Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten - Innenpolitik

Die neoliberale rotgrünschwarzgelbe Schweinebande

b.j.k.....




@Gast mit der IP: 80.136.222.41





ein bemerkenswerter Beitrag aus einem anderen Forum!



Die PDS-Senatoren in Berlin sind nun vollends in eine Falle gegangen. Sie haben die Hartz IV-Gesetze als Senatoren für Arbeit und Soziales zu exekutieren. Die Gratwanderung - Regierung und Opposition zugleich - kann nicht mehr durchgehalten werden. Die Senatoren erklären mehr oder weniger verhüllt ihre Bankrotterklärung hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Hartz IV.
Und können doch nicht garantieren, daß für alle 30 000 erwerbslosen Bewerber unter 25 Jahren ein konkretes Arbeitsplatzangebot gemacht werden kann. Mit dem 1. Januar 2005 werden die Sozialämter völlig überlastet sein mit den Zehntausenden von Anträgen auf Arbeitslosengeld II., in denen die Bittsteller ihrer gesamte Privatsphäre ausbreiten müssen.
Ob die Computerprogramme zur Erfassung der Menschen, die auf Sozialhilfeniveau gebracht werden sollen, überhaupt funktionieren werden, steht in den Sternen.

Hören wir an, was Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner zur Eröffnung eines Interviews über die Umsetzung von Hartz IV zu sagen weiß:
"Für mich wäre zumutbar, Miniermottenlaub einzusammeln, weil es einen ökologischen Sinn hat. Unzumutbar ist es meines Erachtens, im Tiergarten den Grill-Dreck anderer Leute aufzusammeln." ("Berliner Zeitung", 15.7. 2004, S. 21)
Ist das nicht kläglich? Zur Erläuterung: Die Miniermotte ist der Schädling, der das Kastanienlaub gefressen hat. Im Winter wird das Laub von Schnee bedeckt sein. Im Tiergarten grillen vor allem unsere türkischen Mitbürger -will die Senatorin da an irgendetwas appellieren?

"Und was ist ein angemessener Wohnraum - 60 Quadratmeter?"
H. K.-W.: "Das kann ich so pauschal nicht beantworten."
Scharping mit seiner Verwechslung von Brutto und Netto war ein Waisenknabe dagegen.
Noch ein Zitat: "Wir wissen aber noch nicht, wie viel Geld es gibt und welche Programme wir auf den Weg bringen können."

Mit Verlaub gesagt, und ich habe so ein Wort in diesem Forum noch nie in den Mund genommen und werde wahrscheinlich vom Administrator verwarnt: Das ist Scheiße!
Selbst wenn die Senatoren jetzt aus der Koalition ausscheiden würden, würde die Partei in Berlin nicht mehr an politischem Boden gewinnen.

Für die PDS ist es eine historische Niederlage, die man sich nur noch nicht angesichts recht günstiger Wahlergebnisse in Thüringen eingestehen will.

Und was müssen sich nicht all jene Bürger anhören, die gegen den Sozialabbau vorgehen wollen, dabei aber auf die Hemmung der PDS in ihrer Doppelrolle als Regierung und Opposition zugleich verweisen.

Dabei habe ich noch gar nichts geschrieben über die Ursachen und nicht das Wort von der "Machtverliebtheit", weil meines Wissens nicht voll zutreffend, in den Mund genommen. Wie wird die Wahlerinitiative noch von einigen selbstherrlichen PDS-Funktionären beschimpft.

Sicher wurde mit der Senatsbeteiligung in einer bestimmten Situation 2001 dem Wählerwillen entsprochen. Man hätte aber danach erkennen müssen, worin die Gefahren einer solchen Regierungsbeteiligung bestehen und die Grenzen ziehen müssen: bis hierher mit uns und nicht weiter, dann sehen wir unseren Auftrag als überschritten an. Der PDS-Wähler wird gewiß nicht die Exekution von Hartz IV verlangt haben.

Ich sehe mit großer Sorge dem Zeitpunkt entgegen, da die von Hartz IV Betroffenen erwachen. Da kann sich der Senat an diesem Wintertag des 1.1. 2005 warm anziehen und schon einmal seine Polizei in Bereitschaft halten.

Michael






Michaels Analyse und Bestandsaufnahme findet meine volle Zustimmung! Nicht nur was die Berliner Details angeht sondern auch insbesondere was "selbstherrliche" PDS-Funktionäre betrifft! Entsprechenden "Anschuungsunterricht" erhält man leider täglich im PDS-Forum.

Um so mehr gilt gerade für uns Berliner untenstehende Aufforderung:

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!


bjk

Re: b.j.k.....- Bestandsschutz?

Hallo, BJK!

Die gravierenden Veränderungen, welche bei der Arbeitslosenhilfe durch die Zusammenlegung mit der Sozialhilfe entstehen, führen zur faktischen Abschaffung der AH.

