Feueralarm
Zitat: feger
Ein in der Nachbarschaft wohnender Schornsteinfeger (44) bemerkte das Feuer und schlug Alarm.
ZUM GLÜCK GITS DEN SCHORNSTEINFEGERIch hoffe, wenn der Nachbar Installateur gewesen wäre, hätte er auch die Feuerwehr gerufen.
Was sollen diese plumpen Bezüge zu "Schornsteinfegern" ?
Es geht auf diesen Seiten doch nicht darum, ob Schornsteinfeger gute und nette Menschen sind. Ich nehme an, außerhalb ihres Uralt-Monopols sind sie nicht anders, als andere Handwerker auch. Es geht darum, ein verfassungswidriges Sonderrecht - auch gegen den Widerstand von Berufsinteressen - endlich zu beseitigen.
In keinem anderen Rechtsgebiet in Deutschland werden wirtschaftliche Interessen (als Handwerker) und vorgeschobene öffentliche Belange (als Kontrolleur) derart miteinander vermischt. Wenn ein Schornsteinfeger als Handwerker einen Kamin reinigt, kann er doch nicht anschließend als "beauftragter" Bezirksschornsteinfeger sein eigenes Werk abnehmen. In keinem anderen Rechtsgebiet in Deutschland kann der Bürger gezwungen werden, durch einen bestimmten BEZIRKS-Handwerker Arbeiten ausführen zu lassen.
Es wäre als Minimalforderung anzusehen, die Kontrolle von Feuerstätten (eigentlich nur die Kontrolle der Zu- und Abluft, denn für die Anlage selbst ist der Schornsteinfeger ja gar nicht zuständig) durch einen UNABHÄNGIGEN SACHVERSTÄNDIGEN durchführen zu lassen. Selbstverständlich muss es jedem Betreiber einer Anlage freigestellt sein, wie er den technisch geforderten betriebssicheren Zustand herstellt. Wird das Ergebnis geprüft, darf der Staat sich nicht darin einmischen, wie dieses Ergebnis bewirkt wird. Wird bei einer technischen Prüfung einer Anlage ein Fehler festgestellt, darf die Verwaltung ggf. bei Gefahr für Dritte den Betrieb der Anlage bis zur Beseitigung des Fehlers untersagen. Aber das war's dann auch. Fällt ein KFZ bei der Hauptuntersuchung durch, darf dieses nicht mehr im Strassenverkehr benutzt werden. Es wäre aber undenkbar, dass die Verwaltung das Fahrzeug zwangsweise in die zuständige Bezirks-Werkstatt zur Reparatur einweisen würde. Das öffentlicvhe Interesse endet, wenn im öffentlichen Strassenverkehr keine gefährlichen Fahrzeuge unterwegs sind.
Das Recht des Gesetzgebers und der Verwaltung, besonders aber der Wirtschaftslobby der Schornsteinfeger endet an der Haustür des Bürgers. Wurde eine Feuerstätte nicht angemessen überprüft, mag die Verwaltung deren Nutzung untersagen. Ein ZWANGS-Kehren eines Bezirksschornsteinfegers läßt sich jedoch in keinster Weise mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbaren.
Es darf nicht länger hingenommen werden, dass die Grundrechte der Bürger zugunsten der Einkommensinteressen einer Berufsgruppe beschnitten werden. Es wird Zeit, dass immer mehr Bürger hiergegen protestieren. Mischen auch Sie sich ein! Legen Sie Rechtsmittel gegen fragwürdige Rechtsnormen und Verfügungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens ein! Wenden Sie sich an Ihre Verwaltung, Ihren Abgeordneten, Ihr Parlament!
Machen wir gemeinsam 2011 zu Jahr, in dem das Schornsteinfeger-Sonderrecht endgültig beseitigt wird !!!
Thomas W. Müller
Wiesbaden (OT Mz-Kostheim)
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