Beim Umzug: Sozialamt muss lediglich Miete für Kleintransporter bezahlen
Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Göttingen das Urteil gesprochen, dass Sozialhilfeempfänger bei einem Umzug nur die Kosten für den Mietwagen erstattet bekommen.
Ausgeschlossen sind jedoch die Kosten für ein Umzugsunternehmen. Laut dem Gerichts besteht die Möglichkeit, dass Verwandte, Freunde oder Bekannte beim Umzug zur Hand gehen können.
Quelle: www1.ndr.de