Diese AH war aber gebunden an das Arbeitslosengeld, für welches Zwangsbeiträge in einer jeweils festgesetzten Höhe zu bezahlen waren.
Es besteht demnach ein "Vertrag" zwischen den Beitragszahlern und der Bundesanstalt für Arbeit (jetzt in Bundesagentur umbenannt).
Das bedeutet z.B., daß weder die abhängig Beschäftigten noch der Staat einseitig aus der Arbeitslosenversicherung mit all ihren Regelungen aussteigen können.
Die "Vertragspartner" - hier Beitragszahler und Bezugsberechtigte und dort der Staat -, gebunden sind an die bisherigen gesetzlichen Vereinbarungen.
Was diese rotgrüne Regierung mit Hartz IV beschließen ließ, ist nicht nur ein Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben sondern m.E. Betrug im ganz großem Stil!

Bei jeder anderen, neuen, belastenden Veränderung in der Gesetzgebung ist es erforderlich, daß es "Übergangsfristen" und Übergangsregelungen gibt, welche die erworbenen "Bestandsrechte" der Betroffenen unangetastet lassen müssen.
Analog gesehen, kann es eigentlich m.E. nicht möglich sein, daß die Arbeitslosenhilfe in der bisherigen Forum und in Anknüpfung an das Arbeitslosengeld für alle "alten" Antragsberechtigten und auch für die bisherigen Beitragszahler gestrichen wird ("zusammengelegt wird").
Schließlich haben sich alle Zwangs-Einzahler auf die Regelungen verlassen müssen, weil sie dafür die entsprechenden Leistungen erbringen mußten.

Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen:
Wenn jemand auf Rentenbasis ein Grundstück erwirbt und jahrelang die Rente an den Voreigentümer bezahlt, um das Grundstück zu erwerben, dann kann der ehemalige Eigentümer und Rentenbezieher nicht irgend wann "Ätsch" sagen, es sich anders überlegen und das Grundstück entschädigungslos zurückfordern!

Ich hatte micht schon damals gewundert, als die maximale Bezugszeit für das Arbeitslosengeld gekappt und auf maximal 12 Monate begrenzt wurde, ohne daß man etwas von Prozessen und Klageanträgen der Betroffenen und der Versicherten gehört hatte!

Die neuerliche Begrenzung der Leistungen auf ein Jahr, stellt daher m.E. eine "Zwangsenteignung" dar, für alle, welche bereits in das Beitragssystem einzahlten!

BJK, hast Du irgend wo davon gehört, daß bereits Klagen zur Mißachtung des "Bestandsschutzes" und der mit der Einzahlung erworbenen Rechte gibt?

Diese Klagen müßten m.E. bei den Sozialgerichten anhängig sein, aber ggf. auch bei den Verwaltungsgerichten (da es um Form- und Vertragsverstöße geht)?

Gute Nacht
Baba Yaga

Re: Bestandsschutz




Liebe Baba,

Deine Gedankengänge sind für die Widerspruchsbegründung in Bezug auf Hartz IV sehr hilfreich! Wie Du ja weißt, bin ich dabei, einen detaillierten Muster-Widerspruch auszuarbeiten. Die Anregung hierzu gab mir die Initiative Anti-Hartz-Bündnis NRW. Deren Muster-Widersprüche hatte ich hier im Thread ja schon eingestellt.

Ich kann jedem Betroffenen wirklich nur empfehlen, unbedingt vorsorglichen Widerspruch gegen AlHi-Leistungs- oder Änderungsbescheide einzulegen, die zum 31.12.2004 auslaufen! Dieser schriftliche Widerspruch muß unbedingt innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Arbeitsamt abgegeben werden. Die detaillierte Begründung kann dann sehr viel später nachgereicht werden.

Hier noch einmal das Musterschreiben vom Anti-Hartz-Bündnis NRW:


Muster eines Widerspruchs-Schreibens zwecks Fristenwahrung, Begründung kann nachgeliefert werden:



aus: http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de/widerspruch_bsp.html

--------------


Absender:

......................

......................

......................



An das Arbeitsamt
- Agentur für Arbeit -

.........................
PLZ Ort




Betr.: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom...........

Kunden-Nr.: .......................



Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren oben genannten Bescheid lege ich hiermit

Widerspruch
ein.

Begründung: Die Streichung der Arbeitslosenhilfe ist rechts- und verfassungswidrig; damit ist auch die Befristung der Bewilligung bis 31.12.2004 rechtswidrig.

Eine ausführlichere Begründung sowie weitere Widerspruchsgründe werden nötigenfalls nachgereicht.

Wegen der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist eine Fülle von Widerspruch- und Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu erwarten.
Daher bin ich damit einverstanden, daß Sie das Verfahren bis auf weiteres ruhen lassen.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüssen,

Ort und Datum:...........................


...........................
(Unterschrift)



Sobald ich alle relevanten Informationen zur Begründung dieses Widerspruchs zusammengetragen habe, stelle ich sie hier im Forum ein, denn


Widerstand gegen die rotgrünschwarzgelben Sozialräuber

ist allererste Bürgerpflicht!


