Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten - Innenpolitik

Männer sind bei Justiz/Politik Menschen 2.Klasse

Männer sind bei Justiz/Politik Menschen 2.Klasse

diese doppelmoral der politiker/ juristen ist unerträglich!
die verfassung(das grundgesetz) ist nicht das papier wert auf dem es steht:
fast jeder artikel des grundgesetzte wird durch juristische tricks umgangen:
der staat(politik und gerichte insbesondre Bverg, BGH, EuGH) greifen nicht ein bzw. unterstützen dies sogar.das ist deshalb so, weil eben heutzutage die justiz und die politik veremanzt sind. NATÜRLICH GIBT ES NOCH VIELE SERIÖSE UND GERECHTE RICHTER UND ANWÄLTE. aber die wichtigsten positionen sind heuzutage nun mal mit feministen besetzt
in den letzen 10 jahren wurden viele männerfeindliche urteile gesprochen.
BSP:
1.samenraub erlaubt.wird nicht bestraft , der mann muss sogar kindesuntehalt und
ehegattenunterhalt in voller höhe zahlen ,weil laut BGH(2001) ein samenraub nicht den tatbestand der vorsätzlich herbeigeführten bedürftigkeit entspricht.
das bedeutet also die frau darf den mann vergewaltigen(=samenraub). umgekehrt gelten in unserem emanzenstaat schon sexwitze und blicke als sexuelle belästigung und können eine fristlose kündigung rechtfertigen.

2.Gemeinsames sorgerecht für nichtverheirate väter nur mit zustimmung der mutter.
das BverfG(2003) http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04020.html
begründet dies mit 2 hirnrissigen, leicht zu widerlegenden gründen:

a) "der staat kann darauf vertrauen das mütter dieses recht nicht missbrauchen"
SCHWACHSINN! DAS BVERGF IST WOHL DER ANSICHT DAS FRAUEN GENERELL GUT SIND! AUSSERDEM HÄTTE ES JA DIE KLAGE BEIM BVERFG NICHT GEGEBEN, WENN EINIGE FRAUEN DIESES NICHT AUSNUTZEN WÜRDEN!
b)"es könnte sich ja ein fremder in die belänge des kindes einmischen"
FÜR DAS BVERFG SIND VÄTER ALSO "FREMDE" UND GELTEN GENERELL ERST MAL ALS SCHLECHT! ABER WENNS UM UNTERHALT ZAHLEN GEHT , DANN HEISST ES DANN "ES IST DOCH KEIN KIND"

3. heute kann eine frau (sogar ehefrau) gegen den willen des vaters ihr kind abtreiben lassen
sie muss nicht mal den vater über die schwangerschaft bzw. abtreibung informieren! Die frau hat heute das absolute geburtsmonopol, d.h. sie ist herr über leben und tod des kindes. väter haben keine rechte mehr und müssen hilflos zusehen
ART. 2 GG gibt ein recht auf leben . gewissenlose juristen und politiker haben dieses recht mit juristischen tricks ausgehölt!jedes jahr sterben hunderttausende kinder am babycaust. der staat bzw. das Bverg wäre eigentlich dazu verpflichtet, das leben zu schützen. tut er aber nicht. im gegenteil. er unterstützt abtreibung, d.h. er ist der"dealer".
er finanziert teilweise abtreibung(bundesschwangerschaftsabbruchhilfegesetz 1996)
anstatt junge mütter finanziell zu unterstützen.
das Bverg(das sonst immer abstrakten begriffe wie art. 2 GG "persönliche freizügikeit oder art 14 GG "recht auf eigentum" extrem weit auslegt) ist nicht fähig den eindeutigen satz in artikel 2 GG "recht auf leben" umzusetzen.stattdessen soll eine Pseudoberatung die fast immer von emanzen("bauch gehört mir") durchgeführt wird.diese soll auch noch wertneural sein.
das leben ist das höchste gut(voraussetzung für alles)
und darf durch nichts eingeschränkt (abgewogen)
werden, schon gar nicht durch den gummiartikel 2 "persönliche freizugikeit"
jetzt sind ja unisex-tarife bei der krankenversicherun(privat) geplant.da heisst es dann wieder: "männer sind ja auch an der schwangerschaft beteiigt". aber bei abtreibung heisst es dann."frauensache"

ICH HABE MAL NE FRAGE AN DIE JURISTEN!!
ICH HABE IM RECHTLEHRE-UNTERICHT MAL GELERNT: KEIN RECHT IM UNRECHT! wieso ist dann folgendes (menschenverachtende) urteil möglich.

http://www.ratgeberrecht.de/search/display.php?http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl03077.html|abtreibung

wieso gibt es aus einer rechtswidrigen(nur straffreien ) handlung schadensersatz?????

