Totale Manipulationen beim Arbeitslosengeld I und II
Seit 1.7.2004 wird einer Ehefrau das Arbeitslosengeld gekürzt, weil sie normalerweise mit ihrem Lohn unter dem Lohn ihres Ehemannes liegen würde, wenn sie arbeiten würde und somit nach Steuerklasse V abgerechnet wird. Ehefrau musste deshalb für sechs Monate das zuviel erhaltene Arbeitslosengeld zurückbezahlen.
Seit 1.11.2004 ist Ehemann auch arbeitslos. Ihm wird auch das volle Arbeitslosengeld versagt per Zustellungsurkunde, denn er würde derzeit weniger verdienen als seine Ehefrau, wenn sie arbeiten würde und das Arbeitslosensilo rechnet ebenfalls nach Steuerklasse V beim Ehemann ab, was 300 Euro weniger monatliches Arbeitslosengeld bedeutet.
Ehemann und Ehefrau gehen zum Arbeitsamt und beschweren sich. "Da kann man nichts machen, das ist Gesetz. Da hilft auch kein Einspruch", so der Beamte des Arbeitlosen-Silos mündlich.
Gestern im letzten Moment noch vor Ablauf der Einspruchsfrist noch schrifltich Einspruch eingelegt, denn es muss nach dem Gesetz nach Steuerklasse III beim Mann ausbezahlt werden, wenn bei der Ehefrau das Arbeitslosengeld nach Steuerklasse V abgerechnet wird.
Ja wo sind wir denn, dass man sich seit sechs Jahren nur noch verdummen und verblöden, belügen und abzocken lassen muss?
Bei den Leuten handelte es sich um ein Ehepaar aus Russland.
So wahr mir G-tt helfe
Euer Pater Isidor