Gruß
bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
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Aktionen gegen Hartz IV in Berlin



kopiert aus: http://politbuero.info/forum/phpBB2/viewtopic.php?p=8315#8315


Arbeitsamtsaktionen


Ab dem 19.7. werden von den Arbeitsagenturen die ALG II-Anträge verschickt.
Wir protestieren an diesem Tag gegen Hartz IV


Arbeitsamtaktionen am Montag, d.19.7. ab 10 Uhr

Arbeitsamt Süd: Neukölln, Sonnenallee 282 (u.a. mit der Erwerbsloseninitiative Piquetero)
Arbeitsamt Süd-West: Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92 (u.a. mit ELVIS, Erwerbslosenversammlung in Schöneberg)
Arbeitsamt Müllerstr.: Wedding, Müllerstr.16 (u.a. mit der attac-Projektgruppe Agenda 2010 und Gegeninformationsbüro Weg mit der Agenda 2010)
Arbeitsamt Nord: Charlottenburg-Wilmersdorf, Königin-Elisabeth-Str. 49
Arbeitsamt Mitte: Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenstr.90 (u.a. IG Bau)
Arbeitsamt Ost: Lichtenberg, Gotlindestr. 93 (u.a. IG Metall)

Aktivisten von Anders arbeiten sind verteilt an den Arbeitsämtern Süd, Nord und Müllerstr.

Vor den Arbeitsämtern wird Infomaterial verteilt, Anträge gibt es zur Ansicht, Tips für die Ausfüllung der ALG II-Anträge werden gegeben und Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt.


19.07.2004, 10:00 Uhr
Berlin





Selbstverständlich bin ich dabei!

bjk

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Procedere, wie ALG II um ein halbes Jahr verzögert wird




Alle Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen, denen ab Januar 2005 der abgrundtiefe Absturz in die politisch gewollte Armutsfalle dank ALG II droht, können ihren bisherigen in der Regel deutlich höheren Leistungsbezug ganz legal noch um ein halbes Jahr verlängern. - Und zwar, wenn sie bei ihrem Arbeitsamt einen Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III stellen.

Resigniert werden einige vielleicht einwenden, sie hätten doch weder die finanziellen Mittel noch die notwendigen Fähigkeiten bzw. fachlichen Voraussetzungen, eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft erfolgreich auszuüben. Nun, das Arbeitsamt verlangt weder eine Erfolgsgarantie noch eine Dauerhaftigkeit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Im Falle des Scheiterns noch innerhalb des ersten halben Jahres meldet man sich rechtzeitig wieder arbeitslos und ist in den "alten neuen" Stand zurückversetzt, das heißt, mensch erhält bei erneuter Arbeitslosen-Meldung bis spätestens am 30.06.05 ab dem 01.07.05 erneuten Leistungsbezug, nämlich auf jeden Fall das ALG II, dessen Beginn mensch so erfolgreich um ein halbes Jahr verzögert hat. Meines Wissens - aber hierüber muß ich mich erst noch genauer informieren - hat jede/r Selbstständige, der wann und warum auch immer aufgeben muß, auch immer Anspruch auf staatliche Fürsorge, zur Zeit nennt sich das ja noch Sozialhilfe (=Fürsorge) und ab 01.01.05 heißt das neue zusammengelegte Sozialgeld dann ALG II (= diskriminierende Fürsorge nunmehr für Millionen), ein staatliches Schandgeld, das zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben ist!

Doch zurück zum oben genannten Überbrückungsgeld-Antrag, kreatives Selbstbewußtsein ist eigentlich die einzige Voraussetzung hierfür. Vielleicht entdeckt der eine oder die andere bei sich darüberhinaus sogar bisher ungeahnte Fähigkeiten, die eine neue berufliche Chance durchaus realistisch werden lassen. Zumindest hat mensch sich aber für ein zusätzliches halbes Jahr den "alten" höheren Leistungsbezug zuzüglich der bisher vom Arbeitsamt gezahlten Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gesichert. Wer über 58 Jahre alt ist, kann sogar überlegen, ob es sich lohnt, in der Selbstständigkeit überhaupt noch Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Auskunft hierüber sollte mensch bei seinem Rentenversicherungsträger einholen. In der Krankenversicherung sollte mensch dann auch den einfachsten Tarif wählen, also keinesfalls etwa einen mit Krankentagegeld. Denn wie überall ist es besonders hier wichtig, vorher stets das Kleingedruckte zu lesen!

Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, gibt es viele, - sogar viele, die keinen Kapitaleinsatz erfordern. Mensch kann Freie/r Journalist/in, Verkaufsberater/in, Job-Trainer/in für alle möglichen Tätigkeiten, Hausverwalter/in und vieles mehr ausüben wollen, die keinerlei Startgeld und auch keine von irgendeiner Stelle geprüfte Qualifikation erfordern. Der kreativen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Das Arbeitsamt will nur wissen, ob und welche "Geschäftsidee" die geplante Selbstständigkeit begründet. Wichtig dabei ist, stets die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber zu verneinen! Denn dann wäre Scheinselbstständigkeit gegeben und das Überbrückungsgeld kann verweigert werden. Das "eigene Auftreten am Markt", also die Unabhängigkeit in örtliche, zeitliche als auch inhaltlich-fachliche Weisung sowie in der Preisgestaltung müssen unbedingt betont und diesbezügliche Fragen auf dem Antragsformular entsprechend werden! Jede/r Selbstständige weiß aber, die Preise wie auch alles andere werden ihm/ihr in der Regel diktiert - - - doch psssst! Übrigens eigene Mitarbeiter sind z.B. gerade bei Freiberuflern nicht zwingend, ebensowenig wie besondere Geschäftsräume außerhalb der eigenen Wohnung.

Außer der Geschäftsidee ist auch eine Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Diese fachkundige Stelle kann die IHK, die Innung oder Handwerkskammer, ein Fachverband, ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ähnliches sein. Wen mensch letztlich wählt, sollte mensch vor allem danach entscheiden, ob und wieviel Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Zu empfehlen sind auch sogenannte Informationsveranstaltungen des Arbeitsamtes bezüglich Existenzgründung. Nicht zu empfehlen sind Geschäftsideen, die nennenswerten Kapitaleinsatz erfordern. Denn dann ist das Risiko des Scheiterns ggfs. auch noch sehr teuer, oft auch leider so teuer, daß man der verhängnisvollen dauerhaften Schuldenfalle aus eigener Kraft nicht mehr entrinnen kann.

Übrigens ganz wichtig ist, die Selbstständigkeit ab dem 31.12.2004 beginnen zu lassen, denn ab dem 1. Januar ist es zu spät, um den Vorteil des "alten" Leistungsbezuges noch nutzen zu können! Der Gesetzgeber hat hinterhältigerweise zum 01.01.05 alle diesbezüglichen Sozialgesetze außer Kraft gesetzt. Nämlich neben dem § 57 und anderen auch den § 428 SGB III, der alle über 58jährigen Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen vom "Arbeitsmarkt" bei AlHi-Bezügen bis zum kürzungsfreien Renteneintritt "freigestellt" hatte. Der Staat hat sich auch hier kraft seiner Macht schändlich und mißbräuchlich aus der sozialen Verantwortung und den geschlossenenen Verträgen hinausgestohlen!

Dieser Beitrag richtet sich also auch insbesondere an alle über 58jährigen, die ihre in langen Arbeitsjahren regulär!!! erworbenen Leistungsansprüche mit Hilfe des vorgestellten Procedere noch ein halbes Jahr länger vor den Sozialräubern "retten" können. Doch noch einmal und ganz wichtig, der Beginn der Selbstständigkeit muß unbedingt der 31.12.2004 sein!


Widerstand gegen

die rotgrünschwarzgelben Sozialräuber

ist allererste Bürgerpflicht!


bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
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Neues vom Anti-Hartz-Bündnis NRW

Betreff: Hartz IV und der Datenschutz. Viele weitere Gruende, H IV zu stoppen.
Absender: "Anti-Hartz-Buendnis NRW"
Empfänger: "Gegen Sozialkahlschlag"
Datum: 28. Jul 2004 10:31


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Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
liebe Freundinnen und Freunde!

Die folgenden Sätze können wesentlich mit dazu beitragen, daß Hartz IV gestoppt
und zurückgenommen wird:

"Die auf den Fragebögen und Formularen zum ALG II vorliegenden Verstöße gegen
den Datenschutz sind noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Die Auswirkungen
von Hartz IV gehen viel weiter.
Hartz IV bedeutet die strukturelle, systematische und institutionalisierte Aufhebung
des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei vielen Millionen von
Menschen.
Die mit Hartz IV einhergehenden Verletzungen des Rechtes auf informationelle
Selbstbestimmung haben schwerwiegende, äußerst negative Folgen und
Auswirkungen auf die betroffenen Bürger und die gesamte Gesellschaft."

Das ist die Kernaussage eines Papieres der Verbraucherorganisation
"ConsumentenBund e.V." zum Thema Hartz IV. Im Anhang findet ihr das Papier als
rtf-Datei.
Bitte tragt mit dazu bei, diese Überlegungen zu verbreiten. Denn damit wird deutlich,
daß es bei Hartz IV nicht nur um die Verarmung von Millionen geht, sondern auch
um die demokratischen Freiheitsrechte fast aller Bürger. Damit können auch Bürger-
und Menschenrechtsorganisationen zu Verbündeten im Engagement gegen Hartz IV
werden!
In der "jungen Welt" von heute (28.7.) findet Ihr auch eine Zusammenfassung des
Papieres sowie weitere Meldungen zum Thema.
Setzt Euch mit dafür ein, daß Hartz IV gestoppt und zurückgenommen wird!

