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Recht und Ordnung im Mittelalter

Recht und Ordnung im Mittelalter

Recht und Ordnung im Mittelalter



Der HenkerDie GerichtsverhandlungDie FoltermethodenDie Todesstrafen


Heutzutage ist die staatliche Gewalt in die Judikative, die Exekutive und die Legislative aufgeteilt.

Im
Mittelalter gab es jedoch diese Gewaltenteilung nicht, sondern die
gesamte Rechtssprechung, oft aber auch die Rechtssetzung (Gesetzgebung)
und der Vollzug der Strafen lag in einer Hand, die in der Regel
allenfalls von einer höheren Gewalt, etwa dem König, kontrolliert wurde
- oft aber auch nicht. Dies führte dazu, dass nicht selten unschuldige
Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung verurteilt wurden.


Anders
als in unserer heutigen Zeit wurden keine Strafen im Sinne eines
Gefängnisaufenthalts ausgesprochen, sondern allenfalls Schuldner bis
zur Begleichung ihrer Schuld oder auch Geiseln bzw. in der Schlacht
gefangen genommene Feinde bis zur Zahlung eines Lösegeldes in Haft
gehalten.


Für "normale" Straftaten hingegen wurden schon
bei kleinen Delikten Körperstrafen verhängt und nicht selten wurde auch
die Folter angewandt, um ein Geständnis zu erreichen, das eigentlich
der Verurteilung vorangehen sollte.


Strafnachlass war sehr
selten: Selbst Täter, welche ihre Tat tief bereuten, wurden nicht nur
zum Tode, verurteilt sondern auch tatsächlich hingerichtet; ein
wesentlicher Grund dafür war, dass im europäischen, d.h. christlichen
Mittelalter der Glaube an ein Leben nach dem Tode - und eine Vergeltung
im Jenseits, d.h. in der Hölle bzw. im Fegefeuer - allgemein verbreitet
war. In diesem Sinne glaubte man, dass zum Tode Verurteilte, die ihre
gerechte Strafe schon in dieser Welt erduldet und somit Buße getan
hatten, nach dem Ableben ohne Schuld im Jenseits weiter leben könnten -
und zwar im Himmel.


Das mittelalterliche Strafgesetz war
also zum größten Teil vom Glauben geprägt, was ansatzweise die uns oft
so grausam erscheinenden Methoden dieser Zeit erklärt.



Der Henker


Der
Scharfrichter wurde im Mittelalter auch als Henker, Freimann, Schinder,
Züchtiger bezeichnet. Die Tätigkeit des Scharfrichters stellte den
unmittelbaren Umgang mit dem Hinzurichtenden dar und war eine
offizielle Tötungshandlung, in beiden Fällen deshalb verbunden mit
starkenEmotionen und Vorstellungen. So war der Scharfrichter immer
Objekt des Aberglaubens und damit Relikt des magisch-sakralen
Weltbildes, obwohl er selbst erst ab dem 13. Jahrhundert in Erscheinung
trat.


Ursprünglich wurde der Verurteilte dem Kläger zur
Vollstreckung übergeben, der diese selbst durchführte oder von seinen
Sklaven durchführen ließ.


Lange Zeit jedenfalls war der
"Nachrichter", d.h. derjenige, der nach dem Gericht richtete, ein
Mensch, der das Töten nicht gelernt hatte. Außer er war ein Dienstmann
des Grafen, der häufig für diese Arbeit herangezogen wurde.


Es
waren wiederum die Städte, die in ihren Mauern keine Leibeigenen
kannten, und deren Einwohner als biedere Bürger sich mehr dem Handel
und dem Handwerk zuwandten, als schädliche Leute zu töten, die ein
eigenes Amt des Henkers einführten. Die Ausgestaltung des
Strafensystems brachte bald die Notwendigkeit mit sich, einen
berufsmäßigen Scharfrichter zu bestellen.


