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Jetloader versichern / zulassen ?

Jetloader versichern / zulassen ?

nun, so einfach scheint das Thema nicht ganz zu sein.
Ich habe auch mal die Suche bemüht, aber kein Thementitel dazu gefunden.

Muss man unbedingt zwangsläufig einen Jetloader Anhänger eigentlich überhaupt versichern?
Da gab es doch mal irgendwas dass der Anhänger solange er am Haken hängt mit dem/über das Auto mitversichert ist - oder?

Ich hatte bisher (5Jahre lang) einen Kanuanhänger für 14,-Euro bei der VHV
versichert, die wollen jetzt für einen neue Vertrag (egal ob der Kanuanhänger oder der Jetloader) 55,-Euro, weil sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert hätten.

Eine andere Versicherung zum vergleichen, finde ich gar nicht.
Alle die ich finde machen nur Wohnwagen/Caravan oder ab 3,5Tonnen.

P.S. ich frag nur desshalb, weil ich den Anhänger jetzt neu kaufe und dann gerne bis März 2014 unbenutzt in der Garage stehen lassen möchte. Aber abholen beim Händler und nach Hause fahren muss ich ihn halt. Nächstes Jahr würde ich ihn schon versichern lassen wollen, da dann auch mal mit ins Ausland gefahren wird.
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Gruß Hubertus

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Kleine Zusammenfassung ohne gewähr....

 

ALT:

§ 18 Zulassungspflichtigkeit

(1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger (hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Schleppachsen) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger von der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zum Verkehr zugelassen sind.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

………

6.

folgende Arten von Anhängern:

……

m)

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;

 

Neu:

§  Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §3 (2) 2.e regelt die Zulassungsfreiheit von Sportgeräteanhängern,

§  Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) §3 1. regelt die Steuerfreiheit,

§  Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) §2 (1) 6.c regelt die Ausnahme von der Haftpflichtversicherungspflicht,

§  Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) §9 (2) regelt das grüne Kennzeichen für steuerbefreite Anhänger.

Zulassungsfreiheit

Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)  in §3,

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[...]

2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
[...]

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden. 

Steuer- /Versicherungsfreiheit

Aus der Zulassungsfreiheit ergibt sich unmittelbar die Befreiung von der Kfz-Steuer aus §3 des KraftStG:

§3 Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind

[...]

Das Pflichtversicherungsgesetz  befreit in §2 den Anhänger ebenfalls unmittelbar von der Versicherungspflicht:

§1 Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

§2 (1) §1 gilt nicht für
[...]

6. Halter von
[...]

c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

 

grünes Kennzeichen

Zur Farbe des Kennzeichens regelt §9 FZV:

(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ausgenommen hiervon sind:
[...]




Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Danke Ferris Danke für Deine Mühe.
Es ist mir schon ein wenig peinlich es zuzugeben, aber ich krieg beim
lesen von solchen Gesetzestexten eine Allergie und dann streiten sich meine
Gehinhälften - die eine sagt weiterlesen - die andere regt sich über dieses Amtsdeutsch auf und über die Schwachköpfe die das zu Papier bringen.
Und bei diesem heftigen Streit, versteh ich dann gar nix mehr.

Ich werd mit den Papieren auf die Zulassungstelle gehen und fragen das
wird das einfachste sein. Letztendlich wird diese Zulassungstellt dann auch
entscheiden wie es gemacht wird.



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Gruß Hubertus

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

So im groben heißt das wenn du den Trailer nur für sportzwecke nutzt und ein grünes Nummernschild bekommst, brauchst du keine steuern Zahlen und er ist mit dem Zugfahrzeug versichert.

Stellst du den Trailer in deinen Garten und er rollt lost und macht was kaputt musst du selber zahlen.




Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Ich haben meinen so zugelassen das ich keine Versicherung Zahl aber jedoch die 30Euro steuern im Jahr!Damit ich ein Moped,roller,Motorrad transportieren kann wenn ich will(ist aber kein jetloader)Am jetloader hatte ich immer grüne Kennzeichen dran!(Sportzwecke)


Re: Jetloader versichern / zulassen ?

vielen Dank. Ich werd versuchen erst mal ein grünes zu bekommen.
Wie ist das mit Fahrten ins Ausland z.B. Kroatien - geht das mit dem grünen
Kennzeichen überhaupt.
(Ich weis das der Jet in Kroation eine Haftpflicht haben muss).




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Gruß Hubertus

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Hallo,Ich habe zwei Sportanhänger zugelassen und zahle keine steuern und keine Versicherung ! Bau auf deinen Jetloader einfach eine Platte und fahr zur Dekra und lass dir das Ding auf Motorsportanhänger umtragen, dann kannst Du auch ein Motorrad  transportieren! Du musst den Anhänger aber auf einen Privaten Grundstück parken ! In Kroatien gibt es keine Probleme, der Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert! Gruß Gordon


JETTEAM EASTSIDE

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Mit dem Grünen Kennzeichen kannst Du überall fahren!Das heißt ja nix weiter das der Trailer nur für Sportzwecke ist und Du nichts anderes transportieren darfst!Z.b. Aus dem Baumarkt usw!

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

tausend Dank - alle Unklarheiten beseitigt :-)


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Gruß Hubertus

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Mein Trailer hat das grüne Kennzeichen und ist damit steuerfrei.

Er ist beitragsfrei beim Jet mitversichert (Haftpflicht). Dazu musst du aber die richtige Versicherung oder den richtigen Vertreter haben, der sich auskennt....




Lieber eine gesunde Verdorbenheit als eine verdorbene Gesundheit.

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Versicherung ist immer eine gute Sache. Nehmen Sie zum Beispiel eine Versicherung für bedingte Fahrräder. Oder Dummies. Jetzt kann alles versichert werden

Re: Jetloader versichern / zulassen ?

Sie müssen kein Anwalt sein. Fangen Sie klein an, kaufen Sie keine teure Versicherung! Versichern Sie Ihr Fahrrad zum Beispiel mit Fahrradversicherung. Sie können sehen, wie die Firma Sie und Ihre Probleme behandelt. Entscheiden Sie anhand Ihrer kleinen Beziehung, ob es sich lohnt, eine teure Versicherung für Ihr Hauptgeschäft abzuschließen