Schöne Grüsse und einen schönen Tag noch,
Gunnar

Bitte schaut auch immer mal wieder auf die Website des
Anti-Hartz-Bündnisses NRW:

http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de

e-mail: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info'+String.fromCharCode(64)+'anti-hartz-buendnis-nrw'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');support@anti-hartz-buendnis-nrwde




--------------------------------------------------------------------------------

Der folgende Teil dieser Nachricht enthält einen Anhang im
sogenannten Internet MIME Nachrichtenformat.
Wenn Sie Pegasus Mail oder ein beliebiges anderes MIME-kompatibles
Email-System verwenden, sollte Sie den Anhang mit Ihrem Email-System
speichern oder anzeigen können. Anderenfalls fragen Sie Ihren Administrator.

The following section of this message contains a file attachment
prepared for transmission using the Internet MIME message format.
If you are using Pegasus Mail, or any another MIME-compliant system,
you should be able to save it or view it from within your mailer.
If you cannot, please ask your system administrator for assistance.

---- Datei Information/File information -----------
Datei/File: datenschutz.rtf
Datum/Date: 28 Jul 2004, 10:20
Größe/Size: 14458 bytes.
Typ/Type: MS-Richtext


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Hartz IV zerstört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung!

Die auf den Fragebögen und Formularen zum ALG II vorliegenden Verstöße gegen den Datenschutz sind noch nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Die Auswirkungen von Hartz IV gehen viel weiter.
Hartz IV bedeutet die strukturelle, systematische und institutionalisierte Aufhebung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei vielen Millionen von Menschen.

Die mit Hartz IV einhergehenden Verletzungen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung haben schwerwiegende, äußerst negative Folgen und Auswirkungen auf die betroffenen Bürger und die gesamte Gesellschaft.

In unserer Gesellschaft haben wir eine weitgehende Trennung der Lebensbereiche „Arbeiten“ und „Wohnen“, bzw. genaugenommen „Arbeiten“ und „Privatleben“. Diese Trennung ist ein wesentliches Grundmerkmal unserer Gesellschaft und zugleich eine wichtige demokratische Errungenschaft gegenüber den Strukturen der Feudalgesellschaft!

Der Bereich Arbeit ist fremdbestimmt, unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der Privatbereich ist selbstbestimmt. Jeder kann sich die Wohnung suchen, die ihm gefällt, kann mit der Person zusammenziehen, mit der er möchte, kann sein Privatleben so gestalten, wie er
bzw. sie es möchte, und all das geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Wer will, kann die Bereiche „Arbeit“ und „Privatleben“ weitgehend voneinander trennen. Das stimmt auch exakt mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung überein.

Bisher findet sich diese Trennung von Arbeit und anderen Lebensbereichen auch in der Struktur der Behörden und Verwaltungen wieder.

Für den Bereich „Arbeit“ war das Arbeitsamt als Bundesbehörde zuständig, für den Bereich „Wohnen“ sind es die kommunalen Wohngeldämter bzw. im Bedarfsfalle die Sozialämter.
Diese Behörden haben bisher vollständig voneinander unabhängig organisierte und im Regelfall auch nicht verknüpfte Datenbestände.
Im Sinne und Interesse des Datenschutzes und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung ist diese Trennung völlig richtig und darüber hinaus auch bedeutsam und wichtig!

Eben nicht „nur“ per Datenschutzregelungen, sondern institutionell, durch die Verteilung unterschiedlicher Aufgaben auf unterschiedliche Behörden, war bisher für ein hoher Maß an Schutz persönlicher Daten gesorgt.
Die institutionelle Trennung von Sozialamt und Arbeitsamt, die institutionelle Trennung von „Arbeiten“ und „Wohnen“ war und ist bisher noch ein Garant für viele Freiheitsrechte!


Strukturen der Feudalgesellschaft kehren zurück!

Mit Hartz IV aber wird das vollständig anders! Denn alle Daten einer Person, aus dem beruflichen Bereich genauso wie auch aus dem Privatbereich, laufen in Zukunft bei einer Stelle zusammen und werden auf Dauer gespeichert.

Die zukünftigen Arbeitsvermittlungen, egal von wem sie betrieben werden, haben Informationen aus allen Lebensbereichen über die Arbeitssuchenden.

Gerade die Verknüpfung von Daten aus unterschiedlichen Bereichen stellt stets eine besondere Bedrohung für den Datenschutz und für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Die sogenannten Fallmanager haben alle, aber auch alle Informationen über einen Menschen. Sei es über Erkrankungen, sei es über Partnerschaften oder sexuelle Vorlieben, sei es über berufliche Qualifizierung oder berufliche Probleme – der „Big Brother“ Fallmanager weiß alles, beobachtet alles, wertet alles aus, und zwar unter dem Gesichtspunkt möglicher Kosteneinsparungen und möglichst des Hinauswurfs aus dem Leistungsbezug!

