SchornsteinFegerRechts-Reform - PR UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (MG)

Zukunftsdialog der Kanzerin - Schornsteinfeger

Zukunftsdialog der Kanzerin - Schornsteinfeger

Von einem Mitstreiter wurde das Thema "Schornsteinfeger-Recht" als Vorschlag in den Zukunftsdiolog der Bundeskanzlerin eingestellt.

Siehe:
https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=14394

Alle, die dieses Thema ebenfalls als wichtig erachten, sollten dieses POSITIV BEWERTEN und ggf. einen Kommentar anfügen.

Mein Kommentar (auf o.a. Seite etwas gekürzt wegen der Maximallänge):
Das deutsche Schornsteinfeger-Recht ist in sich widersprüchlich und in Teilen offensichtlich verfassungswidrig. Dem Bürger werden Pflichten auferlegt, die eher als Wirtschaftsförderung denn als Sicherheitsgesetz zu bewerten sind.

Der BUND ist nach Grundgesetz (Art. 70 ff) überhaupt nicht für Gesetze oder Verordnungen zum Zweck der Öffentlichen Sicherheit, des Brandschutzes oder der Bauaufsicht berufen. Eine Verpflichtung von Gebäudeeigentümern zu Kehrarbeiten und wiederkehrenden Kontrollen von Feuerstätten fällt  nicht mehr unter das "Recht der Wirtschaft" (Art. 74 (1) Nr. 11 GG), auf das sich der Bund hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz beruft. Besonders offensichtlich wird dies auch, soweit der BSF als Behörde auftreten soll. Verwaltungsrecht ist eben kein Wirtschaftsrecht. Tragende Teile des SchfHwG und der Bundes-KÜO sind verfassungsrechtich schlicht NICHTIG.

Der Status der "beauftragten" Bezirksschornsteinfeger bleibt auch nach der Mini-Reform von 2008 juristisch unklar und widersprüchlich.

Sind die Feger HANDWERKER, dürfen Sie keine Verwaltungsakte (z.B. Feuerstättenbescheid) erlassen. Sie sind zudem wegen Befangenheit gehindert, ihr eigenes Werk zu kontrollieren. Rechnungen können nicht als Gebühr per Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden.

Sollen die Feger aber hoheitlich als BEHÖRDE tätig werden (und z.B. Feuerstättenbescheide als Verwaltungsakte erlassen), dürfen sie keine eigenen wirtschaftlichen Interessen in ihrem Zuständigkeitsbereich verfolgen (§ 20 VwVfG). Zudem fehlt dem Bund erneut die Gesetzgebungskompetenz, um Behörden namens "Bezirksschornsteinfeger" auf Landesebene zu installieren. Nach Verfassung ist die Ausführung der Verwaltung reine Ländersache.

Es wird Zeit, alte protektionistische Monopol-Gesetze endlich ersatzlos zu streichen. Sicherheitsnormen sind in angemessener Form von den LÄNDERN neu zu verabschieden. Eine Bindung an bestimmte Berufsinteressen wird man dann jedoch nicht mehr vertreten können.

Eine monopolistische Schornsteinfeger-Handwerks-Behörde darf es in einem rechtstaatlichen Deutschland nicht mehr geben. Das SchfHwG nebst Bundes-KÜO sind schnellstmöglich aufzuheben. Ein Abwarten, bis die Nichtigkeit oder zumindest Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wird, wäre ein Betrug an deutschen Hauseigentümern und Mietern.