Gesetze
Hier werden die internen Gesetze unseres Stammes veröffentlicht.
An diese Gesetze hat sich jedes Mitglied unseres Stammes zu halten.
Hier wird nicht über die Gesetze diskutiert oder gesprochen, sie werden hier nur veröffentlicht sodass sie jeder lesen kann.
Gesetzesvorlagen können durch Minister bzw MODs im Ältestenrat vorgeschlagen werden. Dort wird dann auch abgestimmt.
Wird ein Gesetz angenommen, wird es hier veröffentlicht
Urlaubsvertretungsgesetz
§1 Urlaubsvertretungen werden Stammesintern vergeben.
In begründeten Ausnahmen auch an Bündnisspartner oder RL-Frieds, dies muss aber vorher von dem zuständigen Minister genehmigt werden.
§2 Alle so vergebenen Urlaubsvertretungen werden, wenn ihre Dauer über mehr als 48 stunden Vorgesehen ist, im Stammesforum angekündigt.
§3 Wer die Paragraphen 1 und 2 des Urlaubsvertretungsgesetzes nicht einhält, erhält eine Verwarnung und wenn er gute Ausreden, oder argumente hat, keine Entlassung
§4 Wenn ein Spieler kurzfristig erfährt, dass er längere Zeit nicht aktiv sein kann, oder in der Vermittlung keine Stammesinterne Urlaubsvertretung bekommen hat, vergibt die UV immer an ein Mitglied des Gremiums, und dann wird die UV entweder weitergegeben, oder nicht.
Diplomatiegesetz
§1 Der Krieg kann einem anderen Stamm erst dann erklärt werden wenn 2/3 aller Mitglieder des Stammes (bzw abgegebenen Stimmen) dafür stimmen. Gleiches gilt für die Beendigung des Krieges.
§2 Ein Bündnis oder NAP mit einem anderen Stamm wird nur dann eingegangen wenn mindestens 50% aller Stammesmitglieder dafür stimmen. Gleiches gilt für die Beendigung des Bündnisses bzw NAPs.
§3 Stammes -kriege, -bündnisse und -NAPs stehen immer über den persönlich eingegangenen.