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USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...

Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...

Zitat: cmuehlberg



Hi Thomas,

ich bin gerade fast vom Stuhl gefallen ! Krass.  Danke für die Infos !

Musste den Absatz 3x lesen, um es zu glauben. Na, da werde ich morgen gleich mal bei meinem Schifffahrtsamt anrufen und mir das bestätigen lassen.

Wird aber auch Zeit, Globalisierung, Freihandelsabkommen bla, bla, bla und dann so einen protektionistischen CE Lappen einfordern... Endlich freue ich mich mal Steuern zu zahlen. Scheint ja doch noch kluge Entscheider in unseren Amtstuben zu geben.  

Für heute abend freue ich mich schon mal und lade die Batterie. Mal schauen ob es morgen am Telefon ein Frühlingserwachen gibt...


Gruss

Christoph



Ich hab das vom ADAC auch gelesen, aber mit dem ADAC-Kennzeichen kannst du ja nicht mit dem Jetski auf Binnengewässern fahren. Ob es bei den WSA auch so sein wird, bleibt abzuwarten. Gebt mal Bescheid hier was raus kommt....




Lieber eine gesunde Verdorbenheit als eine verdorbene Gesundheit.

Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...

Nich das jetzt einer auf die Idee kommt sein Jet eben beim ADAC ohne Vorlagepflicht der CE anzumelden um dann mit dem ADAC Ausweis beim WSA ebenfalls ohne CE anzumelden zu können... wehe

Angaben zum Eigentumsnachweis und weitere Anlagen für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beim WSA:

Die Konformitätserklärung wird benötigt für:
- alle Sportboote mit einer Länge von mindestens 2,50 m, die nach dem 15. Juni 1998 und
- alle Wassermotorräder, die nach dem 31. Dezember 2005
erstmalig in der EU auf dem Markt bereitgestellt worden sind. Eine Konformitätserklärung erhalten Sie vom
Hersteller oder Importeur der Fahrzeuge oder Ihrem Bootshändler. Ist ein Sportboot oder ein Wassermotorrad
erstmalig in einem anderen Mitgliedstaat der EU auf dem Markt bereitgestellt worden und soll erstmals
ein deutsches Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten, ist die Konformitätserklärung ebenfalls vorzulegen. Bei
Änderungen am bestehenden Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist das Original des Ausweises
vom Eigentümer vorzulegen. Bei einem Eigentumswechsel kann das bisherige Kleinfahrzeugkennzeichen
nur dann beibehalten werden, wenn das Original des Ausweises über das erteilte Kennzeichen von dem
bisherigen oder dem neuen Eigentümer vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass der bisherige Eigentümer im Falle einer Veräußerung oder Stilllegung des Kleinfahrzeugs
verpflichtet ist, den Originalausweis über das erteilte Kennzeichen an das ausstellende Wasserstraßenund
Schifffahrtsamt zurückzusenden.
Besitzt das Kleinfahrzeug ein Kennzeichen eines anderen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes, des
ADAC, des DMYV, des DSV oder einer Landes- oder Kommunalbehörde, genügt grundsätzlich die Vorlage
einer Kopie des Ausweises über das erteilte Kennzeichen.


Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...



wie so oft: viele Wege führen nach Rom.

Ich werde mal einen gehen und berichten...

Gruss

Christoph