SchornsteinFegerRechts-Reform - RECHT: INFOS, HINWEISE, MUSTER (MG)

Freie Feger - Berlin zieht Klage zurück

Freie Feger - Berlin zieht Klage zurück

Wie die Märkische Oderzeitung berichtet, hat Berlin die anhängige Klage gegen den Freien Schornsteinfeger Roman Heit zurückgezogen und trägt zudem die bislang angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Quelle:
http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1003578/

Es bleibt zu hoffen, dass auch durch derartige Zeitungsberichte immer mehr Bürger auf das unhaltbare Protektionssystem im Schornsteinfegerwesen aufmerksam werden. Nur wenn sich die Hausbesitzer trauen, möglichst zahlreich von ihrem Wechselrecht Gebrauch zu machen, wird sich (langsam) etwas an dieser verkrusteten Front tun.

Der große Befreiungsschlag fehlt jedoch noch. Für Anfang des NÄCHSTEN Jahres (2013) wird zwar auch die Beschränkung für DEUTSCHE Alternativanbieter fallen, aber die teilweise völlig überzogenen Kehr- und Überprüfungspflichten werden zunächst weiter bestehen. So bleibt zunächst nur die Hoffnung, dass endlich die deutschen Gerichte die Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des Schornsteinfeger-SONDER-Rechts feststellen und so dieses Kartenhaus zum Einsturz bringen.

Ja, es ist sogar zu vermuten, dass Berlin nur darum die Klage zurückgenommen hat, um einem verbraucherfreundlichen Urteil zuvorzukommen. Warum sich jedoch all-überall die verwaltung in der Rolle der Feger-Verteidiger sieht ist kaum nachzuvollziehen. Es wäre den deutschen Hauseigentümern und Mietern schon viel geholfen, wenn sich die Verwaltung, wie es eigentlich das Grundgesetz vorschreibt, NEUTRAL und ans GESETZ GEBUNDEN verhalten würde. Und eine Bindung ans GESETZ verlangt auch die GLEICHWERTIGE Wahrung von GRUNDRECHTEN DER BÜRGER. Es darf nicht länger sein, dass unter dem unspezifischen Begriff der "Öffentlichen Sicherheit" BERUFSINTERESSEN der Feger gegen die Interessen der Bürger durchgedrückt werden.