dass
viele Menschen Christen wurden, so wie auch viele andere über den
Status der getauften Heiden nicht hinweg kamen und es eigentlich auch
gar nicht so recht wollten. Das Christentum war die offiziell erwartete
Denk- und Lebensweise, sodass sich viele mehr nur äußerlich anpassten
und der christliche Glaube immer in einem Wettlauf mit den
animistischen Vorstellungen stand. Da war zum Beispiel die Vorstellung,
dass Geister an den Zäunen hausten und die Menschen bedrohen würden.
Genau von dieser Vorstellung stammt das Wort Hexe. Der Begriff geht
zurück auf das alt-nordische Wort für Zaunsitzerin, hagazussa.
Jedenfalls begann sich mit der Christianisierung die Vorstellung des
Teufels mit derjenigen von Hexen, Dämonen und Unholden zu vermischen.
Man spricht in der Fachwelt auch von der Christianisierung des antiken,
keltischen, germanischen und slawischen Dämonenglaubens.



Teilweise
wurden gewisse Formen der Magie bewusst von der frühmittelalterlichen
Kirche übernommen, damit die heidnische Bevölkerung das Christentum
leichter annahm. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch die Hexen von
der christianisierten Bevölkerung verantwortlich gemacht für schlechtes
Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest und so weiter. In Zeiten der
Missernte und der damit verbundenen sozialen Folgeschäden waren solche
Vorstellungen noch höher im Kurs. Und in der Tat war der soziale
Niedergang breiter Bevölkerungskreise ein wesentlicher Nährboden für
das Aufkommen des Hexenwahns. Zudem gab es tatsächlich vereinzelte und
verborgene Wahrsager, Volksmagier und auch - meist sehr kleine -
Gruppen, welche den christlichen Glauben verhöhnten - teilweise aus
reiner Prahlerei, teilweise auch als Satanskulte, welche mit
umgekehrten Kreuz ihre Schwarzen Messen zelebrierten. In jener Zeit, da
es praktisch noch keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte das
hauptsächlichste Massenmedium. Man kann sich ausmalen, wie viel
Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde. Jedenfalls
erschien die Gefahr von Seiten der Hexen und Zauberer um ein X-faches
größer, als sie es in der Wirklichkeit je war.


Bereits im
Jahr 1090 gab es in Freising einen Fall, bei dem drei so genannte
Wettermacherinnen am Isarstand verbrannt wurden - übrigens damals gegen
den Willen der Kirche. Der Fall fand auf dem Hintergrund der
umstrittenen Besetzung des Bischofssitzes statt. Dies brachte eine
große Verunsicherung mit sich und verursachte die Suche nach
irgendwelchen Sündenböcken. In Freising wurde vorweggenommen, was ein
halbes Jahrtausend später bei den Hexenprozessen der Fall war. Der
bloße Verdacht auf Zauberei genügte, um unschuldige Frauen zu foltern
und damit ein Geständnis zu erpressen. Die Frauen gaben unter der
Folter alles Mögliche zu, um den Schmerzen zu entgehen. Das Geständnis
war für ein rechtsgültiges Urteil notwendig, Indizienprozesse wie heute
kannte man damals noch nicht.




Zauberei und Sünden


Im
frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht
vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der
drei Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum
11. Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbusen.


Die
Kirche schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer
Geringschätzung teuflischer und zauberischer Einflussnahme. Vor allem
in der Literatur der organisierten Ketzerverfolgung, der Inquisition,
begann man aber später die Existenz des Hexenfluges als wirkliches
Ereignis zu verstehen. Unter Hexenflug verstand man den Ritt der Hexen
auf einem Besen durch die Luft. In aufgeklärteren Zeiten verlagerte
sich diese Vorstellung von der theologischen in die Märchenliteratur,
wo sie heute noch anzutreffen ist.


