Verein Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V. - Pressemitteilungen

Pressemitteilung vom 09.10.2007 Mobilfunkkritiker legen Rechtsaufsichtsbeschwerde ein

Pressemitteilung vom 09.10.2007 Mobilfunkkritiker legen Rechtsaufsichtsbeschwerde ein

Stadt soll Baugenehmigung für Mobilfunkmast zurücknehmen

Mobilfunkkritiker legen Rechtsaufsichtsbeschwerde ein

Coburg. Der Verein Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V. hat gegen die Baugenehmigung eines Mobilfunkmastes in Creidlitz Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberfranken eingelegt. In dem von den geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern Dr. Gerd Kleilein (Vorsitzender), Norbert Denninger-Liebkopf (stellv. Vorsitzender) und Klaus Büttner (Schatzmeister) unterzeichneten Schreiben wird bemängelt, dass die Stadt Coburg das Bürgerbegehren vom Februar 2007 nicht umsetzt. Mit diesem Bürgerbegehren wird die Stadt Coburg verpflichtet, dass sie „... aus Gründen der Gesundheitsvorsorge schnellstmöglich alle rechtlich überhaupt vertretbaren Maßnahmen ergreift, um Mobilfunk-Sendeanlagen im Gemeindegebiet zu unterbinden, die am Boden im Freien eine höhere Leistungsflussdichte als 100
μW/m² (Außenbereich) bzw. 10 μW/m² (Innenbereich) bewirken. Die Gemeinde soll neben dem Aspekt der Berücksichtigung der Gesundheitsvorsorge auch das typische Orts- und Landschaftsbild bewahren.“ Das Bürgerbegehren wurde in der Stadtratssitzung vom Februar 2007 für zulässig befunden und ihm wurde in gleicher Sitzung Abhilfe geschaffen durch einen entsprechenden Stadtratsbeschluss. Somit seien die Stadtverwaltung Coburg und Oberbürgermeister Norbert Kastner als deren oberster Dienstherr verpflichtet, bei ihren Entscheidungen den Vorgaben des
Bürgerbegehrens Rechnung zu tragen. OB Kastner habe auch mehrmals darauf hingewiesen, dass die Stadt damit auch zum prozessieren gezwungen sei. Vor allem auch im Hinblick auf das bereits in Auftrag gegebene Standortgutachten für Mobilfunksendeanlagen, sei es daher nicht nachvollziehbar, dass am 16. August eine Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage im Stadtteil Creidlitz erteilt wurde.

Es sei nicht hinzunehmen, dass die Stadtverwaltung unter krasser Missachtung des Bürgerbegehrens „Sendeanlagen“ Baugenehmigungen erteile, die durch Schaffung vollendeter Tatsachen (Bestandsschutz für existierende Mobilfunksendeanlagen) die mit der kommunalen Mobilfunkplanung verfolgten Ziele konterkariere. Problematisch sei insbesondere, dass zahlreiche Wohnhäuser zwischen Ketschendorf und Creidlitz im Hauptstrahlbereich der Antennen des 20m hohen Sendemastes liegen würden, woraus eine deutlich höhere Immission an elektromagnetischer Strahlung resultiere, als dies in der Zielvorgabe des Bürgerbegehrens vorgegeben sei. Nach dem Bürgerbegehren hätte die Stadt demnach prüfen müssen, in welcher Größenordnung die zu erwartenden elektromagnetischen Immissionen liegen werden. Ein geeigneter Weg wäre es gewesen, zunächst die Vorlage der Standortbescheinigung abzuwarten und
dann eine Beurteilung des Mobilfunkmasts durch den von der Stadt bereits beauftragten Gutachter vornehmen zu lassen. Dabei hätte man festgestellt, dass die beantragte Anlage mit dem bestehenden Beschluss nicht vereinbar sei, und man hätte prüfen müssen, welche Maßnahmen geeignet sind, um diesen Sendemast nicht an diesem Standort zu genehmigen. Ein geeignetes Mittel der Kommune wäre es nach Ansicht der Mobilfunkkritiker gewesen, die Entscheidung über die Baugenehmigung
auszusetzen, bis man per Gutachten die geeigneten Senderstandorte ermittelt habe.
Mit der jetzigen Vorgehensweise habe sich die Stadtverwaltung über geltende Stadtratsbeschlüsse hinweg gesetzt, was ein sofortiges Einschreiten der Rechtsaufsicht unerlässlich mache. Da die Anwohner gegen die Erteilung dieser Baugenehmigung Klage eingereicht hätten, habe die Baugenehmigung noch keine Rechtsgültigkeit und eine Rücknahme der Genehmigung sei ohne Regressansprüche des Antragstellers noch möglich.

Beim Informationsstand in der Coburger Fußgängerzone am 13.11. von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr können sich Interessierte über die aktuelle Situation in Coburg und allgemein über das Thema Mobilfunk informieren. Weitere Informationen unter www.forum-mobilfunk.de.

(die Rechtaufsichtsbeschwerde finden Sie unter "Bekanntmachungen")