Schornsteinfeger mit höheren Gebühren, neuen Aufgaben und Kampf gegen die Freien
es lebe das Monopol
Schornsteinfeger mit höheren Gebühren, neuen Aufgaben und Kampf gegen die Freien
Mit dem am 29. November 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens sollte eine grundlegende Reform eingeleitet werden. Nicht von heute auf morgen, sondern Schritt für Schritt: Während einer Übergangsphase (bis zum 31. Dezember 2012) gelten Teile des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (Schf-HwG) und des alten, überarbeiteten Schornsteinfegergesetzes (SchfG) nebeneinander. Am 1. Januar 2013 tritt das neue SchfHwG komplett in Kraft, das alte SchfG außer Kraft. Soweit die Theorie.
Im Rahmen der Neuregelung gilt seit dem 1. Januar 2010 eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Geregelt sind danach beispielsweise Fristen und Abstände für Arbeiten an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen wie Kaminen, Gas- oder Ölheizungen. Und: Eigentümer werden in die Pflicht genommen. Sie müssen fristgerecht die notwendigen, im Feuerstättenbescheid aufgeführten Schornsteinfegerarbeiten durchführen lassen. Früher übernahm diese Überwachungsaufgabe der Schornsteinfeger und tut es, nach Angaben zahlreicher Eigentümer, noch immer. Etwas aber hat sich mit der einheitlichen KÜO tatsächlich geändert die Gebühren, und zwar nach oben. Eine Kieler Juristin sprach für Schleswig-Holstein von einer Steigerung von 40 Prozent und mehr. Hinzu kommt, daß die Rechnungen für die Kunden nicht nachvollziehbar sind. Dementsprechend groß ist der Ansturm auf die Beratungsstellen des VDGN.
Die scharfe Kritik, die der VDGN angesichts der Mehrbelastung an den neuen Regelungen übt, stößt bei der Politik auf taube Ohren. Wer da immer noch glaubt, daß das Monopol der Schwarzen Männer wackelt, irrt. Belegt auch durch die Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung und die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung. Denn diese Verordnungen bringen die Notwendigkeit mit sich, neue Gebühren in die KÜO einzufügen und den Bezirksschornsteinfegern neue hoheitliche Aufgaben zu übertragen. Weitere Abzocke: die Fahrtpauschale (früher Begehungsgebühr). Stillschweigend und ohne öffentliche Diskussion wurde festgelegt, daß die Pauschale in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg angehoben wird auf das Niveau der Flächenländer, von 6,26 Euro auf satte 8,28 Euro. Empört über die weitere Belastung für Eigentümer, richtete der VDGN ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus Berlin ohne Resonanz. Das sichere Einkommen der Hoheitlichen aber ist weiterhin gewährleistet.
Mit allen Mitteln gegen Freie
In der Übergangsphase zum neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz besteht die Möglichkeit, einen Schornsteinfegerbetrieb (sogenannte Freie Schornsteinfeger) der Europäischen Union oder der Schweiz mit Kehr- und Überprüfungsarbeiten zu beauftragen. Erlaubt heißt aber längst nicht, daß die Kaminkehrer aus dem Ausland bei den Schornsteinfeger-Innungen in Deutschland willkommen sind.
Roman Heit, angestellter Schornsteinfegergeselle bei dem Wolfsberger Rauchfangkehrmeister Jürgen Maier aus Österreich, bekam und bekommt diese offene Mißbilligung zu spüren. Dreimal kehrte er im Auftrag seines Arbeitgebers in Berlin. Prompt flatterte Heit ein Schreiben von Rußtizia e. V. ins Haus, in dem ihm die Einleitung von Maßnahmen angedroht wird, sollte er keine Unterlassungserklärung abgeben. Präsident dieses Vereins, der, wie es im Brief heißt, auf die Einhaltung wettbewerbs- und berufsrechtlicher Vorgaben hinwirkt, ist Heiko Kirmes, Bezirksschornsteinfeger- und Landesinnungsmeister im Vorstand der Berliner Schornsteinfegermeister-Innung.
Nachdem die Drohung ihre Wirkung verfehlte, folgte eine Untersagungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Wie Roman Heit dem VDGN mitteilte, beschäftigen sich derzeit sowohl das Verwaltungsgericht als auch die Europäische Kommission Binnenmarkt und Dienstleistungen mit seinem Fall. Er würde sich gern außergerichtlich einigen, doch ein Berufsverbot könne er nicht einfach akzeptieren. Und von Drohungen wolle er sich auch nicht einschüchtern lassen.
