Verein Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V. - Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 06.09.2007 Wo bleibt die Gesundheitsvorsorge?

Pressemitteilung vom 06.09.2007 Wo bleibt die Gesundheitsvorsorge?

Wo bleibt die Gesundheitsvorsorge?

Irritationen bei der Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V.

Coburg - Die Stadt Coburg hat am 16. August eine Baugenehmigung für einen 20 m hohen Mobilfunkmast zwischen Creidlitz und Ketschendorf erteilt. Bei der Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V. hat dies heftige Irritationen hervorgerufen. Die Stadt Coburg ist durch den Stadtratsbeschluss vom Februar diesen Jahres dazu verpflichtet worden, alles nur Erdenkliche zu tun, um die Bevölkerung in ihren Wohngebieten vor einer elektromagnetischen Strahlenbelastung zu bewahren, welche im Freien einen Wert von 100 μW/m² überschreitet.
Nun wurde stillschweigend eine Baugenehmigung für einen Sendemast erteilt, der diese
Immissionswerte sicherlich übersteigen wird. Irgendwelche Versuche, diesen weniger als 100 m von der Wohnbebauung entfernten Sender an einem gesundheitsverträglicheren Standort zu positionieren, wurden offensichtlich nicht unternommen.
Nach Informationen von Norbert Denninger-Liebkopf, dem 2. Vorsitzenden der Bürgerinitiative, hat die Stadt ein Standortgutachten zu einer integrierten Coburger Mobilfunkplanung in Auftrag gegeben. Damit alleine ist ja aber noch lange kein kommunales Mobilfunkkonzept umgesetzt, denn die Mobilfunkbetreiber können munter weiter neue Sendeanlagen installieren.
Ganz im Gegenteil: Obwohl eine Kommune die Möglichkeit besitzt, Planungsmaßnahmen
durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu schützen, wurden Stadtratsanträge
zur Durchführung solcher Sicherungsmaßnahmen allein in diesem Jahr zweimal
abgelehnt. Dazu Dr. Gerd Kleilein, der Vorsitzende der Bürgerinitiative: „Hier wäre in erster Linie eine Veränderungssperre für die Dauer der Planungsarbeiten sinnvoll und auch möglich. Allerdings stellen Gerichte hohe Anforderungen hinsichtlich der Begründung einer solchen Sperre, wie Lichtenfels kürzlich erfahren musste. Schon von Beginn an muss die beabsichtigte Planung in Ansätzen zu erkennen sein, so dass es auch möglich wird, ggf. eine Ausnahme von der Sperre zuzulassen, sofern die geplante Sendeanlage sich in das beabsichtigte Konzept einfügt.“
Es stellen sich nun natürlich viele Fragen: Meint die Stadt bzw. der Stadtrat es überhaupt ernst? Sollen die besorgten Bürger nur hingehalten werden? Sollte durch einen geschickten Schachzug (Abhilfe des zulässigen Bürgerbegehrens "Sendeanlagen" durch einen Stadtratsbeschluss) nur verhindert werden, dass es neben dem NIK noch einen zweiten Bürgerentscheid mit dem Thema Mobilfunksendeanlagen gibt?
Den Anwohnern in Creidlitz und in Ketschendorf bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, vor
dem Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung Klage einzureichen. Der Ausgang
eines solchen Verfahrens ist jedoch völlig offen, da die Stadt bisher durch den Verzicht auf Sicherungsmaßnahmen für ihre Mobilfunkplanungen nicht den Boden geschaffen hat für eine erfolgreiche Klage und die Gerichte sich an die nach Meinung zahlreicher Wissenschaftler viel zu hoch angesetzten Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung in Deutschland halten.
Weitere Informationen beim nächsten Treffen der Bürgerinitiative im Ratskeller am
18.09.2007 um 19:00 Uhr oder im Internet unter http://www.forum-mobilfunk.de.