Die zukünftigen Datenbanken bei den Agenturen für Arbeit, bei den Kommunalen Arbeitsvermittlungen oder den Arbeitsgemeinschaften enthalten Daten sensibelster Art aus allen Lebensbereichen in einem Datensatz!

Damit wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das bisher durch die Trennung der Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen gewährleistet war, für eine großen Teil der Bevölkerung faktisch liquidiert.

Darüber hinaus ist bis heute weitgehend unklar, in welcher Rechtsform zukünftig die Vermittlung und Verwaltung der Bezieher des ALG II stattfinden wird. Je nach Bundesland oder sogar Kommune liegt die Erfassung und Verwaltung und Auswertung der Daten bei den Kommunen, bei Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, teilweise allein bei der Agentur für Arbeit.
Diese Zersplitterung auf unterschiedliche Institutionen, je nach Stadt, je nach Bundesland, macht eine effektive Regelung und Kontrolle des Datenschutzes vollends unmöglich.

Hartz IV bedeutet durch die Aufhebung der institutionellen Trennung der Bereiche Arbeit und Privatleben eine immense Gefahr nicht nur für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Hartz IV ist eine riesige Bedrohung für alle demokratischen Freiheitsrechte.

An zwei Beispielen sollen konkrete mögliche Auswirkungen geschildert werden:

Bereich Wohnen / Mietkonflikte:

Wie bereits gesagt, sind in unserer Gesellschaft die Bereiche „Wohnen“ und „Arbeiten“ weitgehend getrennt. Viele Menschen wohnen weit weg von ihrer Arbeitsstelle. Es geht den Arbeitgeber nichts an, wie und wo man wohnt, und es geht den Vermieter (außer evtl. beim Abschluß eines Mietvertrages) nichts an, wo man arbeitet.

Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung kann gerade bei Hartz IV eine Fülle negativer Folgen für die Betroffenen haben. Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben ein berechtigtes Interesse daran, daß gerade der Vermieter nichts vom Status der Arbeitslosigkeit erfährt. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger haben in dieser Gesellschaft ein sehr negatives Image. Dies hat mit der Realität nichts zu tun, wird aber von den Medien genauso wie von den Politikern systematisch geschürt.

Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, die offiziell als „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ verharmlost und verkauft wird, wird dem Stigma der Arbeitslosigkeit noch das Stigma des Sozialhilfeempfängers draufsetzt.

Konkret bedeutet Hartz IV für Empfänger von ALG II, daß die Vermieter grundsätzlich darüber informiert werden, daß der Mieter bzw. die Mieterin den Status „arbeitslos“ und, schlimmer noch, den Status „Empfänger von ALG II“ (also: „bettelarm“) hat.

Diese Information liegt nicht nur an einem schlecht formulierten oder unglücklich gestalteten Fragebogen, sondern ist systematisch in Hartz IV integriert, ist Kernbestandteil von Hartz IV !

Es gibt – und zwar in jeder Beziehung nachvollziehbar – eine Fülle von Menschen, die in ihrem Umfeld, in der Nachbarschaft, auch und gerade vor allem dem Vermieter gegenüber verschweigen, daß sie arbeitslos sind.

Sie zahlen pünktlich ihre Miete, und es geht es den Vermieter überhaupt nichts an, daß das Geld dafür nicht von einer Firma, sondern in Form von Arbeitslosenhilfe, einer Lohnersatzleistung, vom Arbeitsamt kommt.

Und bisher gab es auch keinerlei Veranlassung und auch keinerlei Grundlage dafür, daß der Vermieter diese Information über den Mieter erhielt.Das Arbeitsamt wußte nicht, wer der Vermieter ist, und es ging das Arbeitsamt auch nichts an.

Auch beim derzeitigen Wohngeld erhält der Vermieter letztlich nur die Information: „Im Verhältnis zur Wohnungsmiete relativ niedriges Einkommen“, was angesichts der Höhe der Wohnungsmieten ja auch für sehr viele Menschen mit Arbeit zutrifft. Diese Daten bezüglich Wohngeld liegen zudem bei den von den Arbeitsämtern völlig getrennten kommunalen Wohnungsämtern.

Gerade vom Vermieter gibt es eine Fülle von Abhängigkeiten. Ein Mietverhältnis beinhaltet ein beträchtliches Konfliktpotential.
Jetzt erhalten die Vermieter institutionalisiert und per gesetzliche Regelung eine zusätzliche, bisher nicht vorhandene Information über die Mieter. Eine Information, die eine Fülle von Diskriminierungs- und Benachteiligungsmöglichkeiten eröffnet.

Das kann schon eine gesprächsweise Mitteilung in die Nachbarschaft sein, der Betroffene sei arbeitslos – und wer kann es denn schon nachweisen, daß es der Vermieter war, von dem diese Information kam? Das kann gehen bis zur Information an das Gericht im Falle eines Kündigungsprozesse. Im Falle von Konflikten zwischen Vermieter und Mieter wird diese Information zur Waffe in der Hand des Vermieters..
Eine Fülle subtilerer, aber genauso wirksamer Diskriminierungen ist denkbar und wird geschehen.


Bereich Sexualität:

Die gerade erreichte Liberalisierung im Bereich Sexualität wird via Hartz IV ausgehebelt. Mit Hartz IV ist die Freiheit, mit wem welchen Geschlechtes man zusammenwohnen möchte, am Ende und faktisch liquidiert.

Mit den sogenannten „Bedarfsgemeinschaften" wird nicht nur eine Haftung bzw. Heranziehung zum Unterhalt von Mitbewohnern gegenüber den bisherigen Regelungen verschärft, vereinfacht und wahrscheinlicher gemacht, darüber hinaus werden penibel Daten erhoben und über Jahre und Jahrzehnte hin gespeichert. In diesem Sinne und in diesem Bereich führt Hartz IV zu einem gesellschaftspolitischen Rollback, den sich bisher niemand auch nur im entferntesten ausmalt.


Fazit:

Mit Hartz IV untrennbar verknüpft sind massive Verletzungen des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Dies ist sehr konkret und beinhaltet eine Fülle nachteiliger Auswirkungen auf die Betroffenen.

Handeln der Datenschutzbeauftragten erforderlich!

Wir halten es für unbedingt erforderlich, daß die Datenschutzbeauftragten des Bundes und Länder in klarer Form und sehr entschieden gegen Hartz IV Stellung beziehen.

Bei Hartz IV geht es nicht nur um die schlechte Formulierung eines Formulars, sondern Hartz IV bedeutet von seiner ganzen Struktur her die Entziehung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung; potentiell bei den 90% der Bevölkerung, die abhängig beschäftigt sind. Allen Erfahrungen nach werden restriktive Regelungen für Teilgruppen der Gesellschaft nach der Einführung auf immer mehr Menschen ausgedehnt.

Der Arbeitsmarkt ist nicht statisch, sondern in ständiger Bewegung: Jährlich verlieren etwa eine Million Menschen ihren Arbeitsplatz, etwa 800 000 finden einen neuen (zu oft deutlich schlechteren Bedingungen als zuvor). Von Arbeitslosigkeit und von Hartz IV betroffen sind also insgesamt weit mehr Menschen als die Zahl von rund 5 Millionen „offiziell“ Arbeitslosen.

Bezogen auf Hartz IV heißt das, daß sich in wenigen Jahren Datenbestände von mindestens 10 Millionen Menschen ansammeln werden. Datenbestände mit noch weit detaillierteren und geprüfteren Daten, als bei der Volkszählung 1987. Diese ist am Widerstand der Bevölkerung und am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Selbstbestimmung gescheitert.

Hartz IV ist faktisch eine Neuauflage der Volkszählung, mit der ein ganz erheblicher Anteil der Bevölkerung erfaßt werden soll.

Die Verweigerung der Zählung ist zudem diesmal gekoppelt an die Strafe des Hungerns!

Hartz IV trifft qualifizierte, langjährig Beschäftigte!

Hartz IV trifft nicht die traditionell Arbeitslosen – Menschen mit geringer Qualifikation – sondern gerade Menschen aus qualifizierten Berufen, mit hochwertiger Ausbildung und Berufserfahrung. Hartz IV ist unter anderem die staatliche Reaktion auf die Tatsache, daß die Firmen in den letzten Jahren zunehmend immer mehr langjährig Beschäftigte, gut verdienende Mitarbeiter kündigen. Diese haben über viele Jahre hin hohe Beiträge an die Arbeitlosenversicherung bezahlt.

Gerade denen werden mit der Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld diese Versicherungsleistungen vorenthalten!
Hartz IV trifft den Facharbeiter, der dreißig Jahre lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sich mühsam und liebevoll ein Häuschen gebaut und es gerade zum größten Teil abgezahlt hat.

Hartz IV trifft den Angestellten, der 30 Jahre hinterm Ladentisch gestanden hat und sich für ein sorgenfreies Alter viel von seinem Gehalt für eine Lebensversicherung abgeknapst hat. Hartz IV bedeutet Enteignung des mühsam ersparten Hauses, der mühsam ersparten Alterssicherung.

Allenfalls ironisch und als makabre Ergänzung kann man dabei noch sehen, daß es sich bei denen, die von Hartz IV vor allem betroffen sind, um die Stammwählerschaft der SPD handelt.

Breiter Widerstand kann Hartz IV kippen!

Eine breite Widerstandsbewegung, ähnlich wie bei der Volkszählung, hat gute Argumente und gute Aussichten, Hartz IV zu kippen. Die Forderung der Stunde lautet: Hartz IV stoppen und zurücknehmen!

(c) ConsumentenBund e.V. 2004

Viele weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der folgenden Website:
http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de
e-mail: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'info'+String.fromCharCode(64)+'anti-hartz-buendnis-nrw'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');support@anti-hartz-buendnis-nrwde

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!