Das Amt des Henkers
galt jedoch als unehrenhaft und er wurde von der Bevölkerung gemieden,
da diese an dämonische und magische Kräfte glaubte, die von ihm
ausgingen. Kein Scharfrichter durfte so innerhalb der Stadt wohnen
(oder höchstens am Rand) und er hatte auffällige Kleider zu tragen,
damit ihn niemand zufällig berührte und so mit seinen übernatürlichen
Kräften in Kontakt kam.


Auch bei der eigentlichen Hinrichtung
spielten magische Kräfte eine Rolle, welche jedoch nicht vom Henker,
sondern vom Verurteilten ausging. So versuchte man mit der
Henkersmahlzeit den Geist des Verurteilten freundlich zu stimmen und
selbst der Scharfrichter entschuldigte sich vor der Vollstreckung bei
dem Angeklagten. In manchen Fällen versuchte der Henker, dem Leiden des
Verurteilten ein rasches Ende zu bereiten (z.B. beim Rädern, Verbrennen
usw.) und erstach ihn heimlich, bevor die eigentliche Tötung begann.


 



Die Gerichtsverhandlung


Die
Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden aus
einem Kläger und einem Angeklagten, die von einem unparteiischen
Richter angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre
Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von
Gott sofort bestraft wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde
hinzuziehen, die ebenfalls einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie
meist nicht etwas, was sie selbst gesehen hatten, sondern nur die
Glaubwürdigkeit des Be- oder Angeklagten.


Schon bald merkte
man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes
nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht
werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das
Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei
verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien
teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war.


Zu
ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss.
Aber es gibt auch andereVarianten, so standen zum Beispiel die beiden
Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme
sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat.


Bei
der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des
Angeklagten zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem
Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte er es
herunterschlucken, war er unschuldig. Aber es gab auch andere,
gewaltsamere Möglichkeiten. Bleiben die Hände unverletzt, wenn man sie
in kochendes Wasser taucht, so ist die Unschuld bewiesen. Dies kann man
schon als Folter ansehen, da viele Beschuldigte bei der Aussicht, sich
die Hände zu verbrühen, zu einem Geständnis verleitet wurden.


Das
Gottesurteil geriet mit der Zeit jedoch immer mehr unter Beschuss,
nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass die Bedingung, ein einzelnes
Urteil zu überleben, nichts anderes war, als ein Wunder zu verlangen.
Dies widerspricht dem biblischen Gebot 'Du sollst Gott deinen Herrn
nicht herausfordern'. Auf dem 4. Lateranischen Konzil wurde 1215 die
Gerichtsverhandlung durch Gottesurteil verboten. Stattdessen übernahm
man die Verhandlung per inquisitionem von den weltlichen Gerichten, die
im 9. Jahrhundert von Karl dem Grossen eingeführt wurde.



Die Foltermethoden


Aufhängen


Bei dieser Foltermethode wurden 5 Foltergrade unterschieden:


1. Bloße Bedrohung mit der Folter außerhalb der Folterkammer

2. Überführung des Gefangenen in die Folterkammer

3. Auskleidung des Gefangenen und anbinden

4. Aufziehen des Verurteilten und hängen lassen

5. Mit Seilen und Peitschen auf den Leib schlagen


In
manchen Gegenden hängte man noch Gewichte an die Füße, wodurch die
Schmerzen des Gepeinigten noch gesteigert wurden. Auch diese Folter,
wie der Pranger, wurde benutzt, um die Öffentlichkeit abzuschrecken.



Daumenstöcke


Dieser
Daumenstock war ein kleines Stück Holz, mit kleinen spitzen Nägeln. An
beiden Seiten waren Vorrichtungen, an denen man ein zweites Brett
aufsetzten konnte. Die Daumen wurden auf die Nägel gelegt, dann wurden
beide Bretter solange geschraubt, bis die Daumen schmerzhaft auf die
Nägel gepresst wurden. Die gleiche Folter konnte man an den Beinen
vornehmen.


Die eiserne Jungfrau


Als "typisch
mittelalterliches" Folterinstrument gilt weitgehend die eiserne
Jungfrau, d.h. eine in der Regel hölzerne und innen hohle weibliche
Figur, die aufgeklappt werden kann, so dass ein Mensch in ihr Platz
findet.


