SchornsteinFegerRechts-Reform - ARCHIV (ADM)

Kommentare zum Gästebuch (Part 1)

Re: Gästebuch

Lieber Herr Feger,

eigentlich sollte man sich überlegen, was man sagt oder schreibt und ob eine Aussage eine Beleidigung darstellt. Im GG ist im Artikel "Meinungsfreiheit" das ebenfalls genau geregelt. Nun sind GB da, um zu diskutieren, Meinungen auszutauschen, sich zu informieren und zu ergänzen. Hilfe suchen und erfahren ist das A und O. Ich finde dieses recht junge GB sehr gut.  Und der eine oder andere Gag muss auch  sein, also etwas Blödsinn muss einfach daher. Deshalb werden die Aussagen nicht auf die Goldschale gelegt. Ehrlich gesagt, muss auch ich manchmal über meine Artikel schmunzeln. Aber die Meinung vertreten, dass eventl. andere Beleidigungen auch  so daher labern, ist für mich keine Entschuldigung. Auch nicht, wenn es ein Feger so daher labert. Ich weiß, wie schwer es ist, ein Studium durch zu stehen. Ich kenne einen Fall, da wurde einem Monopolgegner für ähnlich gelaberte Äusserungen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euronen durch die Staatsanwaltschaft angeboten. Wie gesagt, es war ein Monopolgegner. Aber trotzdem, Spaß muss sein, aber!, der Ton macht die Musik. Meine Meinung hierzu. Eine Frage muss ich allerdings noch stellen. Sind Sie wirklich ein Schornsteinfeger? Denn fachliches kann ich aus Ihren Beiträgen nicht erkennen.
Rotzfrech


Re: Gästebuch

Zitat: feger
Konsorten sagt jeder mal oder hat jeder schon mal gesagt. Aber mal was anderes: 3 Punkte für die alte Messestadt, ihr Looser (Loos-Symphatiesanten)
Also zunächst einmal als Richtigstellung: Ein "Konsorte" ist nach Duden ein "Genosse", somit jemand der "gleichen Art". Der Plural "Konsorten" wird umgangssprachlich zwar gern abwertend verstanden für "Mitbeteiligte", kann aber ebenfalls z.B. im Geschäftsleben ein "vorübergehender Zusammenschluss zum Erreichen eines gemeinsamen Ziels" sein.

Die Mitstreiter gegen das Schornsteinfeger-SONDER-Recht als Konsortium zu bezeichnen, würde ICH als durchaus ehrenhaft empfinden. Wir haben ein gemeinsames Ziel und schliessen uns hoffentlich noch enger zusammen, um dieses möglichst bald zu erreichen.

Die Verwendung des Begriffs "Looser" als Anspielung auf diejenigen, die sich mit Herrn Loos verbunden fühlen, muss schon erklärt werden, um auch von "normalen" Lesern dieser Beiträge verstanden werden zu können. Vielleicht prägen Sie ja demnächst den Begriff "Müllerer", für diejenigen, die mir in der Sache Recht geben und sich ebenfalls für eine echte RECHTS-Reform einsetzen.

Mir geht es ähnlich mit dem bereits mehrfach von "feger" verwendetem Begriff "alte Messestadt". Nun, man muss ja nicht immer alles verstehen. Aber es gibt da einen schönen Spruch: "Wer etwas nicht versteht und fragt, steht vielleicht einen Augenblick dumm da. Wer jedoch nicht fragt, bleibt ein Leben lang dumm."

Riskiere ich also, mal dumm da zu stehen. Lieber "feger", was soll das mit der "alten Messestadt"? Vielleicht verstehen andere Leser die Anspielung, ich nicht.

P.S.
Ich habe in DIESEM Forum noch gar keinen Beitrag von Herrn Loos gelesen. Was sollen die
Anspielungen auf jemanden, der überhaupt nicht an der Diskussion
beteiligt ist?

Re: Gästebuch

Überlegen Sie doch mal: Wo oder wofür gibt es 3 Punkte???

Re: Gästebuch

3 Punkte gibt es z. Bleistift für:

Dumm, Dümmer, am Dümmsten.

Re: Gästebuch

Das verstehe ich jetzt grad nicht . . . :-)

Re: Gästebuch

Also bei "Germany 12 Points" hätte ich darauf gewartet, dass die Beiträge hier demnächst auch in gesungener Form eingestellt werden.
3 Punkte wären folglich ein recht bescheidener Beitrag - Oder ???

Re: Gästebuch

Jou

Re: Gästebuch

Hallo lieber Feger,

ich konnte Ihren sehr informativen Beitrag erst jetzt, infolge Dienstreise nach Arabien, lesen. Sorry. Ist Ihnen Ihr Schreibfehler aufgefallen?

Getroffene Hunde bellen meist mit "Jau, Jau".  Jou war vor-vorgestern.

Schönes Wochenende
Rotzfrech und (Konsorten), Sie wissen, was ich meine


Re: Gästebuch

jupp

Re: Gästebuch

Ein kleiner Fortschritt?

Einem Mitglied von Haus und Grund in Baden Württemberg ist es gelungen die Überprüfung einer Brennwertanlage von einem Heizungsinstallateur durchführen zu lassen.

Die Überprüfung wurde von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt.