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Versicherungsbedingungen eines anderen Jetskiversicherers

Versicherungsbedingungen eines anderen Jetskiversicherers



 Liebe Jetskifreunde,

ich bin erschrocken als ich die Bedingungen eines namhaften Versicherer gelesen habe. 

-In Abänderung der ……Besonderen Bedingungen für die Wassersporthaftpflichtversicherung , gelten Ansprüche von Insassen und Mitfahren ( Sozius ) gegen den verantwortlichen Schiffsführer oder der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigter Personen als ausgeschlossen.

-Ergänzende Klausel zur Kaskoversicherung.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden entstanden durch die Beteiligung an Motorbootrennen, bei denen es alleine auf die Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den damit in Zusammenhang stehenden Übungsfahrten.

Klausel für Jetski und Waterbikes

- Versicherungsschutz für Diebstahl und Einbruchdiebstahl ist nur dann Versichert wenn das Wasserfahrzeug mit einer fachgerecht eingebauten elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet ist, der Versicherungsnehmer muss den Nachweis führen.

Ersatzleistung :

Ab dem 2.Jahr 80% des Neuwertes max. die Versicherungssumme

Ab dem 3.Jahr 70%

Ab dem 4.Jahr 60%

Ab dem 5.Jahr 50%...…………

Diese Entschädigungsstaffel gilt auch bei wirtschaftlichem Totalschaden

Wir haben diese Einschränkungen nicht!!!!!

Euer Allimen

….ein Grund mehr bei mir anzufragen.   




Re: Versicherungsbedingungen eines anderen Jetskiversicherers

Hallo. Aus Duisburg, ich habe mir einen Jetski gekauft. Was brauche ich für eine Versicherung.Lg
 Caipi