Das Innere ist bei den meisten Exemplaren, die heute
in "Folterkellern" von Burgmuseen stehen, mit Stacheln ausgelegt; so
gilt die "eiserne Jungfrau" gar als Mordinstrument, das die Grausamkeit
des mittelalterlichen Strafvollzuges zu beweisen scheint.


Vielen
Theorien zufolge wurde sie jedoch in Wirklichkeit nicht zur Tötung,
sondern nur zur Abschreckung für untreue Ehefrauen verwendet.



Kitzeln


Die
Verurteilten wurden auf ein Brett gelegt und festgebunden. Ein
Scharfrichter kam mit einer Feder und begann den Straftäter an den
Fußsohlen zu kitzeln. Manchmal bestrich man die Fußsohlen mit Salz und
ließ eine Ziege daran lecken. Diese Folter war die harmloseste, die es
gab.


Pranger


Kein Folter-, sondern ein
Strafinstrument war der Pranger: Dieser wurde benutzt, um Straftäter in
der Öffentlichkeit zu präsentieren.


Die Strafe bestand vor
allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden
hatte und die vielfach ein "normales" Weiterleben in der Gemeinschaft
unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den
Schmähungen der Passanten ausgesetzt.


Es gibt verschiedene Bautypen des Prangers:


1) ein Halseisen, das mit einer Kette am Rathaus oder einem sonstigen öffentlichen Gebäude befestigt ist.

2) ein in den Boden eingelassener Holzpfahl mit einem Halseisen daran (Schandpfahl).

3) der Sitzpranger, ein Schandstuhl oder Schandesel, war ein hölzernes
Gestell, welches auf einem öffentlichen Platz stand. Der Betroffene
hatte darauf zu sitzen.

4) ein Käfig, zum Stehen und Sitzen auf öffentlichen Plätzen.


Die
wohl verbreiteste Form des Prangers bestand in der Regel aus zwei
parallel angeordneten Brettern, die durch bewegliche Scharniere
miteinander verbunden und am Ende eines starken Pfahles angebracht
waren. In beide Bretter wurde in der Mitte ein Halbkreis geschnitten,
so dass, wenn man die Bretter schloss, ein Loch für den Kopf entstand.
Links und rechts waren kleinere Löcher für die Hände. So wurde der
Straftäter auf öffentlichen Plätzen ausgestellt.



Streckbank


Die
geläufigste Foltermethode war, dass man die Menschen auf eine hölzerne
Bank legte, an Händen und Füßen fesselte, und dann an einem Rad drehte.
Drehte man dort, so zogen sich die Seile an Händen und Füßen immer
weiter auseinander, so dass der Körper immer mehr in die Länge gezogen
wurde. Dies waren höllische Schmerzen für den Menschen.


Verätzen


Bei
dieser Tortur wurde nicht der ganze Körper verbrannt. Der Verurteilte
wurde mit brennendem Schwefel, den man auf die Haut tropfen ließ,
gequält. In manchen Gegenden wurden einfache Pechfackeln, die man
anzündete, benutzt. Diese hielt man dann an die Haut des Straftäters.


Wasserfolter


Bei
dieser Folter wurde der Verurteilte an Armen und Beinen gefesselt und
wagerecht aufgehängt. Mit Zwang wurden dann dem zu Folterndem
Literweise Wasser eingeflößt, bis er redete.



Die Todesstrafen


Enthaupten


Der
grundlegende Unterschied zwischen der Enthauptung und anderen
Tötungsarten wie Hängen, Verbrennen, Ertränken und Lebendigbegraben
bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers
überlassen wurde, sondern von menschlicher Kraft und mit
handgefertigten und geführten Instrumenten.


Hierbei sagte die
Verordnung, dass der Verurteilte deutlich in zwei nicht zusammen
hängende Stücke gehackt werden musste, doch da das zum Vollzug der
Strafe meistgebrauchte Instrument ein Schwert war, war es sehr
schwierig für den Henker, genau zwischen zwei Halswirbel des in der
Regel vor ihm knienden Delinquenten zu treffen, und so kam es häufig
vor, dass noch ein zweites Mal nachgeschlagen werden musste, was dem
Verurteilten natürlich besondere Qualen bescherte.


