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GEZ-Gebühren

GEZ-Gebühren

heute in


Unwissen schützt nicht

Das Szenario kennen viele Wohngemeinschaften - und sei es aus der WG-Überlieferung: Der Außendienstler der Gebühreneinzugszentrale steht vor der Tür und wedelt mit dem Anmeldeformular. Wer jetzt unterschreibt, kann nicht mehr widerrufen, warnen Anwälte.

Der Peilwagen und der durchwühlte Hausmüll gehören wohl dem Reich der Mythen an. Doch jagt der Besuch eines Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den meisten Wohngemeinschaften einen gehörigen Schrecken ein. Wer sich allerdings an der Haustür von einem GEZ-Außendienstler überrumpeln lässt und reumütig ein Anmeldeformular ausfüllt, kann hinterher kaum widerrufen.

Davor warnt die Deutsche Anwaltshotline unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az: 10 G 2070/04). Ein Lehrling sollte nach Unterschrift rund 250 Euro nachzahlen. Danach wollte er von seinem Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Gebrauch machen.

Nichts da, entschieden die Richter: Die Anmeldung ist eine sogenannte Wissenserklärung und kann, anders als eine Willenserklärung bei Rechtsgeschäften, nicht angefochten werden. "Wer ein Radio- oder Fernsehgerät besitzt, muss bezahlen", betont Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer.

Für viele Studenten gibt es allerdings die Möglichkeit, sich aus sozialen Gründen von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen - allerdings nur, bevor der GEZ-Mann vor der Tür steht. "Wer den Antrag nicht stellt, ist selbst schuld", sagt Anwalt Bauer.

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unGEZogen meint: "selber schuld, wer so dämlich ist, einen GEZ-Menschen in die Wohnung zu lassen"

Re: GEZ-Gebühren

Ja die alte GEZ Gebühr...
...ist ne Frechheit, immer undd immer wieder. Eigentlich müssten die Fernseh- und Rundfunkstationen Schmerzensgeld an die Bürger zahlen (und das nicht nur wegen dem grottenschlechten, verdummendem und zensierten Programm), nein schon alleine weil Sie uns alle Flächendeckend mit elektromagnetischen Wellen bestrahlen. So, hab da eben gelesen:
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Der Peilwagen und der durchwühlte Hausmüll gehören wohl dem Reich der Mythen an.
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Das mag sein, aber sobald ihr ein Autoradio habt kanns euch passieren das der 'GEZ Mann' mal nen Blick in eure Karre wirft und dann bei zuständiger KFZ Zulasungsstelle ne Halterauskunft einholt...

Und noch'n "schmutziger" Trick, die Typen verwickeln die Kinder in ein Gespräch übers Fernsehprogramm...
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unGEZogen meint: "selber schuld, wer so dämlich ist, einen GEZ-Menschen in die Wohnung zu lassen"
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Richtig: die haben keine 'Amtsgewalt', es sind keine Polizisten oder Gerichtsvollzieher, man braucht sie nicht herreinzulassen!!

... so viel Spass beim Schwarzsehen!!!


mit freundlichen Grüssen,
with best regards,

crack

Re: GEZ-Gebühren

>> "Richtig: die haben keine 'Amtsgewalt', es sind keine Polizisten oder Gerichtsvollzieher, man braucht sie nicht herreinzulassen!!

völlig richtig, lieber crack, man braucht sie nicht reinzulassen!!!


... so viel Spass beim Schwarzsehen!!!

da schließe ich mich doch gerne an!
GEZ. bjk


Re: GEZ-Gebühren



Hallo unGEZogen,

schön, daß auch Du in unsere community gefunden hast, nachdem Du zuvor einen interessanten Thread in Sachen praktizierter ziviler Ungehorsam eröffnet hast.

