SchornsteinFegerRechts-Reform - RECHT: INFOS, HINWEISE, MUSTER (MG)

SchfHwG - Regelungsbereiche - Übersicht

SchfHwG - Regelungsbereiche - Übersicht

Der BUNDES-Gesetzgeber behauptet doch, er sei für das "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz" (SchfHwG) zur Gesetzgebung befugt, da dieses unter das "Recht der Wirtschaft" (= Konkurrierende Gesetzgebung gem. Art. 74 (1) Nr. 11 GG) fallen soll.

Im Grunde wird der Etiketten-SCHWINDEL beim "Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk" ja bereits beim ERSTEN SATZ deutlich. Das Gesetz beginnt immerhin mit: "Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, ...". Nun, die wenigsten Hausbesitzer üben den Beruf eines Schornsteinfegers aus. Sie dürften folglich von einem BERUFS-RECHTE-GESETZ gar nicht betroffen werden.

Wenn man dann jedoch das ganze Gesetz liest, stellt man auch fest das dieses praktisch überhaupt KEINE REGELUNGEN enthält, die ein WIRTSCHAFTLICHES MARKT-GESCHEHEN regulieren. Man darf hierbei auch nicht übersehen, das das NEUE AMT eines "Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers" ja HOHEITLICHEN ZWECKEN dienen soll. Dieses Organ ist organisatorisch und rechtlich schlicht eine BEHÖRDE, also gerade KEIN "Recht der Wirtschaft" !

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle EINZEL-Bestimmungen des SchfHwG aufgelistet und hierbei untersucht, an wen sich die jeweilige Bestimmung richtet und welchem Regelungsbereich sie zuzurechnen ist.

Siehe:
http://www.sfr-reform.de/files/SFR_SchfHwG_Regelungsbereiche.pdf

Von einem "RECHT DER WIRTSCHAFT" sollte somit wohl NICHT mehr die Rede sein.