SchornsteinFegerRechts-Reform - RECHT: INFOS, HINWEISE, MUSTER (MG)

NRW Kartellverfahren endet mit Bußgeldern

NRW Kartellverfahren endet mit Bußgeldern

In einer Pressemitteilung informiert das Land NRW über die Verhängung von Bußgeldern gegen Schornsteinfeger wegen einer KARTELL-Bildung.

http://www.mweimh.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Pressemitteilungen_2014/141124_Schornsteinfeger/index.php

Auf dieser Präzedenzfall sollte auch in ANDEREN Bundesländern hingewiesen werden, wenn es auf ANFRAGEN bei ANDEREN SCHORNSTEINFEGRN nur ABSAGEN hagelt. Wer also Probleme hat, einen ANBIETER finden zu können, sollte ein PROTOKOLL über seine ANFRAGEN führen und dieses dann ggf. an die jeweilige LANDES-KARTELL-BEHÖRDE weiterleiten. Ein Hinweis auf das o.a. Verfahren dürfte dann unterstreichen, dass es sich keineswegs nur um ein Kavalliersdelikt handelt. Durch das Festhalten an ALTEN Bezirksstrukturen wird vielmehr durch die Schornsteinfeger-Branche zum Teil versucht, eine KOMPLETTE GESETZGEBUNG zu unterwandern.

Dies ist nicht nur ein Schaden für die VERBRAUCHER-Rechte, sondern eine "Arbeitsverweigerung" von Schornsteinfegern führt ja ggf. auch dazu, dass ein Gebäudeeigentümer gar nicht die MÖGLICHKEIT findet, seinen Pflichten nach Feuerstättenbescheid termingerecht nachkommen zu können. Aus einem wirtschaftlichen Ärgernis wird RECHTLICHE ERPRESSUNG. Immerhin folgen ja in der Regel sofort "böse Briefe" in denen mit ZWEITBESCHEID, ERSATZVORNAHME, VERWALTUNGSKOSTEN und BUSSGELDERN gedroht wird.

Dieses NICHT HINNEHMBARE "Bezirks-Geklüngel" wird aber wohl erst dann ein ENDE finden, wenn GAR KEINE KEHRBEZIRE mehr existieren. Erst wenn es KEINE Doppelfunktion als BEZIRKS-BEHÖRDEN-HANDWERKER mehr gibt, werden ALLE Schornsteinfeger GLEICHBERECHTIGT am MARKT um KUNDEN WERBEN müssen. Erst dann kann ein WETTBEWERB überhaupt wirklich einsetzen.

BUSSGELDER in KARTELL-VERFAHREN sind wichtig.
Eine SAUBERE GESETZGEBUNG jedoch wäre WICHTIGER !