Neue Schweinerei im Konzept von Hartz IV aufgedeckt!

kopiert aus: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,310763,00.html



HARTZ-IV-REFORM


Krankenversicherung nicht inklusive


Die Reform der Arbeitslosenhilfe sorgt weiter für Ärger bei den Betroffenen. Ein Teil der Langzeitarbeitslosen wird vom kommenden Jahr an selbst für die Krankenversicherung aufkommen müssen.

Siegburg/Berlin - Diejenigen, die künftig wegen eigenen Vermögens kein Arbeitslosengeld II erhalten, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern, sagte Michaela Gottfried vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Nach Schätzungen der Bundesregierung werden etwa 469.000 der rund zwei Millionen Bürger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nicht als bedürftig eingestuft werden. Damit bekommen sie laut VdAK auch kein Geld von der Arbeitsagentur und fallen deshalb aus der bisher mit der Finanzhilfe verbundenen Pflichtversicherung heraus.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Sachverhalt mittlerweile bestätigt. Wenn nach Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse fest stehe, dass keine Bedürftigkeit vorliege, "dann ist auch sicher gestellt, dass das Einkommen reicht, um auch die Krankenkassenbeiträge zu zahlen", sagte Ministeriumssprecherin Andrea Weinert. Sie konnte allerdings nicht sagen, wie viele Langzeitarbeitslose voraussichtlich mit der Mehrbelastung rechnen müssen.

Weinert verwies jedoch darauf, dass ein Teil der Arbeitslosen über die Krankenkasse des verdienenden Ehegatten abgesichert sei. Alleinstehende müssten sich allerdings freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, zu einem Mindestbeitrag von 115 Euro im Monat, der bei Einnahmen aus Zinsen oder Mieten noch steigen könne.





Jetzt erst recht:


Widerstand und ziviler Ungehorsam


gegen diese rotgrünschwarzgelbe Sozialräuberbande


ist allererste Bürgerpflicht!


bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!

und noch eine Schweinerei! Clement bestiehlt AlHi-Empfänger!



kopiert aus: http://www.n-tv.de/5355011.html




Arbeiterverräter, Lügenbeutel und Sozialräuber
- so möchte SPD-Clement wohl sicher nicht genannt werden
- - - aber ... ... ...


Pech für Arbeitslose


Clement streicht den Januar


Ungeachtet der Kritik aus den Reihen von SPD und Grünen will Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) den bisherigen Beziehern von Arbeitslosenhilfe die Januar-Auszahlung des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) streichen.

Zur Begründung sagte Clement, dass Arbeitslosenhilfeempfänger Anfang Januar nicht als bedürftig gelten könnten, weil sie Ende Dezember das letzte Mal Arbeitslosenhilfe erhielten. "Er oder sie bekommt dann die Mittel (Arbeitslosengeld II) natürlich zum 1. Februar", so Clement.

Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld werden bislang am Ende eines jeweiligen Monats gezahlt. Dagegen wird das neue ALG II wie die bisherige Sozialhilfe zum Monatsanfang gezahlt. Clement erklärte, die Arbeitslosenhilfe für Dezember werde zwar Ende des Monats gezahlt, diene aber dem Lebensunterhalt im Folgemonat. "Das Geld wird dafür ausgezahlt, dass man damit den Januar bestreitet." Rechtlich stimmt das nicht: Die Arbeitslosenhilfe für den Dezember wird Ende Dezember ausgezahlt.

Hintergrund ist ein Verordnungsentwurf aus dem Haus von Clement. Darin ist vorgesehen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe, die ab Jahresanfang unter das neue ALG II fallen, für Januar keine Zahlung erhalten. In dem Entwurf wird dies damit begründet, dass laufende Einnahmen, "die in den letzten fünf Kalendertagen eines Monats zufließen", dem Folgemonat zuzurechnen seien.

Durch eine "Sonderregelung" soll aber sicher gestellt werden, dass für die Betroffenen trotzdem Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden. Nach dem Gesetz setzt auch dies bislang die Bedürftigkeit voraus. "Alle werden auch durch die Zeit voll versichert sein", sagte Clement.

Über die Nicht-Zahlung des Arbeitslosengeldes II im Januar hatte es bei der Kabinettsklausur in Neuhardenberg eine Kontroverse zwischen SPD-Chef Franz Müntefering und den Grünen einerseits sowie Clement andererseits gegeben. Der Minister wurde beauftragt, eine Lösung vorzulegen. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer hatte bekräftigt, die Grünen und die SPD-Fraktion bestünden auf einer Übergangsregelung, die gewährleiste, dass Arbeitslosenhilfeempfänger keinen Monat einbüßten.

Zum 1. Januar 2005 werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum ALG II auf Höhe der Sozialhilfe zusammengelegt. Davon betroffen sind etwa 2,2 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe und rund eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger.





Es geht nicht anders:


Widerstand und ziviler Ungehorsam


gegen diese rotgrünschwarzgelbe Sozialräuberbande


ist allererste Bürgerpflicht!


bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!