SchornsteinFegerRechts-Reform - RECHT: AKTUELLE VERFAHREN (MG)

KOBLENZ 24.06.13 VG - USt auf FSB-Gebühr ?

KOBLENZ 24.06.13 VG - USt auf FSB-Gebühr ?

Ich wurde auf eine Terminbestimmung beim Verwaltungsgericht Koblenz aufmerksam gemacht. Hierfür Danke. Da der Termin und der Verhandlungsgegenstand wohl weitreichend von Interesse sind, hier die wichtigsten Daten:

Montag, 24. Juni 2013
09:00 Uhr

Verwaltungsgericht KOBLENZ
Sitzungssaal I (Raum E009)
Aktenzeichen: 3 K 1111/12.KO
Es geht um die Frage, ob auf die Verwaltungsgebühr für einen Feuerstättenbescheid Umsatzsteuer berechnet werden darf.

Für diejenigen, die in und um Koblenz wohnen, sicher ein interessanter
Termin. Und wie immer: Etwas Publikum im Verhandlungssaal kann zu mehr
Objektivität des Gerichts beitragen (und natürlich den Kläger moralisch
etwas unterstützen).

Nähere Infos in der Terminankündigung des Gerichts unter:
http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/VG-Koblenz/Verhandlungstermine/

Ergänzende Infos zur aufgeworfenen Rechtsfrage auch unter:
http://www.kontra-schornsteinfeger.de/forum/aktuelle-termine/koblenz-24-06-13-vg-ust-auf-fsb-gebuehr/

Re: KOBLENZ 24.06.13 VG - USt auf FSB-Gebühr ?

Hallo Herr Müller u. Mitstreiter/Innen

Liegen Ihnen schon Erkenntnisse hierzu vor. Ich habe darüber noch keinen Beschluss gelesen.

Einen tollen Sommer

Rotzfrech


Re: KOBLENZ 24.06.13 VG - USt auf FSB-Gebühr ?

Bislang ist noch kein Urteil ergangen.
Wenn es Neues gibt, wird natürlich entsprechend berichtet.

Re: VG Koblenz - Klage abgewiesen - Berufung zugelassen

Es hat etwas gedauert, aber jetzt liegt ein Urteil des VG Koblenz (AZ 3 K 1111/12) vor: Die Klage auf Rückzahlung der Umsatzsteuer auf die Gebühr für den Feuerstättenbescheid wurde abgewiesen.

Zumindest diejenigen, die sich etwas intensiver mit der "Rechtsprechung" im Bereich des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts befaßt haben, dürfte dies wohl erwartet haben. Und doch hat das Verwaltungsgericht eine kleine Überraschung ins Urteil geschrieben. So lautet der letzte Satz:
"Die Berufung wird gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen."

Dass ein Verwaltungsgericht bei einem Streitwert unter 2,- Euro bereits von sich aus eine Berufung zuläßt, ist eine absolute Ausnahme. Zwischen den Zeilen kann man hieraus erkennen, dass die Richter (zumindest ein Teil des Spruchkörpers) doch erhebliche Zweifel an dieser Misch-Masch-Konstruktion des Gesetzes hat.

Im Grunde hat sich das Gericht auch nur mit einem kleinen Trick etwas aus der Misere gerettet. Da es um eine Gebühr aus 2011 ging, wurde immer wieder auf das ALTE Schornsteinfegergesetz (SchFG) abgestellt. Dieses kannte jedoch noch nicht die TRENNUNG von GEWERBLICHEN und HOHEITLICHEN Tätigkeiten. Man hat somit gefolgert, ALLES sei der HANDWERKLICHEN Sphäre zuzuordnen und HANDWERKER seien eben UNTERNEHMER, und UNTERNEHMER seien UMSATZSTEUERPFLICHTIG.

Wieso dann jedoch für die Rechnung eines HANDWERKERS überhaupt ein VERWALTUNGS-Gericht zuständig sein soll, blieb im Dunkeln.
Und auch der Umstand, dass das ALTE SchFG noch gar keinen "Feuerstättenbescheid" als VERWALTUNGSAKT kannte, wurde "übersehen".

Doch so ganz wohl kann dem Gericht dennoch nicht gewesen sein, ansonsten hätte es nicht von sich aus bereits die BERUFUNG zugelassen.

Unabhängig davon, ob der Kläger in diesem Verfahren weitermacht und ggf. in einer höheren Instanz oder gar vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben wird, sollte das Urteil Anstoß sein, bei einer RECHNUNG für den FEUERSTÄTTENBESCHEID ab 2013 die UMSATZSTEUER NICHT ZU ZAHLEN und ein NEUES VERFAHREN zu provozieren. Seit Ablauf des 31.12.2012 ist das ALTE SchfFG AUSSER KRAFT und GESCHICHTE. Jetzt ist nur noch das NEUE SchfHwG anwendbar. Und dieses sieht halt eine klare Trennung von HOHEITLICHEN und HANDWERKLICHEN Tätigkeiten vor. Von einer VERBUNDENEN Rechtslage kann JETZT auf keinen Fall mehr gesprochen werden.

NEUES JAHR - NEUES RECHT - NEUE KLAGE - NEUES GLÜCK

In Bayern wurde überraschend Gustl Mollath aus der Psychiatrie entlassen, obwohl noch kurz zuvor ein Gericht anders geurteilt hatte.
Ich warte auf den Tag, an dem das ganze Schornsteinfeger-SONDER-Gemauschel ebenso überraschend wie ein Kartenhaus in sich zusammen bricht.
Letztendlich ist es ja nicht die Frage, ob der Missbrauch staatlicher Befugnisse, um einen aussterbenden Berufsstand am Leben zu erhalten und diesen mit Aufträgen zu versorgen, ein Ende finden wird. Die Frage ist nur: WANN?