SchornsteinFegerRechts-Reform - RECHT: INFOS, HINWEISE, MUSTER (MG)

Unlauterer Wettbewerb der bBSF - Wettbewerbszentrale

Unlauterer Wettbewerb der bBSF - Wettbewerbszentrale

Der "Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" ist eine BEHÖRDE,
der "Schornsteinfegermeister XYZ" ein GEWERBEBETRIEB.
Eigentlich wären diese beiden Funktionen sauber und strikt ZU TRENNEN.

Doch die Praxis sieht halt leider völlig anders aus.
Der Schornsteinfeger steht plötzlich zum kehren vor der Tür. Aber woher weiß er denn überhaupt, dass in diesem Haus ein Termin nach FEUERSTÄTTENBESCHEID ansteht? Weil die DATEN des HOHEITLICHEN KEHRBUCHS für Akquisezwecke des GEWERBEBETRIEBS rechtswidrig verwendet wurden!
Ähnlich WETTBEWERBSWIDRIG ist es z.B. wenn einem AMTLICHEN FEUERSTÄTTENBESCHEID gleich ein ANGEBOT eines "Service-Vertrags" mit dem parallelen GEWERBEBETRIEB des Bezirksschornsteinfegers beiliegt.

In solchen Fällen sollte man sich bei der www.wettbewerbszentrale.de beschweren.

Das diese Beschwerden fruchten zeigt eine aktuelle Information der Wettbewerbszentrale:
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1504

Wer am Thema interessiert ist, sollte sich unbedingt das PDF-DOKUMENT (Link auch am Ende des Artikels) zum WETTBEWERBSRECHT der BEZIRKS-SCHORNSTEINFEGER herunterladen. Hieraus ergeben sich nicht nur beispielhafte Fälle, bei denen man sich beschweren sollte, die Info eignet sich auch sehr gut als ARGUMENTATIONSHILFE gegenüber dem Schornsteinfeger.
https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=33988

Gerade aus dem Selbstverständnis der Wettbewerbszentrale (siehe deren PDF am Ende) sollten die sich aus der DOPPELFUNKTION der Schonrnsteinfeger als BEHÖRDE und GEWERBETREIBENDER zwangsläufig ergebenden Abgrenzungsprobleme, auch in Informationen, Beratungen und Forderungen der Wettbewerbshüter gegenüber der POLITIK niederschlagen. Die HOHEITLICHEN Aufgaben gehören in die Hände einer ECHTEN BEHÖRDE (der Exekutive). ALLE Schornsteinfeger sollten nur noch GEWERBLICH und OHNE BEZIRKS-SONDER-RECHTE ihre Dienstleistungen auf einem FREIEN MARKT anbieten.
Kurzum: WEG MIT DEN KEHRBEZIRKEN - Vorrang für die Grundrechte der Bürger und faire Marktverhältnisse für alle Branchen und Anbieter.

Re: Unlauterer Wettbewerb der bBSF - Wettbewerbszentrale

Zitat: Admin

Gerade aus dem Selbstverständnis der Wettbewerbszentrale (siehe deren PDF am Ende) sollten die sich aus der DOPPELFUNKTION der Schonrnsteinfeger als BEHÖRDE und GEWERBETREIBENDER zwangsläufig ergebenden Abgrenzungsprobleme, auch in Informationen, Beratungen und Forderungen der Wettbewerbshüter gegenüber der POLITIK niederschlagen. Die HOHEITLICHEN Aufgaben gehören in die Hände einer ECHTEN BEHÖRDE (der Exekutive). ALLE Schornsteinfeger sollten nur noch GEWERBLICH und OHNE BEZIRKS-SONDER-RECHTE ihre Dienstleistungen auf einem FREIEN MARKT anbieten.
Kurzum: WEG MIT DEN KEHRBEZIRKEN - Vorrang für die Grundrechte der Bürger und faire Marktverhältnisse für alle Branchen und Anbieter.


Genau das ist es!



Der ganze Grundgedanke des Gesetzes ist doch völlig absurd. Es ist absolut unmöglich, dass ein und die selbe Person zwei völlig verschiedene Handlungsweisen an den Tag legt. Noch dazu zu seinem eigenen Nachteil!

WEG MIT DEN KEHRBEZIRKEN!