Re: Versicherung
Hallo Hoessel,
entschuldige bitte das ich mich erst jetzt melde,sehr viel zu tun...................
Also wir dürfen verschieden Dinge nicht miteinander vermischen, es mag sein das es in verschieden TG nicht erlaubt ist, einen Jetski inkl. Trailer unter zustellen, das gibt eventl. Ärger, ist aber Grundsätzlich nicht verboten, warum auch?
Nach dem s.g bürgerlichen Gesetztbuch ( BGB ) haften wir für Schäden die wir anderen zuführen......§ 823 und die folgenden....wer es nachlesen möchte...... hihi.....also wenn Dein Ski der Grund für den Brand ist, muß Du in erster Linie bezahlen....für den Schaden an Dritte z.B. Auto, Gebäudeschäden, Personenschäden Löschwasserschäden usw........ das übernimmt die Jethaftpflicht. Den Schaden durch Brandt am Ski , nur eine Teilkasko wenn du eine dafür hast. Den Schaden am Trailer nur eine Tk wenn Du eine hast.
Die Gebäudeversicherung zahlt zwar vorab , nimmt aber zu einen späteren Zeitpunkt wieder Regress beim verursacher.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß Götz / Allimen