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Überwachung

Überwachung

Am 22 September findet zum Thema Überwachung eine Grossdemonstration statt - mein Vorschlag wäre - lokal in den Einzelnen Städten für die Leute die kein Geld bzw. zu wenig Geld haben zu versuchen die Lokalen Öffentlichkeiten für das Thema zu sensibilieren...

Kein 1984 in Deutschland oder anderswo....!!!

Peace and Freedom

Re: Überwachung

in diesen Thread paßt auch das neueste erpresserische Vorhaben seitens der GEZ kopiert aus: http://www.freace.de/artikel/200708/250807a.html



Marketing-Murks

Die GEZ ist gegen "GEZ-Gebühren"


Am Donnerstag meldete die Website Akademie.de, daß deren Betreiber eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung von der deutschen Gebühreneinzugszentrale - GEZ - erhalten hat.

Demnach wurde die Website wegen der Verwendung "nicht existenter" und "falscher" Begriffe im Zusammenhang mit der GEZ abgemahnt worden. Der Abmahnungstext enthielt nicht nur eine Liste dieser Begriffe, sondern auch jeweils Alternativen, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.

"Richtige" Begriffe / "Falsche" Begriffe HIER

Daß das Wort "Zensur" in zahllosen Kommentaren zu dieser Abmahnung vorkommt, kann sicherlich kaum verwundern, ebenso der Aufschrei, der sich angesichts dieser "Sprachsäuberung" durch ungezählte Websites zieht.

Tatsächlich dürfte der GEZ - beziehungsweise ihren Anwälten - noch einige Arbeit ins Haus stehen, sollte sie wirklich beabsichtigen, die beanstandeten Begriffe aus dem Internet zu tilgen. Allein die Suche nach "GEZ-Gebühren" führt bei Google derzeit zu 408.000 Ergebnissen - viele davon gerade im Zusammenhang mit dieser Abmahnung. Die Liste der noch bevorstehenden Gegner ist dabei ebenso lang wie zumeist mit deutlich besseren finanziellen Mitteln als Akademie.de ausgerüstet. Spiegel, Focus, Welt, PC-Welt, Frankfurter Allgemeine, ein Jugendverband der Grünen, die Verbraucherzentrale Berlin, ZDNet, RP-Online, Bild, und Heise, aber auch beispielsweise Aerzteblatt und die IHK Regensburg - es scheint mehr als zweifelhaft, daß sich all diese Unternehmen und Institutionen entsprechenden Forderungen der GEZ widerspruchslos beugen würden. Bemerkenswert ist hier auch, daß sowohl ARD als auch ZDF die "verbotene" Bezeichnung "GEZ-Gebühren" verwenden - wenn auch eher selten. Tatsächlich könnte ein oberflächlicher Beobachter sogar zu dem Schluß kommen, daß die GEZ selbst beispielsweise den beanstandeten Begriff "GEZ-Gebühren" auf ihrer Website verwendet - auch wenn der Titel der genannten Seite in Wahrheit nur aus dem Aufbau der Website resultiert.

Dem Schreiben zufolge sei die Verwendung beispielsweise der Bezeichnung "GEZ-Gebühren" falsch und diene "offenbar nur dazu ... ein negatives Image der GEZ hervorzurufen." GEZ-Sprecher Willi Rees sagte am Freitag der Begriff "GEZ-Gebühren" sei falsch, da es sich nicht um eine Gebühr für die GEZ handele. Dem Geschäftsbericht der GEZ für das Jahr 2006 zufolge betrug der "Anteil GEZ-Aufwendungen an Gesamterträgen aus Rundfunkgebühren" im Jahr 2006 immerhin 2,24 Prozent - 162,2 Millionen Euro.

Nur die wenigsten Berichte erwähnten allerdings, daß die Abmahnung noch zwei weitere Punkte enthielt. Darin ging es zum einen um die "falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte". Nach Ansicht der GEZ hätten mehrere - der mittlerweile gelöschten - Artikel auf Akademie.de auf einem falschen "Verständnis von Gesetzestext und -systematik beruht". Tatsächlich erscheint der Standpunkt der GEZ, daß die Äußerung von Ansichten, die auf einem "falschen Verständnis von Gesetzestexten" beruhen, noch weitaus bemerkenswerter als die eingeforderten Sprachänderungen, beruht - nicht nur - das deutsche Rechtssystem doch letztlich darauf, das verschiedene Rechtsauffassungen schließlich in einem Gerichtsverfahren dargelegt werden und ein Richter hierüber zu entscheiden hat. Der Logik der GEZ folgend wären also insbesondere Anwälte zukünftig ständig von Abmahnungen bedroht.

Der zweite, von der GEZ monierte Punkt sind mehrere in Artikeln enthaltene Behauptungen, die nach Ansicht der GEZ den Tatbestand der "üblen Nachrede" erfüllen. Nun kann ein gewisser Unbill bei der GEZ angesichts von Überschriften wie "Beutezüge im Jagdrevier" hinsichtlich der "Rundfunkgebührenbeauftragten" kaum verwundern, andererseits ist bisher nicht bekanntgeworden, daß beispielsweise Thilo Weichert, heute Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein" wegen seiner Äußerungen bei der Laudatio zur Verleihung des "Big Brother Lifetime-Awards 2003" an die GEZ abgemahnt oder anderweitig belangt worden sei. Damals sagte er beispielsweise: "Von richtiggehenden Übergriffen durch sogenannte Rundfunkbeauftragte wird immer wieder berichtet. Diese verschaffen sich teilweise unter Vorspiegelung falscher Umstände, durch polizeiähnliches Auftreten oder durch einfaches Drohen Zutritt zu Wohnungen, um diese auf nicht angemeldete Geräte hin zu inspizieren."

Diese beiden letzten Punkte scheinen für die GEZ weitaus weniger verhandelbar als die Benutzung der genannten Begriffe. Bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung würde die GEZ auf eine Verfolgung der Verwendung dieser Begriffe verzichten.

Bemerkenswert ist insbesondere das Vorgehen gegen Akademie.de. Es gibt zahlreiche Websites, die deutlich aggressiver gegen die GEZ schreiben - und bei einer Suchmaschinen-Abfrage auch vor Akademie.de aufgeführt werden. Die Hintergründe für diese "Zielauswahl" werden höchstwahrscheinlich ein Geheimnis der Verantwortlichen bleiben. Sollte dies allerdings - wie seitens der GEZ behauptet - dazu dienen, ein "fälschlicherweise negatives Image" zu verbessern, es sich also letztlich um eine Marketing-Maßnahme handeln, so dürfte diese allerdings noch weitaus erfolgreicher das Gegenteil erreichen, als das die bisherigen Werbekampagnen der GEZ schaffen konnten.


Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!