4. frauen besitzen heute eine "SUPERWAFFE" , nämlich sie können gewisse ziele erreichen indem sie eine vergewaltigung vortäuschen.einem mann der so etwas passiert ist wirlich am ende.selbst wenn er freigesprochen wird, die gerüchte bleiben. sein ruf ist für immer ruiniert. gerichte fällen aufgrund von indizien und (leicht nachmachbare) beweisen urteile, die das leben eines unschuldigen mannes für immer zerstören.
eine besondere schlimme form der falschen anschuldigungen ist kindesmissbrauch um das alleinige sorgerecht zu bekommen.
solche falsche anschuldigungen bleiben i.d.R straffrei oder höchszens eine kleine geldststrafe.

5. arbeitsfaule mütter können eine mann mind. 8 vielleicht 10 oder sogar 16 jahre lang ausbeuten(betreungsunterhalt)
laut den gerichten sind sie nicht erwerbspflichtig OBWOHL ES KINDERGÄRTEN UND SCHULEN GIBT! DIE BUNDESREGIERUNG fordert ja immer :"mehr ganztagsbetreuung".
diese soll natürlich nur für karrierefrauen gelten, die eigentlich genügend geld hätten nicht zu arbeiten und sich um ihre kinder zu kümmern.
arbeitsfaule mütter dürfen natürlich zuhause bleiben und den vater in den finanziellen ruin treiben(mini-selbstbehalt auf sozi-niveau).

6. aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der mutter(besonders bei nichtverheiraten).
d.h.sie kann ohne triftigen grund in eine andere stadt ziehen.
der vater muss für die fahrtkosten aufkommen.sie kann sogar nach australien ziehen, dadurch wird das umgangsrecht unmöglich gemacht weil zu teuer wäre(flugkosten.) aber unterhalt muss er trotzdem zahlen obwohl er nicht mehr sein kind zu gesicht bekommt.

7. heimliche vaterschaftstest sollen laut Zypries(oberemanze) verboten werden ,weil ein solcher heimlicher Test verstösst nach ihrer meinung gegen die rechte der mutter und
gegen das allgemeine persönlichkeitsrecht des Kindes .(OLG köin http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04731.html
also kinderunterschiebung soll gefördert werden.
Und was ist mit abtreibung, wo bleibt da dass
persönlichkeitsrecht des Kindes und des vaters(bei heimlicher abtreibung?)
ausserdem gibt es eine vaterschaftsanfechtungsfrist von 2 jahren! Umgekehrt kann die mutter jederzeit auf vaterschaft klagen.
Ausserdem sind gerichtliche
vaterschaftstest teuer und es muss erst mal ein trifftiger grund für die anfechtng vorgebracht werden.(keine ahnlichtkeit mit vater, hinwese auf fremdgang der miutter reicht nicht aus http://www.123recht.net/article.asp?a=9262&f=nachrichten_vor~gericht_20040609-)
ausserdem kann bisher gezahlter unterhalt nicht mehr zurückgefordert werden.



8.adoptionsfreigabe ohne wissens des vaters: http://www.taz.de/pt/2004/07/28/a0027.nf/text
DEUTSCHE GERICHTE (OLG Naumburg) IGNORIEREN URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MNSCHENRECHTE!!
Menschenrechte sind also weniger wert als urteile eines Provinzgericht (olg naumburg) das bverfg stützt diese haltung auch noch.
http://www.welt.de/data/2004/10/20/348588.html

9. Der angebliche biologische Vater eines Kindes kann ein Vaterschaftsanerkenntnis eines anderen Mannes nicht gerichtlich anfechten.
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02765.html

10. wehrpflicht nur für männer .verstösst nach Eugh(2003) angeblich nicht der gleichberechtigung der geschlechter.
aber umgekehrt wenn eine frau auf zulassung zum wehrdienst in streitkräfte klagt bekommt sie automatisch recht (eugh 2000)
männer werden zu eine zwangsdienst gezwungen mit staatlichen repressalien(androhung einer haftstrafe von bis zu 5 jahren,polizeigewalt,beugehaft..)

