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Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Zitat: akira
Nein, klagen nur dann, wenn es auch Aussicht auf Erfolg hat und von seiner Seite es auch belegen kann, Halt, da liegt eine Benachteiligung meiner Person vor!

Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen, aber die Möglichkeit, klagen zu können, erleichtert doch schon so manche Entscheidung.

*akiraUnd hier liegt die Krux an der Sache. Klage ich, weil ich der Meinung bin, das ich den Job nicht bekommen habe weil ich schwul bin, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und ganz abwegig ist das nicht, das ADG gilt ja auch für die Gleichberechtigung der Frau. Und hier sind solche Fälle bereits bekannt.



Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Naja also ich glaub kaum, daß jemand in seiner Bewerbung angibt, er sei schwul oder sie sei lesbisch!  Es geht ja mehr um Mobbing innerhalb von betrieben und hier ist es sehr richtig, daß der Arbeitgeber in der Beweispflicht ist! Sowas nenne ich Opferschutz vor Täterschutz! 

Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Hm, da sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich halte es ür schwachsinnig jemanden in eine Beweispflicht zu bringen, dem es kaum möglich sein wird seine Unschuld zu beweisen.

Natürlich ist Schutz wichtig. Keine Frage. Aber nicht durch die Unmöglichkeit einer Umkehr von Beweislast.



Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Aber @Orko, es ist doch viel einfacher, wenn der Arbeitgeben beweisen muss, nach welchen Kriterien er dir den Job nicht gegeben hat!

..Und ich bin noch von unserem Rechtsstaat überzeugt, wenn die Gesetzt vorliegen und die Klage stichhaltig ist, so wird auch ein Urteil gefällt werden, und wenn man nicht mit dem Urteil zufrieden ist, oder sich auch immer noch diskriminiert fühlt, so hat man den Weg durch die Instanzen - was leider auch sehr Zeitraubend und Kostenintensiv ist - bedarf also schon einer guten Rechtsschutzversicherung, das ist aber ein anderes Thema.

..Und das die Beweislast jetzt beim Arbeitgeber liegt, finde ich schon ok, denn Du als ganz normaler Arbeitnehmer hast dann doch schon die Schwierigkeiten, deinen Standpunkt (als einfacher Mensch) durchzusetzen.

So sehe ich das.

*Kristall




*Studio 54*

Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Wie gesagt, nehmen wir an ich kriege den Job nicht, einfach weil der andere Bewerber dem Arbeitgeber sympathischer war. Das ist schon alles. Hat nichts mit der Sexualität zu tun. Wie soll der Arbeitgeber das aber beweisen? Stell ich mir schon schwierig vor.

Andersrum könnte ich, wenn die Beweislast bei mir liegen würde, es ja eben so wenig beweisen.



Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Bröseln wir es doch mal auf: Also, Du hast geschrieben, 2 Leute, gleiche Voraussetzungen und Eignungen - nun, das ist aber jetzt die Ausnahme!

Sicher wirst Du dann dich benachteiligt fühlen, denn bei Gleichheit obliegt dann die Sympathie, keine Frage, und irgendwann muss sich ja der Arbeitgeben entscheiden, ok diese Person nehme ich! Das ist wirklich eine Ausnahme!

Nein, ich glaube, es gibt wirklich Fälle, die nach Diskriminierung stinken! Und deshalb finde ich, dass es die Möglichkeit gibt dagegen zu klagen schon wichtig, vorausgesetzt man will es auch und der Job ist es einem Wert, zu klagen! Aber das ist eine eigene Einstellung zur Frage, Klage ich oder nicht!

Die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung zu Klagen, das ist es doch, ob Mann oder Frau, die Möglichkeit etwas überhaupt unternehmen zu können, das ist WICHTIG! (Davon ab, muss man ja auch nicht gegen alles klagen!)

*Kristall 




*Studio 54*

Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Womit aber immer noch nicht die Frage beantwortet ist, wie der Arbeitgeber das beweisen soll. Wie soll er beweisen, dass Homosexualität nicht der Grund ist, sondern einfach Sympathie?

Oder eben, wenn die Beweislast bei mir liegen sollte, wie beweise ich, dass meine Homosexualität der Gund der Nichteinstellung ist?

Btw.

Ein Ausnahme ist das nicht, ich war selber lange Personalratsvorsitzender bei meinem Arbeitegeber und habe über Personaleinstellungen und Beförderungen mitentschieden. Oftmals waren es einfach nur Sympathien die entschieden haben.



Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Zitat: Orko_aus_dem_zauberland

Womit aber immer noch nicht die Frage beantwortet ist, wie der Arbeitgeber das beweisen soll. Wie soll er beweisen, dass Homosexualität nicht der Grund ist, sondern einfach Sympathie?

Oder eben, wenn die Beweislast bei mir liegen sollte, wie beweise ich, dass meine Homosexualität der Gund der Nichteinstellung ist?

Btw.

Ein Ausnahme ist das nicht, ich war selber lange Personalratsvorsitzender bei meinem Arbeitegeber und habe über Personaleinstellungen und Beförderungen mitentschieden. Oftmals waren es einfach nur Sympathien die entschieden haben.

@Orko, sicher ist es für den Arbeitgeber immer schwer zu beweisen, dass die NICHTEINSTELLUNG nichts mit seiner Homosexualität zu tun hat.

Ich würde beide Aspiranten für eine Probezeit von einem Jahr einstellen - und dann, nach genauer Analyse, mir den Arbeitnehmer herauspicken, der dem Unternehmen die besten Voraussetzungen bieten kann - und glaube mir, ein Jahr ist schnell vorbei (für den Arbeitgeber) und sehr lang für den Arbeitnehmer, da er versucht sich so zu präsentieren, damit er die Stelle bekommt und nicht sein Mitbewerber. Und - es ist auch schon mal vorgekommen, dass, wenn zwei neue Mitarbeiter sich eine Stelle teilen müssen, die Synergie-Effekte enorm gross sind, zum Vorteil des Unternehmens, und zum Vorteil der Arbeitnehmer, denn beide haben erst einmal den Arbeitsplatz bekommen, für den sie sich beworben haben, und vielleicht kann das Unternehmen ja auch die zweite Stelle fest installieren, somit hat jeder etwas von dieser Entscheidung. Man muss nicht immer mit Daumen rauf/runter agieren, sondern von Seiten des Unternehmens auch mal Wege gehen, die nicht von vornherein eingeplant wurden. FLEXIBILITÄT - jeder spricht davon, aber warum nicht mal umsetzen!

*Kristall




*Studio 54*

Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Weil die finanziellen Möglichkeiten nicht hergeben, dass 2 Leute eingestellt werden.

Aber Du hast meine Frage nicht beantwortet



Re: Schwule und Lesben durch ADG geschützt!

Also, wenn ich mir als Unternehmer klar bin, ich habe zwei gleichwertige Bewerber, und ich habe keine Ahnung, ob einer von beiden Schwul ist, so werde ich ein Losverfahren einsetzen und dies auch vor Gericht vortragen, denn das ist, neben meiner ersten Ausführung, das fairste Verfahren. Dann muss halt das Gericht entscheiden, wie die Klage ausgehen wird.

Davon ab, dass dieser Fall sehr selten sein wird, weil es nicht zwei gleichwertige Bewerber geben wird (...und wenn, dann wäre es wie ein Sechser im Lotto) sehe ich das Umkehrverfahren, Beweislast für den Unternehmer, nicht als gravierend an, denn er, der Unternehmer, will ja meine Arbeitskraft haben, also muss er sich auch zu seiner Ablehnung äussern.

Warum soll der Unternehmer, oder das Unternehmen, nicht die Beweislast haben, und wenn schon ein Personalbeirat im Betrieb installiert ist, ist es doch eigentlich leichter, eine zweite Stelle zu schaffen - bei einem kleinen Betrieb, der mal gerade 4 oder 5 Mitarbeiter hat, ist es schon schwieriger.

Man kann jetzt sagen, ich würde mich um eine Antwort drücken, denn in Wirklichkeit gibt es auf die Frage, wie soll der Unternehmer es beweisen, das er bei zwei gleichwertige Bewerber einen Absagen muss, und der ist gerade schwul, den Beweis zu erbringen, warum der und nicht der andere, darauf gibt es theoretisch keine Antwort, denn jeder Fall ist ander gelagert, auch in diesem Bereich.  Oder ich mache es mir ganz leicht, stelle gar keinen ein, und versuche aus den eigenen Mitarbeitern jemanden auf diese Stelle vorzubereiten, damit er/sie diese Stelle ausfüllen kann.

Fazit: eine direkte Antwort kann nicht gegeben werden!  




*Studio 54*