Die Literatur der
Inquisition wurde auch immer wieder von anderen zur Legitimierung der
Hexenverfolgung herangezogen, so auch das damals bekannte und weit
verbreitete Buch namens Hexenhammer aus der Feder des Inquisitors
Heinrich Cramer von 1487. Zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die
Zauberei erwuchs seit dem 13. Jahrhundert das kirchliche
Inquisitionsverfahren. In der Inquisition führte die gleiche Instanz,
welche Anklage erhob, auch die Untersuchung und fällt die Urteile. Das
wäre in der heutigen Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren
häuften sich damals die Hinrichtungen von so genannten Hexen und
anderen Ketzern. Zur gleichen Zeit ließ man in Spanien und Frankreich
die Folterung von Verdächtigten zu, wenn es um Kapitalverbrechen ging.
Auch in Deutschland begann man etwa seit dem 14. Jahrhundert die Folter
auch im weltlichen Strafprozess anzuwenden.



Ungerechte Prozessführung


So
sehr man auf kirchlicher Seite um die Existenz von Zaubereisünden
wusste, so gab es auf der staatlichen Seite zu Beginn des 15.
Jahrhunderts noch kein Hexereidelikt. Der Begriff der Hexerei soll zum
ersten Mal in einem Strafprozess vor dem weltlichen Gericht der Stadt
Luzern 1419 aufgetaucht sein, also schon rund einhundert Jahre vor der
Reformation. Der Begriff der Hexe wurde, so vermuten andere Experten,
erst am Konzil von Basel, also zwanzig Jahre nach dem Luzerner Fall
erfunden. Nach dieser Ansicht sei der Begriff der Hexe vom Konzil neu
aufgegriffen und mit alten, angstbesetzten Inhalten gefüllt worden. Es
könnte also durchaus sein, dass die gedankliche Verbindung zwischen dem
Wort Hexe zum erwähnten altnordischen Begriff hagazussa bewusst von der
Inquisition inszeniert wurde, um die Volksängste vor Dämonen gegen die
angeblichen Hexen zu schüren. Bereits zeitgenössische Darstellungen
kritisierten, dass die Hexen nicht wirklich existierten, sondern
lediglich eine ideologische Einbildung der Inquisitoren seien. Die
Inquisitoren gehörten auch zu den Wenigen, welche relativ gut gebildet
waren, und zu einer gezielten Manipulation der Sprache überhaupt fähig.


Nach
der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen
Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur
noch vor weltlichen Gerichten behandelt.


Der Begriff der
Hexerei, genau so wie ihn die Inquisition mit Inhalt füllte, wurde zwar
vor den weltlichen Gerichten vorerst nicht anerkannt. Gerade deshalb
war es nicht voraussehbar, dass ein weit verbreiterer Hexenwahn je
ausbrechen würde. Es kam aber so, dass die weltliche
Strafprozessordnung in jener Zeit die Folter institutionalisierte.
Diese war zu Beginn gegen Attentäter und Königsmörder gerichtet.
Jedenfalls wurden durch die Folter der Willkür größere Tore geöffnet,
als es die kirchliche Inquisition alleine je zustande gebracht hätte.
Trotzdem vollzog die Inquisition selber auch die Folter, um
Geständnisse zu erpressen. War ein solches vorhanden, mussten die
kirchlichen Inquisitoren den Angeklagten an das weltliche Gericht
übergeben.


Betrachten wir das Prozessverfahren gegen
Personen, die der Hexerei beschuldigt wurden, näher: Der Ankläger ist
in der stärkeren Position. Er kann jemanden aufgrund von Aussagen
irgendwelcher Leute anklagen, gleich ob und wie glaubwürdig diese sind.
Man geht davon aus, dass der Ankläger aus Sorge gegenüber dem Staat
oder dem rechten Glauben handle und deshalb müsse er seine Anklage
nicht beweisen.


