Ein Leipziger Elterntreff - PC & Internet

zum Thema Viren

zum Thema Viren

http://www.heise.de/ct/04/04/003/

Editorial aus c't 4/2004


Post aus der Zukunft



Landeshauptstadt Hannover

Der Internet-Schutzbeauftragte

Aktenzeichen: 42023-SEBEK221-050523-2342


ENTZIEHUNG DER INTERNET-ERLAUBNIS, § 3 InterVG


Sehr geehrter Herr Dau,

Ihnen wird vorgeworfen, am 1. April 2008, um 23:44 Uhr in Hannover,
Georgenstr. 7, als Bediener des PCs H-FG90-B, folgende Ordungswidrigkeit
nach § 24 InterVG begangen zu haben:

Sie doppelklickten verbotswidrig auf die Dateianlage einer E-Mail, ohne
einen Virenscanner aktiviert zu haben oder sich von der Ungefährlichkeit der
Anlage überzeugt zu haben (§ 12 Abs.4 Doppelklickgesetz, § 209
Virenschutzgesetz). In der Folge wurde Ihr PC mit W32/Phylo.E infiziert (§
43 Abs.1 Digitale-Epidemien-Kontrollgesetz).

Zeugen: autonomer lokaler TCPA-Agent, Ser.-Nr. XP-2003, mit biometrischer
Erkennung.Beweis: Digital erstelltes Foto (Anlage)

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 350,00
EUR erhoben (§ 57 OWiG). Des Weiteren erhöht sich Ihr Punktekonto im
Datenschutz-Zentralregister (DZR) um 4 Punkte. Das Konto beläuft sich damit
auf 21 Punkte und überschreitet den maximal zulässigen Stand von 20 Punkten.
Ein Kontoauszug wird als Anhang beigefügt.

Ihre Internet-Erlaubnis (IE) wird Ihnen bis auf weiteres entzogen. Ein
Einsenden der IE an das DZR ist nicht erforderlich, Ihr Konto wird
automatisch auf allen Internet-Zugangsknoten gesperrt. Sie können Punkte im
DZR durch die Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer
Internet-psychologischen Beratung tilgen, nicht jedoch vor Ablauf einer
Frist von sechs Monaten.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt
Einspruch (§ 55 OWiG) einlegen. Zur Zahlung des Verwarnungsgeldes verwenden
Sie bitte den beigelegten Zahlungsvordruck.

Hochachtungsvoll

Im Auftrag

Lehmann

Anhang Datenschutz-Zentralregister

15.09.07 Internetzugang ohne aktivierte Firewall: 5 Punkte
27.10.07 Verstoß gegen die Netiquette in einer Newsgroup: 3 Punkte
24.12.07 Doppelklick auf ungeprüfte EXE-Datei Jenny_Naked.jpg.exe: 4
Punkte
04.01.08 Nicht-Einspielen von Sicherheits-Updates: 3 Punkte
28.02.08 Troll-Versuch im Heise-Forum: 2 Punkte
01.04.08 Doppelklick auf E-Mail-Anhang: 4 Punkte
21 Punkte

Daniel Bachfeld

AW: zum Thema Viren

Ich fühle mich angesprochen, ihr könnt mich ab heute Dau Vater nennen.
Ein Aufbau Seminar wäre sehr wichtig und sehr gut. Besten Dank für die
gelungene aktuelle Geschichte.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Vater
Vorstandsvorsitzender GER
Tel. 0177-6898423
Fax. 0341-6898423
var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'j.vater'+String.fromCharCode(64)+'ger-leipzig'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');support@ger-leipzigde
www.ger-leipzig.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jens Rehde [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 23. März 2004 10:28
An: var m = String.fromCharCode(109,97,105,108,116,111)+':';var e = 'j.vater'+String.fromCharCode(64)+'ger-leipzig'+String.fromCharCode(46)+'de';document.writeln(''+e+'');support@ger-leipzigde
Betreff: [Kinderlobby Leipzig] zum Thema Viren

http://www.heise.de/ct/04/04/003/

Editorial aus c't 4/2004


Post aus der Zukunft



Landeshauptstadt Hannover

Der Internet-Schutzbeauftragte

Aktenzeichen: 42023-SEBEK221-050523-2342


ENTZIEHUNG DER INTERNET-ERLAUBNIS, § 3 InterVG


Sehr geehrter Herr Dau,

Ihnen wird vorgeworfen, am 1. April 2008, um 23:44 Uhr in Hannover,
Georgenstr. 7, als Bediener des PCs H-FG90-B, folgende Ordungswidrigkeit
nach § 24 InterVG begangen zu haben:

Sie doppelklickten verbotswidrig auf die Dateianlage einer E-Mail, ohne
einen Virenscanner aktiviert zu haben oder sich von der Ungefährlichkeit
der
Anlage überzeugt zu haben (§ 12 Abs.4 Doppelklickgesetz, § 209
Virenschutzgesetz). In der Folge wurde Ihr PC mit W32/Phylo.E infiziert

43 Abs.1 Digitale-Epidemien-Kontrollgesetz).

Zeugen: autonomer lokaler TCPA-Agent, Ser.-Nr. XP-2003, mit
biometrischer
Erkennung.Beweis: Digital erstelltes Foto (Anlage)

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von
350,00
EUR erhoben (§ 57 OWiG). Des Weiteren erhöht sich Ihr Punktekonto im
Datenschutz-Zentralregister (DZR) um 4 Punkte. Das Konto beläuft sich
damit
auf 21 Punkte und überschreitet den maximal zulässigen Stand von 20
Punkten.
Ein Kontoauszug wird als Anhang beigefügt.

Ihre Internet-Erlaubnis (IE) wird Ihnen bis auf weiteres entzogen. Ein
Einsenden der IE an das DZR ist nicht erforderlich, Ihr Konto wird
automatisch auf allen Internet-Zugangsknoten gesperrt. Sie können Punkte
im
DZR durch die Teilnahme an Aufbauseminaren oder einer
Internet-psychologischen Beratung tilgen, nicht jedoch vor Ablauf einer
Frist von sechs Monaten.

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt
Einspruch (§ 55 OWiG) einlegen. Zur Zahlung des Verwarnungsgeldes
verwenden
Sie bitte den beigelegten Zahlungsvordruck.

Hochachtungsvoll

Im Auftrag

Lehmann

Anhang Datenschutz-Zentralregister

15.09.07 Internetzugang ohne aktivierte Firewall: 5 Punkte
27.10.07 Verstoß gegen die Netiquette in einer Newsgroup: 3 Punkte
24.12.07 Doppelklick auf ungeprüfte EXE-Datei Jenny_Naked.jpg.exe: 4
Punkte
04.01.08 Nicht-Einspielen von Sicherheits-Updates: 3 Punkte
28.02.08 Troll-Versuch im Heise-Forum: 2 Punkte
01.04.08 Doppelklick auf E-Mail-Anhang: 4 Punkte
21 Punkte

Daniel Bachfeld





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