Betreuung für Kleinkinder wird ausgebaut
In Westdeutschland werden die Betreuungsangebote für Kinder unter drei
Jahren deutlich verbessert, in Ostdeutschland soll die vorhandene Dichte
erhalten bleiben. Der qualitätsorientierte Ausbau der Tagesbetreuung
eröffnet den Kindern bessere Bildungschancen - und macht es ihren Müttern
und Vätern leichter, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Die Bundesregierung hat am 14. Juli einen Gesetzentwurf verabschiedet mit
dem die Kinderbetreuung in Deutschland deutlich ausgebaut werden soll.
"Heute ist für Familien in Deutschland ein sehr wichtiger Tag, denn mit
diesem Gesetz wird die Kinderbetreuung für die Kleinsten in Deutschland
endlich vorangebracht," erklärte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt
nach dem Kabinettsbeschluss.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Länder und Kommunen, die für
Kinderbetreuung zuständig sind, ihre Angebote an Krippen- und Tagespflege
für die unter Dreijährigen ab 2005 so erweitern, dass sie bis zum Jahr 2010
den Bedarf der Eltern und Kinder entsprechen.
Künftig sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, mindestens für alle
Kinder im Alter unter drei Jahren ein Betreuungsangebot vorzuhalten,
* deren Wohl nicht sichergestellt ist oder
* deren Eltern erwerbstätig sind, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden.
Dafür muss das Angebot in den alten Bundesländern mit insgesamt 230.000
Plätzen mehr als vervierfacht werden.
Der Osten liegt bei der Betreuung vorn
Insbesondere in den ostdeutschen Ländern gewährleisten schon heute
landesrechtliche Regelungen das angestrebte Versorgungsniveau. Einzelne
Landesgesetze gehen sogar darüber hinaus. Im Gesetzentwurf ist deshalb klar
gestellt, dass die bundesrechtliche Formulierung eines Mindestbedarfs keine
Begründung für die Verschlechterung der Betreuungssituation auf Länderebene
sein kann.
Schmidt hob hervor, dass die ostdeutschen Kommunen, die ihnen zur Verfügung
stehenden Gelder für den Erhalt der Einrichtungen und der
Qualitätsverbesserung der Betreuung nutzen sollten.
Stufenweiser Ausbau im Westen
In den westlichen Flächenstaaten lässt sich allerdings ein mit
Ostdeutschland vergleichbares Versorgungsniveau nur stufenweise aufbauen.
Das Gesetz gibt den Kommunen deshalb die Möglichkeit, den Ausbau flexibel
und an den örtlichen Bedingungen orientiert zu gestalten. Als Zielmarke ist
das Jahr 2010 festgeschrieben.
Die Kommunen können somit die Art und die Schnelligkeit ihres Ausbaus
eigenständig bestimmen. Sie sind jedoch zu einer verbindlichen Ausbauplanung
und zu jährlichen Bilanzierungen des Ausbaufortschritts verpflichtet,
unterstrich Schmidt.
Gesetzentwurf enthält keinen Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung
Von einem Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung für alle Kinder unter drei
Jahren wurde abgesehen, weil darüber erst nach Ablauf der Übergangsfrist im
Jahr 2010 nachgedacht werden kann. Denn bis dahin wäre ein solcher Anspruch
nicht durchsetzbar und liefe ins Leere.
Qualifizierung und Besserstellung der Tagespflege
Der Gesetzentwurf legt außerdem Merkmale für die Qualität der
Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege ("Tagesmütter") fest, die von
den Ländern näher auszugestalten sind.
Die Betreuung soll zu einem qualifizierten frühen Förderungsangebot
entwickelt werden, ausgerichtet am Wohl des Kindes. Die Tagespflege werde
unter anderem durch bessere Qualifizierung und soziale Absicherung der
Tagesmütter- und -väter eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in
Kindertagesstätten werden, sagte Schmidt.
Zu diesem Zweck werden Kriterien für die persönliche Eignung der
Tagespflegepersonen formuliert und ihre Qualifizierung verbindlich
vorgesehen. "Bis zum Jahr 2010 werden rund 40.000 Tagesmütter und -väter
zusätzlich die Betreuung der Kinder unter drei Jahren übernehmen",
prognostizierte die Ministerin.
Künftig muss das Pflegegeld, welches die Jugendämter an die Tagesmütter oder
-väter zahlen, neben dem Sachaufwand und der Anerkennung der Leistung auch
einen Anteil enthalten, der die nachgewiesene Aufwendung für eine
Unfallversicherung sowie den hälftigen Aufwand für eine angemessene
Alterssicherung der Tagespflegeperson deckt. Daneben sind Anreize zur
Weiterqualifizierung privater Kindertagespfleger vorgesehen.
Finanzierung über Entlastungen
Finanziert werden soll der Ausbau der Kinderbetreuung mittels der
Einsparungen der Kommunen aufgrund der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe ("Hartz IV"). Die Kommunen können dadurch jährlich 2,5
Milliarden Euro einsparen, von denen bis zu 1,5 Milliarden Euro für die
Kinderbetreuung verwendet werden sollen.
Benötigt wird diese volle Summe erst 2010, sagte Schmidt. Im kommenden Jahr
benötigten die Kommunen nur 400 Millionen und im darauf folgenden Jahr 750
Millionen Euro.
Kontext
>> "Hartz IV": Ausbau der Kinderbetreuung ist gesichert
>> Ausführliche Informationen zur Kinderbetreuung