Aus
diesem Grunde wurde später oft das Richtschwert durch das Beil ersetzt
und der Verurteilte musste nun seinen Kopf bzw. Hals auf einen Block
legen, so dass der Henker besser treffen konnte.



Lebendigbegraben


Das Lebendigbegraben war eine Strafe, die nur bei Kindesmord angewandt wurde.


Trotzdem
fand diese Strafe auch gelegentlich für andere Verbrechen Anwendung und
zwar hauptsächlich bei Frauen und Männern, die das Verbrechen der
Unzucht begangen hatten. Bei dieser Hinrichtungsart wurde der Täter
lebendig und gefesselt in eine am Galgen ausgehobene Grube gelegt und
diese über ihm zugeschüttet. Um eine Wiederkehr des Gerichteten zu
erschweren, legte man ihn, wie bei einem Selbstmörder, mit dem Gesicht
nach unten und häufte über seinem Grab Dornengestrüpp auf.


Lag
der Delinquent auf dem Rücken, so steckte man ihm ein Rohr in den Mund,
nicht um ein Atmen zu ermöglichen, sondern um der Seele die Möglichkeit
zu geben, auszufahren.


Pfählen


In engster
Verbindung zum Lebendigbegraben stand das Pfählen. Nach dem Begraben
wurde ein Pfahl in die Grube und den Gerichteten getrieben. Dies
geschah einerseits wieder aus Aberglauben, um ein Wiederkehren des
Toten zu erschweren, andererseits aber, um den Tod rasch eintreten zu
lassen.


Darüber hinaus hatte das Pfählen noch die Bedeutung
einer spiegelnden Strafe für den Notzuchtverbrecher, wobei die Frau,
welche Opfer seiner Tat war, die ersten drei Schläge ausführen durfte,
den Rest erledigte der Henker.



Rädern


Das
Rädern war eine Strafe, welche ausschließlich an Männern vorgenommen
wurde. Es galt als ehrloseste Form der Strafe und wurde nur bei Mördern
oder Majestätsverbrechern vorgenommen.


Dabei wurde der
Verbrecher zuerst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden
gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden; unter die
Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag.


Der
Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das
Rückgrat. Der Sterbende oder auch schon Tote wurde dann durch die
Speichen des Rades geflochten und das Rad steckte man auf den Galgen
oder einen Pfosten. Brach man beim Rädern zuerst die Knochen der Arme,
der Beine usw., trat der Tod sehr langsam ein, und häufig lebte der
Verurteilte noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde.



Verbrennen


Grundgedanke
dieser Strafe war es, den Verbrecher, dessen Tat als besonders
abscheulich erschien, völlig vom Erdboden zu tilgen.


Die
Hinrichtung durch Feuer wurde örtlich und auch nach dem Tatbestand
unterschiedlich durchgeführt. Zum einen wurde der Delinquent mit
gebundenen Gliedern auf einen Scheiterhaufen gelegt, zum anderen an
einen Pfahl festgebunden und das Feuer um ihn herum gelegt. Zum dritten
wurde er auf einer Leiter angebunden, hochgestellt und mit der Leiter
in den vollauflodernden Scheiterhaufen gestoßen. Besondere
Gnadenerweise waren beim Verbrennen wie beim Rädern, wenn der
Scharfrichter den Verurteilten heimlich erdrosselte, erstach oder ihm
beim Verbrennen ein Säckchen Schießpulver um den Hals band.



Vierteilen


Die Alemannen vollzogen diese Strafe für Verräter mit der Axt.


Wohl
bekannter ist jedoch die Art, bei der Arme und Beine des Verurteilten
an den Schweif von Pferden gebunden und diese dann auseinander
getrieben wurden. Hierbei wurde der Delinquent buchstäblich zerrissen.
Im Mittelalter und der Neuzeit wurde diese Strafe aber fast immer erst
nach vorheriger Tötung des Verurteilten vollzogen.