Ungeschützt war hingegen der Angeklagte; und
sein Verteidiger kommt gegen die Behandlung des Falles meist nicht an.
Die Unschuldsvermutung kannte man damals nicht. Um mit der Folter des
Angeklagten die Wahrheit zu ermitteln, genügte ein bloßer Verdacht des
Richters. Dem Richter war es freigestellt, dem Gefolterten sein Leben
für ein Geständnis zu versprechen, es dann aber nicht zu halten,
sondern im Gegenteil die Todesstrafe zu beschließen. Denn die
Todesstrafe konnte nur verhängt werden, wenn ein Geständnis vorlag. Die
Folter wurde deshalb solange angewandt, bis Geständnisse vorlagen, auch
von Unschuldigen.



Damit
eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die Beschuldigung von
irgendjemandem, zum Beispiel, dass die betreffende Frau einen
schlechten Ruf habe. Von daher wird es nachvollziehbar, dass die ersten
als Hexe verurteilten Frauen dem Bild der modernen Märchenhexe durchaus
ein wenig entsprachen. Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene,
teilweise auch behinderte Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit
den Verdächtigungen der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert
waren.


In den meisten Fällen war die Folge einer solchen
Verleumdung die Folter und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand
mangels genauer Anklage oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen,
so ging die Rede schnell um, dass diese bestimmte Frau vor den Richter
musste. So wurde der Ruf schnell und endgültig beschmutzt, was Grund
war für eine neuerliche Verhaftung, Folterung und schließlich
Hinrichtung war. Das vorurteilsbehaftete Verleumden wurde insbesondere
gefördert durch amtliche Anweisungen, welche Handlungen als
Aberglauben, Zauberei oder Hexerei anzusehen seien. In einer bayrischen
Anweisung Maximilian I. wurden auch gängige Bräuche der Volksmedizin
auf den Index gesetzt und damit verboten. Dazu gehörte auch das Baden
am Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen. Für die eigentlichen
Sünden gegen den christlichen Glauben wurde das Strafmass wie folgt
festgesetzt:


- wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt,

- wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet,

- wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen und das Vermögen wird eingezogen.

- bei Schadenzauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit glühenden Zangen gezwickt.


In
Spezialinstruktionen forderte Maximilian zudem, dass alle
Amtsuntertanen verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Hexerei zu
melden. Diese Bestimmung zählt zu den unheilvollsten Verlautbarungen in
der Geschichte des Hexenwahns. Denn dadurch wurde man verpflichtet,
schon beim geringsten Verdacht jemanden anzuklagen. Es führte sogar
soweit, dass Angeklagte unter der Folter ihrerseits irgendwelche Leute
der Hexerei beschuldigten, um den Schmerzen zu entgehen.


So
wird nachvollziehbar, dass mit der zunehmenden Verfolgung auch
hochgestellte Persönlichkeiten auf dem Scheiterhaufen endeten. Die
Vorschriften Maximilians mussten jeweils zu Weihnachten und Pfingsten
von den Kanzeln verlesen werden. Die Hysterie wurde damit nicht
besänftigt, sondern im Gegenteil geradezu angestachelt.


Wo
der Teufelskreis zwischen Verhaftung, Verhör, Folter, Denunzierung und
weiterer Verhaftung begonnen hatte, hörte er nicht so schnell auf. Die
Hysterie ging so weit, dass sich Richter teilweise weigerten, mit den
vermeintlichen Hexen überhaupt zu reden oder für die Dauer der
Untersuchung im gleichen Haus zu wohnen. Man hätte sie später
bezichtigen können, sie seien selber verhext.




