Verwaltungsgericht Köln - Termin 15.03.12
Am Donnerstag, dem 15.03.2012, 10:00 Uhr
ist am Verwaltungsgericht Köln
Apppellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 136, 1. Stock
ein Termin wegen eines Einspruchs gegen einen Feuerstättenbescheid angesetzt. Nach Auskunft des VG Köln (siehe unten) handelt es sich hierbei jedoch nur um eine nicht öffentliche Erörterung der Sache und NICHT um einen Verhandlungstermin.
Nachdem der Klägerin ein erster FSB zugestellt worden war, erstellte der Bezirksschornsteinfeger (angeblich wegen fehlender Empfangsbestätigung) noch vor Ablauf der hierin gesetzten ersten Prüfpflicht, einen neuen, gebührenpflichten FSB mit geänderten Fristen. Die Erledigung der Arbeiten nach dem ersten Bescheid wurde fristgerecht gemeldet. Trotzdem wurde der unnötige zweite FSB nicht aufgehoben.
Neben der grundsätzlichen Frage, wann ein Bezirksschornsteinfeger überhaupt einen geänderten FSB erstellen darf, wird sicher aber auch die Frage der Terminierung und Fristbestimmung angesprochen werden.
Aktualisierung 08.03.2012:
Da es sich nur um eine nicht öffentliche Besprechung und nicht um eine formelle Verhandlung handelt, dürfte es wenig Sinn machen, wenn Interessierte zum Verwaltungsgericht kommen, außer sie wollen mit dem Kläger vor oder nach dem Termin die Sachlage besprechen.
Wenn ein Ergebnis bekannt wird, wird dieses hier nachgetragen.