Nicht nur ALG-II-BeziehrInnen sondern alle Einkommensschwachen befinden sich in einer akuten Notwehrsituation gegenüber einem Ausplünderungsstaat, der skrupellos die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer macht, und einem Schweinesystem, das uns Gesetze und Regeln aufzwingen will, um uns immer mehr zu knebeln und uns mittlerweile im Schweinsgalopp unter dem Vorwand Terrorbekämpfung sämtlicher demokratischer Bürgerrechte berauben will. Die Gehirnwasch-Propagandamaschinerie dieses Systems will uns permanent in Abhängigkeit halten, indem z.B. Schwarzfahren, Schwarzsehen und und und als Verbrechen gegen die Gesellschaft dargestellt werden. Da schreien die schlimmsten Diebe "Haltet den Dieb", um uns umso ungenierter ausplündern zu können!

Wieviele Millionen vermeintlichen "Schaden" an der Gesellschaft können denn wohl SchwarzfahrerInnen und Schwarzseherinnen, ja sogar SchwarzarbeiterInnen anrichten, wenn sie aus existentieller Notwehr sich gegen die staatlich verordnete Armut zur Wehr setzen? Um wieviele Millarden betrügen dagegen Tag für Tag, Jahr für Jahr ganz offen und legal, weil beflissen unterstützt von einer gewissenlosen Politikerkaste, Banken, Großindustrie und Großkapital die Volkswirtschaften bundesweit, europaweit, weltweit?! Die Deutsche Bank will den Gewinn ihrer Aktionäre von 15% auf 25% hochschrauben und will dafür 6.000 Arbeitsplätze vernichten. Bei diesem menschenverachtenden Irrsinn greifen keine Gesetze und Regeln aber SchwarzfahrerInnen und SchwarzseherInnen etc. werden kriminalisiert!

Das Wirtschaftsmagazin "Forbes" zählt aktuell mittlerweile 691 Milliardäre weltweit. Fast bedauernd wird gemeldet, daß Aldi-Milliardär Karl Albrecht mit 18,5 Milliarden Dollar von Platz drei auf Platz acht abgerutscht ist - der Bedauernswerte. Glaubt denn wirklich jemand, Milliardär wird man, wenn man abends ein Bier weniger trinkt? Warum wohl sind gerade in Rußland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion Milliardäre wie Pilze aus dem Boden geschossen? In New York leben die meisten Milliardäre, Moskau liegt an zweiter Stelle - - - in den USA gibt es über 125 Millionen Analphabeten, in Rußland beträgt die Mindestrente umgerechnet 26 Euro, wobei die Kaufkraft für Lebensmittel heute niedriger ist als 1913 !!!

Noch in 2003 hatten 358 Milliardäre mehr Vermögen als die halbe Menschheit, wie wird wohl jetzt das neueste Mißverhältnis sein? - Und da sollen wir ein schlechtes Gewissen haben, wenn wir aus Notwehr schwarzfahren, schwarzsehen und schwarzarbeiten? - Hmm, ... ... ...

bjk


bis zu 1 (EIN) Jahr Gefängnis für Schwarzfahren - irre !!!

so steht's in http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/jederkriminell/03.html


Schwarzfahren

Viele denken sich, dass sich das Lösen eines Fahrscheins nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist oder fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein. Was viele nicht wissen: Schwarzfahren ist ein echter Straftatbestand, nämlich die Leistungserschleichung nach § 265a StGB. Auch der Versuch ist strafbar.

In jüngster Zeit wird im Rahmen von Protestaktionen gegen zu hohe Nahverkehrspreise versucht, das Merkmal der Erschleichung zu umgehen, indem man ganz offen durch ein großbedrucktes T-Shirt zeigt, dass man schwarz fährt. Dies schützt jedoch vor Strafe nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Leistungserschleichung weit auszulegen ist und die Verkündung der Straftat nicht vor Strafe schützt (BVerfG, Beschluss vom 9. 2. 1998 - 2 BvR 1907/ 97).

Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, hängt von der Kontrollhäufigkeit des Verkehrsunternehmens ab. Kann man halbwegs nachvollziehbar erklären, dass der Fahrscheinautomat kaputt war, man seinen Fahrschein vergessen hat oder ihn vergessen hat zu entwerten, fehlt es am notwendigen Vorsatz. Üblicherweise erstatten die Fahrbetriebe bei Ersttätern keine Anzeige, sondern beschränken sich auf die Einziehung des erhöhten Beförderungsentgelts. Dieses ist keine Geldstrafe, wie oft behauptet, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Erst wenn eine Person zum dritten Mal erwischt wird, muss mit einer Anzeige gerechnet werden.