Widerstand gegen den Hexenwahn


Die
Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche Hintergründe. Die
einen waren Ärzte, Juristen, Gelehrte anderer Art oder auch Seelsorger.
Zu letzteren zählte auch der Jesuitenpater Friedrich von Spee: Er
begleitete während den Prozessen die Hexen seelsorgerlich und wurde so
zu einem überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse hatte er
in einem Buch zusammengefasst und 1631 veröffentlicht, aus
Sicherheitsgründen allerdings nicht unter eigenem Namen und ohne
Genehmigung seiner Ordensoberen. Dies wäre auch schwierig gewesen, fand
man doch auch viele Jesuiten auf Seiten der Befürworter einer
Hexenverfolgung. Spees Buch, es trug den Namen Cautio Criminalis,
deckte die Zustände mit scharfsinniger Logik schonungslos auf und nahm
auch gegenüber den Geistlichen und seinen Jesuiten-Brüdern kein Blatt
vor den Mund. Da Spee in seinem persönlichen Umfeld, er war Lehrer der
Moraltheologie, offen über sein Anliegen sprach, war bald bekannt, wer
die Cautio Criminalis geschrieben hatte. Die Empörung über Spee klang
dann aber ab, als durch den Schwedeneinfall unter Gustav Adolf andere
Probleme anstanden. Trotzdem wurde Spee von Köln nach Trier versetzt.
Vier Jahre nach der Veröffentlichung seines Buchs starb er. Spee hatte
sich bei der Versorgung pestkranker Soldaten angesteckt. Trotz aller
Anfeindungen blieb er dem Jesuitenorden treu.


Spee wurde
einst gefragt, woher er denn schon graues Haar hätte. Er antwortete,
das komme davon, dass er viele Hexen als Beichtiger zum Scheiterhaufen
hätte begleiten müssen. Er fügte bei, dass er in keinem einzigen Fall
davon überzeugt war, die Verurteilte sei der Hexerei wirklich schuldig.
Viele Angeklagte hätten, nachdem sie Vertrauen gefasst hätten, ihm die
Unwissenheit oder Bosheit der Richter geklagt oder noch im Sterben in
den Flammen Gott selber zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die
Hexenverfolgung war allzu oft eine Verfolgung von Christinnen und
Christen durch die Kirche. Evangelium und christliche Gemeinde
einerseits und Dogmatik und Kirche anderseits waren nie dasselbe und
werden es auch nie sein.



Ende der Hexenverfolgung


Das
Ende der Hexenprozesse brachte erst der Sieg der Aufklärung, welche
nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft in den Mittelpunkt rückte.
Die letzte Hexe wurde in der Schweiz 1782 hingerichtet, wie eingangs
schon erwähnt. Elf Jahre später kam es in Posen, noch unter polnischer
Hoheit, zur Verbrennung zweier Frauen. Sie wurden zum Tod verurteilt,
weil sie rot entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh ihres Nachbarn
dauernd krank gewesen sei. Dies zog man als Beweis heran, dass die
Frauen Hexen gewesen seien. Die Fälle von Glarus und Posen sind die
beiden letzten bekannten Hexenprozesse mit anschließender Hinrichtung.
Der Hexenwahn war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er im
Aberglauben weiter.


Die Hexenprozesse verschwanden - wie
erwähnt - aufgrund der Aufklärung. Die Aufklärung brachte unter anderem
eine Humanisierung des Strafrechtes hervor. Dazu gehörte auch die
Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel
zur Wahrheitsfindung sei. Zudem verlor das Geständnis seine
prozessentscheidende Rolle. An seine Stelle setzte man den Zeugen- und
Indizienbeweis. Der Sieg der Toleranz wurde auch dadurch mit
begünstigt, dass die konfessionell motivierten Kämpfe in Europa zu Ende
gingen. Man fand sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei
Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab, nicht nur die katholische,
sondern auch die evangelische. Damit verbunden war die Achtung vor der
Religion des anderen, ja der Menschenwürde im Allgemeinen. Dass sich
der Humanismus durchsetzte, bedeutete Freiheit - Freiheit, wie sie die
Menschen zuvor noch nie gekannt hatten. Und damit war auch der
christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn wieder hergestellt.





Quelle: http://www.lehnswesen.de