11. sonderrechte der frauen :
sie dürfen bei der bundeswehr/polizei lange haare tragen , männer nicht.
sie haben deutlich niedriger sportliche anforderungen (z.b. 3000m nur in 18 minuten statt in 13 wie bei männer) als männern und bekommen den gleichen lohn.wenn die gleiche sportliche anforderungen wie bei mänenr gelten würde ,gebe es gar keine weibl soldaten..

12. frauenquote.männer werden hintergangen.
jetzt sind sogar bei der bundeswehr quoten in höhe von 15 %oder sogar 30 % geplant.
obwohl nur ein 1% richtige weibliche soldaten sind(die anderen sind beim sanitätsdienst).das heisst alle frauen werden automatisch befördert.
http://www.taz.de/pt/2004/07/01/a0127.nf/text

13. männer werden vor deutschen gerichten härter für die gleiche straftaten bestraft.weibliche straftaten (abtreibung,kindesunterschiebung) bleiben straffrei.

14. girlsday und mädchenbeauftragte. obwohl jetzt viel mehr mädchen als jungen abitur machen werden immer noch mädchen gefördert. nur noch 21% eines jungenjahrgangs machen abitur. bei mädchenjahrgängen sind dies 28,9 %.ausserdem fallen jungen 2,5 mal so häufig durch.für die probleme der jungen kümmert sich niemand.
http://www.abendblatt.de/daten/2004/08/06/326231.html

15. männer werden von der dt. politik als frauenschläger dargestellt(häusliche gewalt)
internationale studien beweisen,dass genaus viele männer von frauen geschlagen werden wie umgekehrt.
( 3 absatz lesen folgender hompage lesen:Tatsächlich aber geht körperliche Gewalt in der Partnerschaft zum überwiegenden Teil von Frauen aus, nicht von Männern. ....)
http://www.kern-home.de/deutsch/gewalt.htm

16. es gibt frauenärzte,frauengesundheitszentren,frauengesundheitsberichte des bundesministeriums der gesundheit, spezielle gesundheitskampagnen für frauen...all dies gibt es für männer nicht. männer leben 6 jahre weniger.tzrotzdem sollen sie vielleicht bald unisex-tarife zahlen.

17. feministiche ....Innen bezeichnungen,natürlich bloss für positive sachen.für negative wird nur die männliche form gebrauch(mörder,...)

18. es gibt 400 000 mehr männliche arbeitslose als weibliche.
http://www.destatis.de/indicators/d/arb110ad.htm
bei der jugend sind männer 1,5 mal so oft arbeitslos wie frauen(aufgrund der wehrpflicht. )
http://www.zentralstelle-kdv.de/medien/anzeigen.php?index=13&bereich=artikel
von 1991 bis 2003 stieg die männliche arbeitslosigkeit um 76 % an, bei frauen nur um 21 %
trotzdem wird von dt. politiker behauptet frauenarbeitslosigkeit müsse härter bekämpft werden. dafür werden mehr geldmittel ausgegeben als für männl. arbeistslosigkeit.

FAZIT:
art 3. gg wird nur gebraucht wenn er frauen nutzt.
bei männern wird er ignoriert.BSP(wehrpflicht,abtreibung, gem.sorgerecht,...)
sogar urteile welche mit dem geschlecht nichts zu tun haben werden mit art 3 GG begründet
z.b. ladenschlussurteil vom Bverfg (juni 2004) :
ZITAT BverG:
"Zudem seien sozialverträgliche Arbeitszeiten von "hervorragender Bedeutung" für die rund zwei Millionen im Einzelhandel beschäftigten Frauen, weil Frauen nach wie vor "die Hauptlast" bei der Familienarbeit trügen. Sie müssten deshalb vor unzumutbaren Arbeistzeiten geschützt bleiben."
was ist denn mit schichtarbeitenden vätern???

es gibt schon eine fachbezeichnung,nämlich "FEMIFASCHISMUS". http://www.pappa.com/emma/heinke.htm
männer sind vor gerichten wirklich menschen 2.klasse!

Ich wandere aus!!!

MFG
POLSCA