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Bedingungsform - Konditional

Bedingungsform - Konditional

Der Unterschied zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Bedingungsformulierung liegt in der richtigen Wahl der Verbform.

Lensman scheint sich darauf hinauszumogeln, in seiner, gegen bjk formulierten "Arschloch-Beleidigung" einen Konditionalsatz formuliert zu haben und stellt das "wenn" als Beleg dafür heraus:

Siehe dazu:
Lensman
Erstellt: heute, 14:03 Betreff: Deutsche Sprache, schwere Sprache drucken weiterempfehlen

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"wenn ich dich hier ganz öffentlich ein Arschloch nenne, ist das nicht halb so schlimm wie deine Manipulationen."


Es ist wirklich zu blöd, wenn man immer schlauer sein will als alle anderen und dann so etwas dabei heraus kommt. Ich dachte mir, daß es um diesen Beitrag geht. Danke, daß Sie den Vorwurf endgültig widerlegt haben.


Lensman


Ich darf darauf hinweisen, daß eine, für Lensmans Beleidigung exkulpierende Konditionalform (Bedingungsform), weder für das Verb "nennen", noch für das Wort "sein" von ihm verwendet wurde.

Bei der Bedingungsform ist die Handlung abhängig von bestimmten (genannten oder ungenannten) Bedingungen.
Im Deutschen verwendet man die Umschreibung mit "würden" (z.B. ich würde gehen, wenn...)

Lensman kann sich also nicht auf eine Bedingung ("was wäre, wenn"-Situation) berufen, unter welcher der Textinhalt zur Tatsache mutierte, nur weil er das "wenn" (ein Bindewort) gesetzt hat!

Er hat das "Arschloch" nicht nur als Beleidigung bjk zugedacht, er hat diese auch durch seine Formulierung nicht kaschieren können!


Zitatwiederholung:
Es ist wirklich zu blöd, wenn man immer schlauer sein will als alle anderen und dann so etwas dabei heraus kommt. Ich dachte mir, daß es um diesen Beitrag geht. Danke, daß Sie den Vorwurf endgültig widerlegt haben.

Nein, ich will nicht "schlauer sein, als alle anderen".
Ich nehme zu Lensmans Gunsten an, daß diese Darbietung wohl weniger auf grammatikalische Inkompetenz, als auf eine Freud´sche Fehlleistung zurückzuführen sein dürfte!
Deshalb:
Der Vorwurf hat Bestand!
...und das ist wirklich nicht so blöd, wie Lensman erneut als Tatsache unterstellt.
Allerdings fühle ich mich nicht mit "man" angeredet, betroffen und daher nicht beleidigt!

Baba Yaga

Gut gebrüllt Löwe

und bjk hat ja in einem anderen Beitrag bereits "bewiesen", daß Rufmord kein Vebrechen ist.

Herausreden brauche ich mich trotzdem nicht. Schauen Sie doch mal nach, ob Sie unter dem Begriff "subjektiver Tatbestand" auch so eine feine Abhandlung finden. Kleiner Tip: nicht Ihre subjektive Meinung ist dabei maßgeblich, sondern die des Angeklagten.


Lensman