Diäten der Bundestagsabgeordneten
Wir befinden uns wieder mal mitten im Wahlkampf und sind wieder mal auf Schritt und Tritt einer ungehemmten Werbewut diverser Parteien ausgeliefert. Mehr oder weniger wird von allen versprochen, daß sie unser Bestes wollen. Wer nun politikverdrossen meint, Politikern ist eh nicht zu trauen, sei eines Besseren belehrt - die vielen grinsestrahlenden Gesichter auf den Plakaten wollen tatsächlich unser Bestes!
Ob dies allerdings wirklich einzig nur zu unserem Besten ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden. Spötter wie ich meinen, sie wollen unter anderem ganz besonders an unser Bestes, nämlich unser Geld!
Ein Blick auf die Homepage des Deutschen Bundestages und dort unter dem Button "Abgeordnete" zeigt, daß unsere VolksvertreterInnen ganz gewiß nicht zu darben brauchen und ganz gewiß nicht im Mindestens so, wie sie es den Arbeitslosen, den RentnerInnen, den Geringverdienenden mit Agenda 2010 und Hartz IV unisono abverlangen und abgepreßt haben!
Nachfolgend Auszüge der Abgeordnetenvergütungsregelung:
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http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1333.html
Abgeordnetenentschädigung ("Diäten")
Mit "Diäten" bezeichnet man die ursprünglich den Abgeordneten gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigung.
[...]
Zur Zeit betragen sie 7.009,00 € monatlich (brutto). [...]
Kostenpauschale
[...]
Weil ein "MdB" auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat (der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt), und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt zur Zeit 3.589,00 € und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. [...]
Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1334
http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1334a.html
Reisekosten
[...] gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung, die für das Mandat, nicht aber privat genutzt werden darf. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug oder den Schlafwagen, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet. (in Berlin steht ihm/ihr das Verkehrsnetz des gesamten VBB zur freien Verfügung, Einschub bjk)
http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1334b.htm
Kranken- und Pflegeversicherung
Hier haben Abgeordnete die Wahl zwischen zwei Modellen: Etwa 40 % der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihnen trägt der Bundestag - wie ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern - die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. [...]
Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden, sind auch diese Abgeordneten über Änderungen des Beihilferechts stets mitbetroffen.
Überbrückungsgeld ("Sterbegeld")
Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das in der Vergangenheit einem doppelten Zweck diente: Zum einen - und in erster Linie - ist es eine fürsorgeähnliche Leistung, die den Hinterbliebenen die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. [...]
Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1334c
http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1334d.html
Abgeordnetenmitarbeiter
[...]Hierfür stehen ihm monatlich rund 10.660 € zur Verfügung. Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst. Vielmehr bezahlt die Bundestagsverwaltung daraus die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeitern unmittelbar. [...]
http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1335.html
Altersentschädigung
[...]
Erst wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit in einer Summe auszahlen lassen.
[...]Ein Abgeordneter mit einer durchschnittlichen Verweildauer im Parlament von 12 Jahren erhält [...] 36 % der Entschädigung als Altersversorgung (bisher 51 %). [...]
http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1335a.html
Mehrere Versorgungen
[...] nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf erfordert. Aus diesem Grunde wird für solche Inhaber öffentlicher Ämter allgemein eine Versorgung bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei auf Lebenszeit angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist, gewährt. [...]
Übergangsgeld
[...]
Denn wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. [...]
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. [...]
Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1335b
Nebenjobs
"Nebenjobs" und "Nebeneinkünfte" werden oft verwechselt. Nicht jeder Nebenjob bringt Nebeneinkünfte.
Fast alle Abgeordneten haben einen oder gar mehrere "Nebenjobs": Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit, Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen.
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3. Alle Nebenjobs - bezahlte oder unbezahlte - sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. [...]
Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1336
Selbstbedienung
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Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.
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Auch in Zukunft werden die Parlamentarier selbst über die Diäten entscheiden müssen.
Quelle: http://www.bundestag.de/mdb15/mdb_diaeten/1337
Fraktionsfinanzierung
Bundestagsfraktionen nehmen vielfältige Aufgaben wahr, die im Interesse des ganzen Parlaments liegen. Deshalb dürfen sie aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat.
Die Sach- und Geldleistungen, die die Fraktionen erhalten, dienen alleine den Aufgaben der Fraktionen, nicht denen der Abgeordneten und auch nicht denen der Parteien.
Weil Fraktionen ihre Aufgaben ohne Mitarbeiter nicht bewältigen können, wird ein Großteil der öffentlichen Mittel für Löhne und Gehälter der Mitarbeiter verwandt. Deshalb werden bei einer Festlegung der Fraktionsmittel, die dem Bundestag obliegt, in erster Linie die Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst, aber auch - für die Sachleistungen - die Entwicklung der Verbraucherpreise in Deutschland berücksichtigt.
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Tja, die Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigen unsere Volksvertreter bei ihren eigenen Bezügen und haben das gleich als Privileg festgeschrieben, - und uns WählerInnen muten sie zu, den Gürtel enger zu schnallen und tadeln uns, wir hätten über unsere Verhaltnisse gelebt ! Da bleibt nur ein bitterböses Ha Ha Ha !
bjk