SchornsteinFegerRechts-Reform - ARCHIV (ADM)

Rechnung 3fach erhöht

Rechnung 3fach erhöht

Rechnung 2009 18,11; Rechnung 2010 52,29;also fast 3fach erhöht; Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch unmöglich; bei Klage Gebührenvorschuss.( Landkreis Erding, Obb.)Gruß Kalo

Re: Rechnung 3fach erhöht

Hallo Kalo,

es wäre interessant, auch die Positionen der beiden Rechnungen einander gegenüber zu stellen. Sind 2010 Arbeiten berechnet worden, die 2009 ggf. nicht anstanden?

Ansonsten sind natürlich die Positionen 2010 nach der Anlage zur KÜO zu prüfen.
Wenn der Verordnungstext nicht vorliegt, unter BOOKMARKS ist ein Link zum BMWi um die Publikation zum neuen Schornsteinfegerrecht bestellen oder als PDF herunterladen zu können.

Vielleicht ist es möglich, eine EXCEL-Tabelle mit drei Spalten (2009, 2010, KÜO) als Datei-Anlage hier einzustellen. Dann können Interessierte leicht die Rechnungsentwicklung nachvollziehen.

Erst ein Vergleich der Positionen a) mit dem Vorjahr, b) mit den Pflichtaufgaben nach KÜO / Feuerstättenbescheid und c) mit den Gebührenvorgaben nach Anlage KÜO kann aufzeigen, ob es Sinn macht, gegen die Rechnung Widerspruch einzulegen. Auf jeden Fall erscheint es sinnvoll bei einer Zahlung im Betreff zu vermerken: "UNTER VORBEHALT".