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Keine Wegegebühr für Flüchtlinge

Keine Wegegebühr für Flüchtlinge

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2010/02/274451.shtml


Keine Wegegebühr für Flüchtlinge


ilse 28.02.2010 01:27


Flüchtlinge brauchen keine Gebühr zahlen, wenn sie einen Antrag zum Verlassen des ihnen zugewiesenen Landkreises stellen, das ist jetzt richtlich bestätigt. Am vergangenen Freitag verkündete das Verwaltungsgericht Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) das Urteil. Der Richter Harms erklärte, dass es für die Erhebung einer solchen Gebühr von Flüchtlingen keine gesetzliche Grundlage gibt. Die Ausländerbehörde, die der Verhandlung fernblieb, muss Komi E. den Streitbetrag von 10 Euro zurückerstatten.

Der Vizepräsident der Initiative Togo Action Plus hatte 2007 beim Verwaltungsgericht Halle/Saale gegen die Erhebung einer Gebühr von 10 Euro geklagt. Die Ausländerbehörde im Landkreis Saalekreis verlangt diese Gebühr von Flüchtlingen, die den Landkreis verlassen wollen. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland durch die Residenzpflicht wird durch diese Gebühr verschärft.

Schließlich müssen Flüchtlinge in der Regel von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auskommen. Das sind 185 Euro im Monat, die meist in Sachleistungen und Gutscheinen verrechnet werden sowie ein monatliches Taschengeld von 40 Euro in Bar. Da ist eine zusätzliche Wegegebühr von 10 Euro viel Geld. Hinzu kommt die diskriminierende Maßnahme, dass die Flüchtlinge noch dafür bezahlen müssen, wenn sie einen Antrag stellen, damit sie den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen können.

Mit der Ablehnung der Gebühr hat Komi E. einen kleinen Erfolg errungen. Aber noch ist die Residenzpflicht, die einmalig in Europa das Recht auf Mobilität für eine ganze Menschengruppe massiv einschränkt, nicht abgeschafft. Die Klage sollte auch die fortdauernde Residenzpflicht anprangern. Das Urteil hat zumindest Mut gemacht, neue Ziele in Angriff zu nehmen.



http://togoactionplus.wordpress.com/




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von Yossi Wolfson