WELT-Online: KÜO soll verschärft werden
Nach einem Artikel der WELT vom 05.05.11
www.welt.de/finanzen/immobilien/article13347576/Gebuehren-fuer-Schornsteinfeger-steigen-deutlich.html
soll die KÜO sowohl hinsichtlich der Häufigkeit von durchzuführenden Kontrollen, als auch bei einigen Fahrtkostenpauschalen zu Lasten der Bürger geändert werden.
Ich habe diesbezüglich folgenden Kommentar eingestellt:
Im Zusammenhang mit der "bundeseinheitlichen" Kehr- und Überprüfungsordnung des BUNDES-Ministeriums für Wirtschaft und Technologie sollte JEDER ein Mal einen Blick in unser Grundgesetz werfen. In Artikel 70 (1) GG wird die Zuständigkeit der LÄNDER festgelegt, wenn im GG keine abweichende Regelung getroffen ist (Art. 72 bis 74 GG). Hiernach fallen Gesetze zur "Öffentlichen Sicherheit" (z.B. Brandschutz) eindeutig NICHT in die Kompetenz des Bundes.
Wesentliche Bestimmungen des SchfHwG und der Bundes-KÜO müssen als NICHTIG angesehen werden, da der BUND nach Verfassung NICHT berufen ist, entsprechende Rechtsnormen zu verabschieden.
Nur am Rande muss zudem darauf aufmerksam gemacht werden, dass Schornsteinfeger nach den Vorgaben des Verwaltungsrechts wegen Befangenheit nicht zugleich "hoheitlich" und "wirtschaftlich" tätig sein dürfen.
Mehr Infos unter: http://www.sfr-refrorm.de
Um weitere Kommentare wird gebeten !
Vielleicht liest ja auch mal einer unserer Politiker die WELT-Online ?