So werden Sie bestraft, wenn Sie erwischt werden!
Ein Verstoß gegen § 265a StGB wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Ein nicht vorbestrafter Ersttäter muss mit einer Strafe von 20 bis 30 Tagessätzen rechnen.

Autor: Rechtsanwalt Fritjof Stielow (Berlin)


<hr>

Re: SCHWARZFAHREN

aus

http://www.geocities.com/CapitolHill/Lobby/8522/bilder_umsonstfahren.html


Re: GEZ-Gebühren

hier mal ein interessanter Link wegen Tipps zu GEZ-Gebühren: http://www.de.indymedia.org/2005/03/109318.shtml


Re: GEZ-Gebühren

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2005/03-18/014.php



Denis Gabriel

ARD-Anstalten contra jW

Neun Landesrundfunkanstalten gehen mit juristischen Mitteln gegen junge Welt vor, weil sie angeblich Rechtszustände falsch schildert und zum kollektiven Rechtsbruch auffordert

Das juristische Kesseltreiben gegen die junge Welt geht weiter: Alle neun Landesrundfunkanstalten der ARD, vom Bayerischen Rundfunk bis zum Norddeutschen Rundfunk, haben mit Hilfe des Bayerischen Landgerichts eine einstweilige Verfügung durchgedrückt, in der behauptet wird, die junge Welt würde die Auswirkungen des ab 1. April geltenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages »faktisch falsch schildern«. Außerdem stelle die Formulierung »Melden Sie Ihr Fernsehgerät bei der GEZ ab«, mit der gelegentlich die jW-Fernsehkolumne abschließt, »einen rechtswidrigen Boykott-Aufruf dar«. Nach Einschätzung des Anwaltes von junge Welt kostet alleine der bisherige Vorgang etwa 5000 Euro. Falls sich die junge Welt gegen die einstweilige Verfügung wehrt – und unterliegt –, muß sie mit Kosten in Höhe von etwa 10000 Euro rechnen. Bei jeder einzelnen Wiederholung der angeblich falschen Behauptungen der jungen Welt muß diese ab sofort »ein Ordnungsgeld bis zu EUR 50000,–« zahlen. Im Falle der Uneinbringlichkeit droht eine »Ordnungshaft bis zu sechs Monaten ... zu vollziehen am Geschäftsführer«.


Boykott der GEZ?

Geradezu lustig ist die Unterstellung, die junge Welt würde aus eigenen wirtschaftlichen Interessen zu einem Boykott der GEZ aufrufen. Wie der Anwalt der Landesrundfunkanstalten im Schreiben selbst zitiert, sind solche Aufforderungen durch Art. 5 Abs. 11 GG geschützt, wenn sie aus Sorge um politische, wirtschaftliche und soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit erfolgen. Zudem ist sie leicht als satirisches Mittel, als running gag, erkennbar. Und zwar nicht zufällig dort eingesetzt, wo sich der Autor zuvor äußerst besorgt um die politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Kompetenz von Sendungen oder Vorgängen bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendern äußert. Im übrigen ist weder der Autor noch die junge Welt ein Gegner des Öffentlich-Rechtlichen Systems und vertritt keineswegs die Position, daß sich dieses künftig nur noch durch Werbeeinnahmen finanzieren sollte. Gerade wegen der Zahlungen an die GEZ können aber auch andere Ansprüche gestellt werden – die regelmäßig nicht erfüllt werden. Dieser Kritik sollten sich die Landesrundfunkanstalten stellen – anstatt die juristische Keule zu schwingen.


Handel bei der GEZ?