Unterstützung und Rückhalt findet Roman Heit bei Kunden, wie beispielsweise bei Georg Linke in Berlin-Karow. Es kann nicht sein, daß mir vorgeschrieben wird, welcher Schornsteinfeger zu mir kommt, sagte er verärgert. Mit seinem zuständigen Bezirksschornsteinfeger habe er Ärger wegen zu hoher Rechnungen gehabt. Und für Antworten auf seine Fragen sollte er zudem auch noch bezahlen. Er wünsche sich bei den Schornsteinfegern ein System, daß dem TÜV ähnlich ist bei freier Auswahl des TÜV-Anbieters versteht sich.
Werner Jurisch aus Berlin-Hellersdorf engagiert sich ebenfalls gegen die Monopolstellung der Schornsteinfeger. Derzeit ist das ein Überwachungsverein mit der Lizenz zum Gelddrucken, äußerte er ärgerlich. Deshalb sei er zu einem Freien gewechselt. Den notwendigen Feuerstättenbescheid bekam er reibungslos für 12,50 Euro.
Kleinbeigeben will keiner von ihnen bis das Monopol wirklich abgeschafft ist. Nicole Heit, Inhaberin der Firma Freie Schornsteinfeger Wahl (EU-Schornsteinfegermaklerin) und Ehefrau von Roman Heit, setzt sich ebenfalls für die Auflösung des Monopols ein. Sie berät interessierte Kunden und vermittelt Freie Schornsteinfeger: Ich möchte, daß der Schornsteinfeger wieder seinen guten Ruf von früher zurückgewinnt. Da haben sich die Leute richtig gefreut, wenn der Glücksbringer ins Haus kam und versucht ein wenig Ruß an ihre Fingerspitzen zu bekommen. Aber heute, nur Abzocke.
Neue Gebührenordnung vorbereitet
Ab 2013 tritt für die verbleibenden hoheitlichen Aufgaben der Schornsteinfeger eine neue KÜO in Kraft. Vorbereitend auf die notwendigen Änderungen bezüglich festgelegter Kehr- und Überprüfungsintervalle, bat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zahlreiche Verbände um eine Stel-lungnahme. Der VDGN empfahl Ende August in seinem Schreiben, als hoheitliche Aufgabe die Feuerstättenschau2 bei Neu- oder Um- und Ausbau sowie deren Wiederholung alle fünf Jahre beim Schornsteinfeger zu belassen. Des weiteren hat der VDGN explizit darauf hingewiesen, daß die turnusmäßige Überprüfung von Heizungsanlagen mit gasförmigen Brennstoffen nicht nur von der Art der Feuerstätte, sondern vor allem auch vom Alter derselben abhängig sein müßte: Ältere Heizungsanlagen sollten in kürzeren, neuere Anlagen in längeren Abständen vom hoheitlichen Schornsteinfeger überprüft werden. Handwerkliche Tätigkeiten wie das Kehren oder die Wartung der Anlage gehören in die Verantwortung der Eigentümer: Dieser kann dann einen Freien Schornsteinfeger und eine Fachfirma nach Wahl beauftragen.
Der VDGN empfiehlt allen Eigentümern, schon im Vorfeld der Änderungen ab 2013 das Gespräch mit dem Schornsteinfeger zu suchen und ihn diesbezüglich auszufragen.
Monika Rassek
http://vdgn.de/menue/info/journal/archiv/2011/docs8911.html/seite12.html
Feuerstättenschau: Der bevollmächtigte Schornsteinfeger besichtigt alle Heizungsanlagen eines Gebäudes und prüft die Betriebs- und Brandsicherheit. Gleichzeitig kontrolliert er, ob die Daten im Kehrbuch korrekt sind oder ob zwischenzeitlich bestehende Anlagen geändert, neue eingebaut oder stillgelegte wieder in Betrieb genommen wurden.
Feuerstättenbescheid: Nach der Überprüfung setzt der Bezirksschornsteinfeger gegenüber dem Eigentümer durch schriftlichen Bescheid fest, welche Schornsteinfegerarbeiten er innerhalb welchen Zeitraums ausführen lassen muß.
Admin:
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