Auch der Hintergrund des zweiten Versuches der Einschüchterung einer kritischen und vermeintlich schwachen Tageszeitung ist hochinteressant: Am vergangenen Mittwoch hat in Stuttgart das letzte Landesparlament den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bestätigt. Damit wird ab 1. April 2005 nicht nur die Erhöhung der Rundfunkgebühr auf 17,03 Euro gebilligt: Im Paragraphen 8 wird ein neuer Absatz 4 wirksam. Obwohl in der Öffentlichkeit kaum beachtet, hat es diese Änderung in sich. Die Landesrundfunkanstalten oder von ihr beauftragte Stellen, also etwa die GEZ, dürfen demnach künftig »personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen«. Praktisch heißt das: Jetzt darf die GEZ Adressen bei kommerziellen Datenhändlern aufkaufen und für ihre Zwecke nutzen und beispielsweise die Adreßdateien von Beziehern von Fernsehprogrammzeitschriften mit ihren eigenen Daten abgleichen. Allerdings kaufte die GEZ schon vor dieser Gesetzesänderung jährlich mehrere Millionen Adressen hinter dem Rücken der Betroffenen beim kommerziellen Adreßhandel auf. Dagegen haben Datenschutzbeauftragte verschiedener Bundesländer in der Vergangenheit immer wieder protestiert, weil sie dies für rechtswidrig hielten. Anstatt aber auf Kritik und Änderungsvorschläge der Datenschutzbeauftragten einzugehen, haben nun die Länderparlamente den Mißstand einfach behoben – indem sie ihn legalisierten. Dagegen protestierten die Datenschutzbeauftragte verschiedener Länder in einer Erklärung vom 8. November 2004. Sie kritisieren vor allem, daß die Rundfunkanstalten und die GEZ nun »personenbezogene Daten unter den gleichen Bedingungen verarbeiten dürfen wie privatwirtschaftliche Unternehmen. Die vorgesehene Befugnis ist mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.« Denn »die Datenverarbeitung der im Wettbewerb stehenden Privatwirtschaft (ist) vom Prinzip der Vertragsfreiheit geprägt«, heißt es dort weiter. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 27. Januar 2005 beschreibt in einem Beitrag zum Thema, daß selbst die Datenschutzbeauftragen der Sender den immensen juristischen Handlungsspielraum kritisierten, der ab dem 1. April 2005 mit der Gesetzesänderung entsteht: »Der neue Abschnitt im Staatsvertrag veschweigt nämlich, in welchem Umfang die GEZ Adressen aufkaufen darf. Und auch, was nach der Auswertung mit den Adressen passiert. In letzter Konsequenz wäre sogar ein Weiterverkauf der Kundendaten möglich«, schreibt die FAZ. Zuvor schrieb sie in ihrem Beitrag vom Handel der GEZ mit Adreßhändlern.

Das werden die neun Rundfunkanstalten zwar auch gelesen haben, sie gehen aber gegen den Artikel der jungen Welt vom 27. Januar vor, in dem es zusammenfassend heißt: »Der neue Rundfunkstaatsvertrag weist der GEZ den Status einer Ermittlungsbehörde und eines Datenhändlers zu.« Weiter heíßt es, daß der kommerzielle Aufkauf von Adreßdatenbanken möglich sei, und in diesem Zusammenhang wird auch behauptet, daß die GEZ ihre Daten auch weiterverkaufen dürfe. Wer wie die Privatwirtschaft Daten kaufen und nutzen darf, kann (insofern er dieses Recht mitgekauft hat), diese Daten auch weiterveräußern. Es ist einer der Fehler der Gesetzesänderung, dies nicht eindeutig ausgeschlossen zu haben (wenn man davon absieht, daß die gesamte Änderung ein Fehler war).


Wiederverkauf möglich?

Die Landesrundfunkanstalten machen aber was anderes daraus: In einem gestern eingegangenen Schreiben fordern sie von der jungen Welt eine Richtigstellung. Die Gesetzesänderung sehe nicht die Befugnis vor, die Daten der GEZ an dritte Abnehmer zu veräußern oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Auch mit der Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verbleibt es bei der Regelung, daß personenbezogene Daten nur für die im Rahmen des Rundfunkgebühreneinzugs obliegenden Aufgaben verarbeitet und genutzt werden dürfen. So soll es die jW richtigstellen.

Unstrittig ist, daß die GEZ ihre eigenen Daten nicht weiterveräußern darf. Datensätze, die aber auf dem freien Markt eingekauft wurden, können – wenn das mit dem Verkäufer so vereinbart ist – auch für den Wiederverkauf genutzt werden. Zumindest ist diese Möglichkeit im neuen Vertrag nicht ausgeschlossen worden. Mit dieser Kritik steht die junge Welt nicht alleine da. Doch diese Nuß ist wohl am einfachsten zu knacken, glauben offensichtlich die Landesrundfunkanstalten. Aber da mußten sich gerade in letzter Zeit schon andere eines Besseren belehren lassen.


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Die spinnen, die Anstalten!


Re: GEZ-Gebühren

Ich nutze mal diesen alten Thread, passt ja ganz gut hier rein. Vielleicht interessiert euch das hier auch, es bleibt nicht mehr viel Zeit sich dagegen zu wehren.

kopiert von: http://nettransfair.de/readarticle.php?article_id=52

GEZ fürs Internet
Ab dem 1. Januar 2007 soll nicht nur die Mehrwertsteuer auf 19 % erhoben werden, sondern auch eine GEZ Gebühr von 17,03 € monatlich für internetfähige Rechner und Handys erhoben werden.

Wer bis jetzt bewußt auf Fernseh- und Rundfunk verzichtete und stattdessen das Internet als Informationsquelle nutzte, muss sich theoretisch dann bei der GEZ in Köln anmelden und fleissig blechen. Beschlossen wurde diese eintragreiche Änderung von den Ländern schon 2004 und trat ein Jahr später in Kraft. Konkret wird jeder unfreiwillig "Rundfunkteilnehmer" und muss zahlen, wer einen internetfähigen Rechner und/oder Handy sein Eigen nennt. Hier gilt ebenso wie bei Fernseh-und Radiogeräten als entscheidener Punkt, dass die Geräte lediglich geeignet sind, bestimmte Programme zu empfangen. Völlig unerheblich dabei ist, ob die entsprechende Software runtergeladen bzw. installiert wurde, um die Audio- oder Videostreams abzuspielen.

Wer privat schon ein Fernseher/Radio angemeldet hat, kommt mit seinem Rechner in den Genuss der Zweitgerätebefreiung. Für seinen WG Nachbarn ein Zimmer weiter gilt dies allerdings nicht, da die beiden keine "Rundfunkteilnehmerbedarfsgemeinschaft" bilden. Auch die Selbstausbeuter genannt Freiberufler, die kein Geld für ein eigenes Büro ausgeben können, sondern minimalistisch von der Sofakante publizieren, werden demnächst doppelt zur Kasse gebeten. Das wäre dann nämlich beruflich genutzt und da greift die Zweitgerätewasauchimmer nicht.

Dies würde eigentlich auch für Firmen gelten - sprich jeder Internet-PC kostet extra. Interessant wird dies vor dem Hintergrund, dass viele Gemeinden Steuerangaben online fordern und dementsprechend Firmen auf internetfähige Rechner umstellen mussten. Hier kommt nun eine Sonderregelung ins Spiel, es greift die berühmte Zweit....

Schade nur, dass keine entsprechende Sonderregelung für Schulen, kleine Werkstätten oder Universitäten existiert.

Die GEZ Gebühr will sich als Kulturabgabe verstanden wissen und demnächst auch bei der bisher unabhängigen sowie kostenlosen Kultur und Information im Cyberspace mit abkassieren. Im Endeffekt bedeutet das: Keine Information /Kultur/ Bewerbung mehr im Netz ohne Extragebühr für die Kölner. Treffen werden diese zusätzlichen Zahlungen ironischerweise Jugendcafés, Kinos oder kleine Theater. Im Klartext - was man im Allgemeinen zum Kulturbetrieb zählt und schon ums finanzielle Überleben kämpft. Deutsche Bürokratie in Bestform und Reinkultur, die gerne bei denjenigen zugreift, deren Taschen schon leer sind. Das ist echter Unternehmergeist, schnell ausbeuten, solange noch ein Cent zu holen ist.

Praktisch bei unangenehmen Beschlüssen war ebenso die Jubelstimmung bei der WM. Schnell eine weitere Erhöhung der Krankenkassenbeiträge durchsetzen, bevor der Rest der Republik wieder aus seinem neuen Patriotismus auftaucht. Schön, dass viele im kollektiven Wahn ihre existenziellen Sorgen mal vergessen konnten... Essen kann man den aber nicht. Bezahlen werden wir alle dafür nächstes Jahr.

Re: GEZ-Gebühren

Thema: Hier die Unterschriftenliste gegen die GEZ-Gebühr auf PCs und Handys

Seit 1.4.1999 hätte die GEZ ganz und ersatzlos geschleift werden müssen

Aber natürlich haben die Herren Funktionäre in den Funkbuden der Volksverdummung und Volkverblödung der linken DJV-Gewerkschafts-Verschwörung keine Anstalten gemacht,

diese zu schliessen, weil sie eben grundgesetzwidrig und verfassungswidrig und demokratiefeindlich und eu-rechtrswidrig ist

"Niemand darf dazu gezwungen werden, einem Verein beizutreten"

Und bei den Mitgliedern der GEZ (ARD und ZDF) und bei der GEZ handelt es sich durchweg um Vereine und Gebilde und Gesetze aus dem tausendjährigen Reich des Herrn Adolf Hitler, auf die man aber als alter Nazi und Mitglied der menschenverachtenden und menschenrechtsverletzenden SPD-SED-PDS-Nazi-Unitarier, Gewerkschaftsbundbonzen und Nazi-Beamtenbundbonzen natürlich nichts kommen lassen will.

Helmut Kohl ist es gelungen, zum Schaden von Leo Kirch und zum Schaden ganz Deutschlands und DDR-II den Termin vom 1.4.1999 auf den 31.12.2002 mit allen nur möglichen Tricks und Verbiegungen hinauszuschieben in der Hoffnung, die GEZ-Hitler-Nazi-NSDAP-SED-SS-SA-PDS-Staatskanäle würden ihm noch ein letztes Mal die Ehre erweisen und seine Kanzlerschaft weiterhin wohlwollend unterstützen.

Und nunmehr sind wir also so weit, dass die die Nazi-Beamten des GEZ das strafbewehrte Ultimatum vom 31.12.2002 bzw. zum 1.1.2003 weiterhin hinausgeschoben haben und die 80 Millionen Menschen nach wie vor Jahr für Jahr - bis heute - über 7 Milliarden sinnloses Geld an die überschiessend alimentierten Staatskanal-Funktionäre Monat für Monat zu überweisen oder abzubuchen oder zwangseinzutreiben.

Und die Funktionäre sind ja nicht dumm. Anstatt die GEZ abzuschaffen, schleudern sie weitere Gebührenbescheide in Sachen PC unter die Leute und belästigen sie mit Millionen von täglichen Anschreiben und Mahnschreiben, obwohl niemand die Gebühren bezahlen muss - wegen EU-Widrigkeit und wegen des expiziten Verfassungswidrigkeit.

Da kann man wirklich nur noch die sofortige Republikflucht reinhauen, wenn man sieht, wie die Menschen in Deutschland Monat für Monat für lau abgezockt werden und obwohl weltweit über 1000 Programme Tag und Nacht kostenlos zu empfangen sind.

Aber die GEZ-Staatsbeamten-Funktionäre und die GEZ-Gewerkschafts-Funktionäre meinen und glauben immer noch, dass das EU-Recht nicht über doitschem Hitler-Nazi-NSDAP-SS-SA-PDS-SED-Reichsrecht steht?

Und die CDU hat sie nicht mehr alle, denn sie merkelt nicht, wie die Linken von den ARD-ZDF-GEZ-Gaunern und linken DJV-Gewerkschaftsbonzen hoffiert und hochgejubelt werden, weil sie die Abschaffung der GEZ-ARD-ZDF seit 1.1.2003 bis heute verhindert haben.

Da kann man wirklich nur noch die sofortige Republikflucht reinhauen bei so viel Verlogenheit und Unfähigkeit und Volksverdummung und Volksverblödung.

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Euer ************
www.heise.de/newsticker/meldung/78334